HRB 65055

CARBORUNDUM Schleifmittelfabrik GmbH

Amtsgericht Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen

aktuell 18 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Düsseldorf

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Registerdaten

Sitz
Düsseldorf
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. STARTIVA GmbH Düsseldorf
  2. CARBORUNDUM Schleifmittel GmbH Düsseldorf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

18
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 500 IN 269/24 · CARBORUNDUM Schleifmittelfabrik GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 269/24
Wirksam am
30.10.2025
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 65055
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 269/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 65055 eingetragenen CARBORUNDUM Schleifmittelfabrik GmbH, Kappeler Straße 105, 40597 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yan Xurui,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. David Georg, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf

wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt: Vergütung
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 %
unterliegen
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer

Endbetrag Vorschuss

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener/pauschaler Auslagen (§§ 21, 63 InsO).

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 01.08.2025 verwiesen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.

Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

500 IN 269/24
Amtsgericht Düsseldorf, 30.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 500 IN 269/24 · CARBORUNDUM Schleifmittelfabrik GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 269/24
Wirksam am
30.09.2025
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 65055
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 269/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 65055 eingetragenen CARBORUNDUM Schleifmittelfabrik GmbH, Kappeler Straße 105, 40597 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yan Xurui,

ist auf das Entgelt des vorläufigen Insolvenzverwalters ein Vorschuss bewilligt worden.

Gründe:
Der vorläufige Verwalter hat sein Amt bereits beendet. Nach Abschluss der Tätigkeit hat er grundsätzlich Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Da deren Festsetzung noch nicht möglich ist kann das Gericht im Hinblick auf die Verfahrensdauer und den Arbeits- und Verwaltungsaufwand einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag verwiesen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 eingesehen werden.

500 IN 269/24
Amtsgericht Düsseldorf, 29.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 500 IN 269/24 · CARBORUNDUM Schleifmittelfabrik GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 269/24
Wirksam am
01.04.2025
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 65055
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 269/24

Über das Vermögen

des im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 65055 eingetragenen CARBORUNDUM Schleifmittelfabrik GmbH, Kappeler Straße 105, 40597 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yan Xurui,

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2025, um 09:17 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.12.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. David Georg, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 14.05.2025, 11:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 30.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

500 IN 269/24
Düsseldorf, 01.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 500 IN 269/24 · CARBORUNDUM Schleifmittelfabrik GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 269/24
Wirksam am
10.01.2025
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 65055
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 269/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

des im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 65055 eingetragenen CARBORUNDUM Schleifmittelfabrik GmbH, Kappeler Straße 105, 40597 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yan Xurui,

ist am 09.01.2025, um 18:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. David Georg, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

