HRB 7

caresyntax GmbH

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 19 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Heinsdorfergrund

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Registerdaten

Sitz
Heinsdorfergrund
Datenstand
2025-01-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-04

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. S-CAPE Software & Computer GmbH Reichenbach
  2. S-CAPE Computertechnologie GmbH Reichenbach
  3. S-CAPE GmbH Reichenbach im Vogtland
  4. S-CAPE GmbH Heinsdorfergrund

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

19
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3608 IN 3487/26 · caresyntax GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3608 IN 3487/26
Wirksam am
11.09.2026
Registerbezug
Chemnitz, HRB 7
3608 IN 3487/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

caresyntax GmbH, Komturstraße 18 A, 12099 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Derek Colvin,
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 7
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 10.09.2026 angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3608 IN 3487/26 · caresyntax GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3608 IN 3487/26
Wirksam am
03.09.2026
Registerbezug
Chemnitz, HRB 7
3608 IN 3487/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

caresyntax GmbH, Komturstraße 18 A, 12099 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Derek Colvin,
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 7
- Schuldnerin -

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.09.2026 um 15.12 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Michael Busching
Bertha-Benz-Straße 5, 10557 Berlin

3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 28.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 30.09.2026, 10:10 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 25.11.2026, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser besteht aus denselben Personen, die bereits mit Beschluss vom 8. Juni 2026 gemäß § 22 A InsO zu Mitgliedern eines vorläufigen Gläubigerausschusses bestimmt worden sind.
9. Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ferner wird ihm die gemäß Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer), die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3608 IN 3487/26 · caresyntax GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3608 IN 3487/26
Wirksam am
28.05.2026
Registerbezug
Chemnitz, HRB 7
3608 IN 3487/26

In dem Verfahren über den Antrag

caresyntax GmbH, Komturstraße 18 A, 12099 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Derek Colvin
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz Register-Nr.: HRB 7
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 27.05.2026 um 12:35 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Michael Busching,
Bertha-Benz-Straße 5, 10557 Berlin

