HRB 97266

CargoFactory GmbH

Amtsgericht Darmstadt · Hessen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Dieburg

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Registerdaten

Sitz
Dieburg
Datenstand
2025-09-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-22

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Kargon GmbH Weiterstadt
  2. CargoFactory GmbH Weiterstadt

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 154/25 · CargoFactory GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 154/25
Wirksam am
02.12.2025
Registerbezug
Darmstadt, HRB 97266
9 IN 154/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CargoFactory GmbH, Groß-Umstädter Straße 28a, 64807 Dieburg (AG Darmstadt, HRB 97266), vertr. d.: Eike Cepa, Schloßgartenstraße 47, 64289 Darmstadt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X
EUR Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Florian Bandrack, c/o Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Tower ONE, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069 366002-0, Fax: 069 366002-160 wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 27.02.2025 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.

Grundlage für die Vergütungsberechnung ist das Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt, § 11 Absatz 1 Satz 2 InsVV. Liegt die hieraus errechnete Vergütung unter der gesetzlichen Mindestvergütung für den Insolvenzverwalter, § 2 Absatz 2 InsVV, so kann der vorläufige Insolvenzverwalter die ungekürzte Mindestvergütung geltend machen (BGH, Beschluss vom 13.07.2006, IX ZB 104/05; Beschluss vom 04.02.2010, IX ZB 129/08). Diese beläuft sich im vorliegenden Verfahren auf X Euro.

Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.

Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 01.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 154/25 · CargoFactory GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 154/25
Wirksam am
30.06.2025
Registerbezug
Darmstadt, HRB 97266
9 IN 154/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CargoFactory GmbH, Groß-Umstädter Straße 28a, 64807 Dieburg (AG Darmstadt, HRB 97266), vertr. d.: Eike Cepa, Schloßgartenstraße 47, 64289 Darmstadt, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 30.06.2025 aufgehoben worden.
Amtsgericht Darmstadt, 30.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 154/25 · CargoFactory GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 154/25
Wirksam am
27.02.2025
Registerbezug
Darmstadt, HRB 97266
Geschäfts-Nr.: 9 IN 154/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CargoFactory GmbH, Groß-Umstädter Straße 28a, 64807 Dieburg (AG Darmstadt, HRB 97266), vertr. d.: 1. Andreas Muth-Hegener, (Geschäftsführer), 2. Frank Hohmann, (Gesellschafter), 3. Eike Cepa, (Gesellschafter), ist am 27.02.2025 um 16:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Florian Bandrack, c/o Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Tower ONE, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069 366002-0, Fax: 069 366002-160 bestellt worden.

Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.

Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.

Amtsgericht Darmstadt, 27.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 97266 HRB 97266: CargoFactory GmbH, Weiterstadt, Egerländer Straße 6, 64331 Weiterstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegu…
HRB 97266: CargoFactory GmbH, Weiterstadt, Egerländer Straße 6, 64331 Weiterstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Dieburg beschlossen. Neuer Sitz: Dieburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Groß-Umstädter Straße 28 a, 64807 Dieburg.
Veränderungen
HRB 97266 HRB 97266: Kargon GmbH, Weiterstadt, Egerländer Straße 6, 64331 Weiterstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: …
HRB 97266: Kargon GmbH, Weiterstadt, Egerländer Straße 6, 64331 Weiterstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: CargoFactory GmbH.
Neueintragungen
HRB 97266 HRB 97266: Kargon GmbH, Weiterstadt, Egerländer Straße 6, 64331 Weiterstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.11.2017. Geschäftsanschrift: Egerländer Straße 6, 64331 Weiters…
HRB 97266: Kargon GmbH, Weiterstadt, Egerländer Straße 6, 64331 Weiterstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.11.2017. Geschäftsanschrift: Egerländer Straße 6, 64331 Weiterstadt. Gegenstand: Fertigung und der Vertrieb von Lasten-Ebikes. Stammkapital: 25.002,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Muth-Hegener, Andreas, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.