HRA 22251

Car-Marketing OHG

Amtsgericht Koblenz · Rheinland-Pfalz

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Rasselsteinstraße 1, 56626 Andernach

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Andernach
Rechtsform
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Letzte Eintragung
04.01.2022
Datenstand
2025-11-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Adam Zbigniew Poczepowicz

Andernach

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Zweigniederlassung

Car-Marketing OHG

Lahnstein

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Tadeusz Poczepowicz

Andernach

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft jeweils einzeln.

Geschäftsanschrift

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Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-11-01

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 7 IN 88/21 · Car-Marketing OHG · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 88/21
Wirksam am
14.03.2023
Registerbezug
Koblenz, HRA 22251
Geschäfts-Nr.: 7 IN 88/21. In dem Insolvenzverfahren Car-Marketing OHG, Rasselsteinstr. 1, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRA 22251), vertr. d.: 1. Adam Poczepowicz, Rasselsteinstr. 1, 56626 Andernach, (Gesellschafter), 2. Tadeusz Poczepowicz, Rasselsteinstr. 1, 56626 Andernach, (Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt worden:

1. ??? € Nettovergütung nach § 11 InsVV
2. ??? € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

3. ??? € Auslagen zuzüglich
4. ??? € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.

5. ??? € Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 11.11.2021 angeordnet; das Verfahren wurde am 28.12.2021 eröffnet. Die vorläufige Verwaltung dauerte mithin etwa 6 Wochen.
Dem vorläufigen Verwalter steht daher eine Vergütung zu. Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer verwalteten Masse während des Insolvenzeröffnungsverfahrens in Höhe von € 32.021,58 ausgegangen.
Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergäbe sich daraus für einen endgültigen Verwalter eine Grundvergütung in Höhe von € 12.808,63.
Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 63 III 1 InsO daraus ein Bruchteil in Höhe von 25 % zu.

Der Auslagenersatz ergibt sich aus § 8 InsVV (15 % der Vergütung im ersten Jahr der vorläufigen Verwaltung, höchstens jedoch 250,-- Euro je angefangenen Monat).

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Diese ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen schriftlich durch Einreichung einer unterzeichneten Beschwerdeschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts einzulegen.
Bei Erklärung zu Protokoll eines anderen Amtsgerichts als dem unterfertigten Gericht kommt es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem unterfertigten Gericht an.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mayen, 10.03.2023.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 22251 HRA 22251: Car-Marketing OHG, Andernach, Rasselsteinstraße 1, 56626 Andernach. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 22251: Car-Marketing OHG, Andernach, Rasselsteinstraße 1, 56626 Andernach. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 88/21 · Car-Marketing OHG · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 88/21
Wirksam am
29.12.2021
Registerbezug
Koblenz, HRA 22251
Geschäfts-Nr.: 7 IN 88/21.
Über das Vermögen Car-Marketing OHG, Rasselsteinstr. 1, 56626 Andernach (AG Koblenz HRA 22251),
vertreten durch:
1. Adam Poczepowicz, Rasselsteinstr. 1, 56626 Andernach (Gesellschafter),
2. Tadeusz Poczepowicz, Rasselsteinstr. 1, 56626 Andernach (Gesellschafter),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Edgar Eich pp., Bubenheimer Bann 8, 56070 Koblenz, wird am 28.12.2021 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de.
Insolvenzforderungen sind bis zum 09.03.2022 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht ist der 28.03.2022.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
b) Anträge über:
* die Person des Verwalters (§ 57 InsO);
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO);
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO);
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Stillegung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO);
* eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO);
* Die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO);
* Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin in Teilen oder im Ganzen an Dritte (§ 160 InsO) oder an besonders interessierte Personen (§ 162 InsO);
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO), insbesondere: die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO);

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Werden keine Anträge oder Erklärungen bis zum Stichtag abgegeben, so gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung für den Bereich der besonders bedeutsamen Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gemäß § 160 I 3 InsO als erteilt. Weiter gilt der Verwalter in diesem Falle als ermächtigt im Rahmen des § 157 InsO frei zu entscheiden.

Einzelzwangsvollstreckungen seitens einzelner Insolvenzgläubiger (§§ 38, 39 InsO) sind während der Dauer des Insolvenzverfahrens unzulässig (§ 89 InsO).

Der Verwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Amtsgericht Mayen, 28.12.2021 .

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 22251 HRA 22251: Car-Marketing OHG, Andernach, Rasselsteinstraße 1, 56626 Andernach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mayen (7 IN 88/21) vom 11.11.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlic…
HRA 22251: Car-Marketing OHG, Andernach, Rasselsteinstraße 1, 56626 Andernach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mayen (7 IN 88/21) vom 11.11.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 88/21 · Car-Marketing OHG · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 88/21
Wirksam am
12.11.2021
Registerbezug
Koblenz, HRA 22251
7 IN 88/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Car-Marketing OHG, Rasselsteinstr. 1, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRA 22251), vertr. d.: 1. Adam Poczepowicz, Rasselsteinstr. 1, 56626 Andernach, (Gesellschafter), 2. Tadeusz Poczepowicz, Rasselsteinstr. 1, 56626 Andernach, (Gesellschafter), ist am 11.11.2021 um 09:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Mayen, 11.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 22251 HRA 22251: Car-Marketing OHG, Andernach, Breite Straße 6, 56626 Andernach. Änderung der Geschäftsanschrift: Rasselsteinstraße 1, 56626 Andernach.
HRA 22251: Car-Marketing OHG, Andernach, Breite Straße 6, 56626 Andernach. Änderung der Geschäftsanschrift: Rasselsteinstraße 1, 56626 Andernach.
Neueintragungen
HRA 22251 HRA 22251: Car-Marketing OHG, Andernach, Breite Straße 6, 56626 Andernach. (Gegenstand des Unternehmens ist An- und Verkauf von Gebrauchtwagen sowie der Autotransport.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäfts…
HRA 22251: Car-Marketing OHG, Andernach, Breite Straße 6, 56626 Andernach. (Gegenstand des Unternehmens ist An- und Verkauf von Gebrauchtwagen sowie der Autotransport.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Breite Straße 6, 56626 Andernach. Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in: 56112 Lahnstein, Geschäftsanschrift: Didierstraße 56, 56112 Lahnstein. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft jeweils einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Poczepowicz, Tadeusz, Andernach, *XX.XX.XXXX; Poczepowicz, Adam Zbigniew, Andernach, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.