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Der Schuldnerin ist insbesondere die Einziehung von Außenständen untersagt.
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO).
5. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen, eingehende Gelder und Schecks entgegenzunehmen sowie ein Insolvenzsonderkonto gemäß dem Urteil des BGHs vom 07.02.2019 - Az. IX ZR 47/18 - für die spätere Insolvenzmasse einzurichten und zu führen.
6. Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
7. Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§23 Abs. 1 Satz 2 InsO) .
8. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
9. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Auskünfte bei Dritten - insbesondere bei Banken, Versicherungsgesellschaften, Behörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften - einzuholen.
Er ist ferner ermächtigt, Grundbücher einzusehen, soweit diese Eintragungen bezüglich des Schuldners enthalten.
10. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und eine Masse, welche ausreicht, die im Fall der Verfahrenseröffnung voraussichtlich entstehenden Verfahrenskosten zu decken, vorhanden ist.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7 HRB 7: caresyntax GmbH, Heinsdorfergrund, Komturstraße 18 a, 12099 Berlin. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kogan, Dennis, Berlin, *XX.XX.XXXX; von Siemens, Björn, Berlin, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführ…
HRB 7: caresyntax GmbH, Heinsdorfergrund, Komturstraße 18 a, 12099 Berlin. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kogan, Dennis, Berlin, *XX.XX.XXXX; von Siemens, Björn, Berlin, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Lantz, Timothy, Wisconsin / Vereinigte Staaten von Amerika, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 7 HRB 7: caresyntax GmbH, Heinsdorfergrund, Komturstraße 18 a, 12099 Berlin. Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2021 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
HRB 7: caresyntax GmbH, Heinsdorfergrund, Komturstraße 18 a, 12099 Berlin. Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2021 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
Veränderungen
HRB 7 HRB 7: caresyntax GmbH, Heinsdorfergrund, Komturstraße 18 a, 12099 Berlin. Einzelprokura: Dr. Herrero, Andres, Berlin, *XX.XX.XXXX.
HRB 7: caresyntax GmbH, Heinsdorfergrund, Komturstraße 18 a, 12099 Berlin. Einzelprokura: Dr. Herrero, Andres, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7 HRB 7: S-CAPE GmbH, Heinsdorfergrund, Komturstraße 18 a, 12099 Berlin. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2018 hat die Änderung der Ziffer 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) des Gesellschaftsvertrages bes…
HRB 7: S-CAPE GmbH, Heinsdorfergrund, Komturstraße 18 a, 12099 Berlin. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2018 hat die Änderung der Ziffer 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: caresyntax GmbH.
Veränderungen
HRB 7 HRB 7: S-CAPE GmbH, Heinsdorfergrund, Komturstraße 18 a, 12099 Berlin. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 05.06.2015 mit der Surgical Intelligence Holding GmbH mit Sitz in München (Amtsgerich…
HRB 7: S-CAPE GmbH, Heinsdorfergrund, Komturstraße 18 a, 12099 Berlin. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 05.06.2015 mit der Surgical Intelligence Holding GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 194359) ist durch Aufhebungsvertrag zum 31.03.2018 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind bevor die Eintragung der Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Veränderungen
HRB 7 HRB 7: S-CAPE GmbH, Heinsdorfergrund, Komturstraße 18 a, 12099 Berlin. Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2017 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Die Geschäftsführung ist durch Beschluss der Gese…
HRB 7: S-CAPE GmbH, Heinsdorfergrund, Komturstraße 18 a, 12099 Berlin. Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2017 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Die Geschäftsführung ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.07.2017 ermächtigt, das Stammkapital bis zum 19.07.2022 gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 12.800,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 12.800 neuen Geschäftsanteilen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Das Bezugsrecht der Gesellschafter kann ausgeschlossen werden.
Veränderungen
HRB 7 HRB 7: S-CAPE GmbH, Heinsdorfergrund, Komturstraße 18 a, 12099 Berlin. Prokura erloschen: Dohl, Achim Wolfgang, Mannheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 7: S-CAPE GmbH, Heinsdorfergrund, Komturstraße 18 a, 12099 Berlin. Prokura erloschen: Dohl, Achim Wolfgang, Mannheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7 HRB 7: S-CAPE GmbH, Heinsdorfergrund, Komturstraße 18 a, 12099 Berlin. Die S-CAPE sales & service GmbH mit Sitz in Heinsdorfergrund (Amtsgericht Chemnitz HRB 28705) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages …
