HRB 8039
Caravan & Camping Peitz GmbH
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Peitz
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Registerdaten
- Sitz
- Peitz
- Datenstand
- 2024-04-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 389/26 · Caravan & Camping Peitz GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 389/26
- Wirksam am
- 16.09.2026
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 8039
In dem Verfahren über den Antrag d.
Caravan & Camping Peitz GmbH, Spreewaldstr. 44, 03185 Peitz, vertreten durch den Geschäftsführer Marco Langlotz
Registergericht: Amtsgericht Cottbus Register-Nr.: HRB 8039
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 15.09.2026 vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt André Müller, Zehmeplatz 11, 15230 Frankfurt (Oder).
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Cottbus
Gerichtsplatz 2
03046 Cottbus
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Cottbus - Insolvenzgericht - 15.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 8039 CB HRB 8039 CB: Caravan & Camping Peitz GmbH, Peitz, Spreewaldstr. 44, 03185 Peitz. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer : 3. Schiemann, Hans-Rainer
HRB 8039 CB HRB 8039 CB: Caravan & Camping Peitz GmbH, Peitz, Spreewaldstr. 44, 03185 Peitz. Vorstand: Geschäftsführer: 4. Langlotz, Marco, *XX.XX.XXXX, Schenkendöbern OT Grabko; mit der Befugnis die Gesellschaft allein…
Langlotz, Marco, *XX.XX.XXXX, Schenkendöbern OT Grabko; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 8039 CB HRB 8039 CB: Caravan & Camping Peitz GmbH, Peitz, Spreewaldstr. 44, 03185 Peitz. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Fiebow, Roland; Geschäftsführer: 3. Schiemann, Hans-Rainer, *XX.XX.XXXX, Peitz
Schiemann, Hans-Rainer, *XX.XX.XXXX, Peitz
HRB 8039 CB Caravan & Camping Peitz GmbH, Peitz, Spreewaldstr. 44, 03185 Peitz. ; Geschäftsanschrift: Spreewaldstr. 44, 03185 Peitz. Nicht mehr Geschäftsführer: Schiemann, Hans-Rainer..
HRB 8039 CB Caravan & Camping Peitz GmbH, Peitz(Spreewaldstr. 44, 03185 Peitz). Firma: Caravan & Camping Peitz GmbH. Sitz: Peitz. Gegenstand: der Handel, der Umbau, die Vermietung und der Ersatzteilhandel von Campingfah…
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