500 IN 269/24
Amtsgericht Düsseldorf, 09.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 65055 HRB 65055: CARBORUNDUM Schleifmittelfabrik GmbH, Düsseldorf, Kappeler Str. 105, 40597 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und damit de…
HRB 65055: CARBORUNDUM Schleifmittelfabrik GmbH, Düsseldorf, Kappeler Str. 105, 40597 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Schleifkörpern und Schleifscheiben sowie der Handel mit Waren und alle damit zusammenhängenden Geschäfte, ferner der Erwerb und die Verwaltung von Grundbesitz sowie die Beteiligungen an anderen Unternehmen.
Veränderungen
HRB 65055 HRB 65055: CARBORUNDUM Schleifmittelfabrik GmbH, Düsseldorf, Kappeler Str. 105, 40597 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 26.03.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr d…
HRB 65055: CARBORUNDUM Schleifmittelfabrik GmbH, Düsseldorf, Kappeler Str. 105, 40597 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 26.03.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 1.200.000,00 EUR um 300.000,00 EUR auf 1.500.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 1.500.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 65055 HRB 65055: CARBORUNDUM Schleifmittelfabrik GmbH, Düsseldorf, Kappeler Str. 105, 40597 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr d…
HRB 65055: CARBORUNDUM Schleifmittelfabrik GmbH, Düsseldorf, Kappeler Str. 105, 40597 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 300.000,00 EUR auf 1.200.000,00 EUR beschlossen. 1.200.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 65055 HRB 65055: CARBORUNDUM Schleifmittelfabrik GmbH, Düsseldorf, Kappeler Str. 105, 40597 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr d…
HRB 65055: CARBORUNDUM Schleifmittelfabrik GmbH, Düsseldorf, Kappeler Str. 105, 40597 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 650.000,00 EUR um 250.000,00 EUR auf 900.000,00 EUR beschlossen. 900.000,00 EUR.
Berichtigungen
HRB 65055 HRB 65055: CARBORUNDUM Schleifmittelfabrik GmbH, Düsseldorf, Kappeler Str. 105, 40597 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr d…
HRB 65055: CARBORUNDUM Schleifmittelfabrik GmbH, Düsseldorf, Kappeler Str. 105, 40597 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 500.000,00 EUR um 150.000,00 EUR auf 650.000,00 EUR beschlossen.
Veränderungen
HRB 65055 HRB 65055: CARBORUNDUM Schleifmittelfabrik GmbH, Düsseldorf, Kappeler Str. 105, 40597 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr d…
HRB 65055: CARBORUNDUM Schleifmittelfabrik GmbH, Düsseldorf, Kappeler Str. 105, 40597 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 150.000,00 EUR um 150.000,00 EUR auf 650.000,00 EUR beschlossen. 650.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 65055 HRB 65055: CARBORUNDUM Schleifmittel GmbH, Düsseldorf, Kappeler Str. 105, 40597 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 1 und damit d…
HRB 65055: CARBORUNDUM Schleifmittel GmbH, Düsseldorf, Kappeler Str. 105, 40597 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 1 und damit der Firma beschlossen. Neue Firma: CARBORUNDUM Schleifmittelfabrik GmbH.
Veränderungen
HRB 65055 HRB 65055: STARTIVA GmbH, Düsseldorf, Kappeler Straße 105, 40597 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und damit der Firma beschlossen. …
HRB 65055: STARTIVA GmbH, Düsseldorf, Kappeler Straße 105, 40597 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und damit der Firma beschlossen. Neue Firma: CARBORUNDUM Schleifmittel GmbH. Geschäftsanschrift: Kappeler Str. 105, 40597 Düsseldorf.
Veränderungen
HRB 65055 HRB 65055:STARTIVA GmbH, Düsseldorf, Kappeler Straße 105, 40597 Düsseldorf.Bestellt als Geschäftsführer: Hillebrand, Alfred, Hennef, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 65055:STARTIVA GmbH, Düsseldorf, Kappeler Straße 105, 40597 Düsseldorf.Bestellt als Geschäftsführer: Hillebrand, Alfred, Hennef, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 65055 HRB 65055:STARTIVA GmbH, Düsseldorf, Kappeler Straße 105, 40597 Düsseldorf.Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammka…
HRB 65055:STARTIVA GmbH, Düsseldorf, Kappeler Straße 105, 40597 Düsseldorf.Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 300.000,00 EUR um 200.000,00 EUR auf 500.000,00 EUR beschlossen. 500.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 65055 STARTIVA GmbH, Düsseldorf, Kappeler Straße 105, 40597 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um…
STARTIVA GmbH, Düsseldorf, Kappeler Straße 105, 40597 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR auf 300.000,00 EUR beschlossen. 300.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 65055 STARTIVA GmbH, Düsseldorf, Kappeler Straße 105, 40597 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um…
STARTIVA GmbH, Düsseldorf, Kappeler Straße 105, 40597 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR auf 200.000,00 EUR beschlossen. 200.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 65055 STARTIVA GmbH, Düsseldorf, Kappeler Straße 105, 40597 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals vo…
STARTIVA GmbH, Düsseldorf, Kappeler Straße 105, 40597 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 75.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR beschlossen. 100.000,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 65055 STARTIVA GmbH, Düsseldorf, Kappeler Straße 105, 40597 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.11.2009, geändert durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.11.…
STARTIVA GmbH, Düsseldorf, Kappeler Straße 105, 40597 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.11.2009, geändert durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.11.2009. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Dassendorf (bisher AG Lübeck, HRB 9848 HL) nach Düsseldorf beschlossen. Geschäftsanschrift: Kappeler Straße 105, 40597 Düsseldorf. Gegenstand: Erwerb, Verkauf und Verwaltung von Grundbesitz sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Libowski, Regina, Dassendorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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