HRB 7: S-CAPE GmbH, Heinsdorfergrund, Komturstraße 18 a, 12099 Berlin. Die S-CAPE sales & service GmbH mit Sitz in Heinsdorfergrund (Amtsgericht Chemnitz HRB 28705) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 7 HRB 7: S-CAPE GmbH, Heinsdorfergrund, Kaltes Feld 16, 08468 Heinsdorfergrund. Änderung der Geschäftsanschrift: Komturstraße 18 a, 12099 Berlin. Die Gesellschaft hat am 05.06.2015 mit der Surgical Intelligenc…
HRB 7: S-CAPE GmbH, Heinsdorfergrund, Kaltes Feld 16, 08468 Heinsdorfergrund. Änderung der Geschäftsanschrift: Komturstraße 18 a, 12099 Berlin. Die Gesellschaft hat am 05.06.2015 mit der Surgical Intelligence Holding GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 194359) als herrschendem Unternehmen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 10.06.2015 zugestimmt.
Veränderungen
HRB 7 HRB 7: S-CAPE GmbH, Heinsdorfergrund, Kaltes Feld 16, 08468 Heinsdorfergrund. Die Gesellschafterversammlung vom 23.02.2015 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages be…
HRB 7: S-CAPE GmbH, Heinsdorfergrund, Kaltes Feld 16, 08468 Heinsdorfergrund. Die Gesellschafterversammlung vom 23.02.2015 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Entwicklung, Herstellung, Vertrieb von- und Dienstleistungen an- medizinischen IT und Medientechnik Systemen, von medizinischer Software aller Art sowie Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Medizintechnik.
Veränderungen
HRB 7 HRB 7:S-CAPE GmbH, Heinsdorfergrund, Kaltes Feld 16, 08468 Heinsdorfergrund.Einzelprokura: Dohl, Achim Wolfgang, Mannheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 7:S-CAPE GmbH, Heinsdorfergrund, Kaltes Feld 16, 08468 Heinsdorfergrund.Einzelprokura: Dohl, Achim Wolfgang, Mannheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7 HRB 7:S-CAPE GmbH, Heinsdorfergrund, Kaltes Feld 16, 08468 Heinsdorfergrund.Wohnort geändert: Geschäftsführer: von Siemens, Björn, Berlin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen…
HRB 7:S-CAPE GmbH, Heinsdorfergrund, Kaltes Feld 16, 08468 Heinsdorfergrund.Wohnort geändert: Geschäftsführer: von Siemens, Björn, Berlin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 7 S-CAPE GmbH, Heinsdorfergrund, Kaltes Feld 16, 08468 Heinsdorfergrund. Bestellt: Geschäftsführer: Kogan, Dennis, München, *XX.XX.XXXX; von Siemens, Björn, München, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberec…
S-CAPE GmbH, Heinsdorfergrund, Kaltes Feld 16, 08468 Heinsdorfergrund. Bestellt: Geschäftsführer: Kogan, Dennis, München, *XX.XX.XXXX; von Siemens, Björn, München, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Seidel, Uwe, Reichenbach im Vogtland, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7 S-CAPE GmbH, Reichenbach im Vogtland, Am Graben 11, 08468 Reichenbach im Vogtland.Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2010 hat die Änderung des § 1 Satz 2 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. N…
S-CAPE GmbH, Reichenbach im Vogtland, Am Graben 11, 08468 Reichenbach im Vogtland.Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2010 hat die Änderung des § 1 Satz 2 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Heinsdorfergrund. Geschäftsanschrift: Kaltes Feld 16, 08468 Heinsdorfergrund. Vertretungsbefugnis geändert: Geschäftsführer: Seidel, Uwe, Reichenbach im Vogtland, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 7 S-CAPE Computertechnologie GmbH, Reichenbach, Am Graben 11, 08468 Reichenbach im Vogtland.Die Gesellschafterversammlung vom 09.04.2009 mit Nachtrag vom 29.04.2009 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Eur…
S-CAPE Computertechnologie GmbH, Reichenbach, Am Graben 11, 08468 Reichenbach im Vogtland.Die Gesellschafterversammlung vom 09.04.2009 mit Nachtrag vom 29.04.2009 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro, dessen Erhöhung um 35,41 EUR auf 25.600,00 EUR und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in den §§ 1 Satz 1 (Firma), 3 (vormals 4, Stammkapital) und 4 (vormals 7, Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Neue Firma: S-CAPE GmbH. Geschäftsanschrift: Am Graben 11, 08468 Reichenbach im Vogtland. Neues Stammkapital: 25.600,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Meinhold, Matthias, Reichenbach OT Rotschau, *XX.XX.XXXX.
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HRB 7 S-CAPE Software & Computer GmbH, Reichenbach (Am Graben 11, 08468 Reichenbach). Die Gesellschafterversammlung vom 12.09.2005 hat die Änderung der §§ 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr - bzgl. Firma) und 2 (Geg…
S-CAPE Software & Computer GmbH, Reichenbach (Am Graben 11, 08468 Reichenbach). Die Gesellschafterversammlung vom 12.09.2005 hat die Änderung der §§ 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr - bzgl. Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: S-CAPE Computertechnologie GmbH. Neuer Gegenstand: Herstellung von Computersystemen aus vorgefertigten Bauelementen, Vertrieb von und Dienstleistungen an Software und Computertechnik aller Art sowie die Herstellung von Medizintechnik .

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.