HRA 206881

Car Cosmetic Concept e. K.

Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) · Niedersachsen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Goldenstedt

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Registerdaten

Sitz
Goldenstedt
Datenstand
2024-05-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-05-20

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 28/22 · Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich) · Insolvenzgericht Cloppenburg
Insolvenzgericht
Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 28/22
Wirksam am
17.02.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 206881
9 IN 28/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich), OT Lutten, Rosenstraße 2, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRA 206881), ist am 16.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 16.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 9 IN 28/22 · Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich) · Insolvenzgericht Cloppenburg
Insolvenzgericht
Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 28/22
Wirksam am
13.01.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 206881
9 IN 28/22: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich), Eschstraße 37b, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRA 206881), ist dem Schuldner durch Beschluss vom 10.12.2025 rechtskräftig Restschuldbefreiung erteilt worden. Das Insolvenzverfahren bleibt hiervon unberührt.

Das Vermögen, das der Schuldner nach dem 01.09.2025 erwirbt, gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse. Dies gilt nicht für Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden oder die auf Grund eines von dem Insolvenzverwalter geführten Rechtsstreits oder auf Grund Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse gehören.

Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 01.09.2022 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 07.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 9 IN 28/22 · Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich) · Insolvenzgericht Cloppenburg
Insolvenzgericht
Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 28/22
Wirksam am
07.11.2025
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 206881
9 IN 28/22: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich), Eschstraße 37b, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRA 206881), wurde beschlossen:

Dem Schuldner, dem Insolvenzverwalter und allen Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Erteilung der Restschuldbefreiung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben (§ 300 Abs. 1 InsO).

Die Abtretungsfrist endete mit dem 01.09.2025. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht beendet. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird.

Da das Insolvenzverfahren noch nicht beendet ist, gilt § 290 InsO bezüglich möglicher Gründe für die Versagung der Restschuldbefreiung.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 06.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 28/22 · Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich) · Insolvenzgericht Cloppenburg
Insolvenzgericht
Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 28/22
Wirksam am
05.08.2025
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 206881
9 IN 28/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich), OT. Lutten, Rosenstr. 2, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRA 206881), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Rippe festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cloppenburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 27.06.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 66,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 19 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 04.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 9 IN 28/22 · Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich) · Insolvenzgericht Cloppenburg
Insolvenzgericht
Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 28/22
Wirksam am
15.07.2025
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 206881
9 IN 28/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich), OT. Lutten, Rosenstr. 2, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRA 206881), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cloppenburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Rippe, Osterstraße 22, 49661 Cloppenburg, Tel.: 04471 9102-0, Fax: 04471 9102-22, E-Mail: info@dorissen-wedemeyer.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 25.375,24 EUR. Davon sind noch zu berichtigen die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie andere Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 450.961,85 EUR. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Gläubiger liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Cloppenburg, Aktenzeichen 9 IN 28/22 zur Einsicht der Beteiligten aus.

Amtsgericht Cloppenburg, 15.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 28/22 · Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich) · Insolvenzgericht Cloppenburg
Insolvenzgericht
Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 28/22
Wirksam am
23.06.2025
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 206881
9 IN 28/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich), OT. Lutten, Rosenstr. 2, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRA 206881), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 31.07.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 19.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 28/22 · Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich) · Insolvenzgericht Cloppenburg
Insolvenzgericht
Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 28/22
Wirksam am
20.06.2023
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 206881
9 IN 28/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich), Eibenweg 9, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRA 206881), hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Rippe, Osterstraße 22, 49661 Cloppenburg, Tel.: 04471 9102-0, Fax: 04471 9102-22, E-Mail: info@dorissen-wedemeyer.de dem Gericht gegenüber folgende Erklärung gem. § 35 Abs. 2 InsO angezeigt:

Der Insolvenzverwalter hat den Geschäftsbetrieb des Schuldners ("EURICH direct sales" aus der Insolvenzmasse freigegeben. Demzufolge gehören Einnahmen aus dieser Tätigkeit nicht zur Insolvenzmasse; aus der selbstständigen Tätigkeit resultierende Verbindlichkeiten können nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 19.06.2023

S1

in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Eduard Eurich bitte ich, die verspätete Veröffentlichung gemäß § 35 InsO zu entschuldigen.
Die Akte wurde mir leider erst heute zur Bearbeitung vorgelegt.

Anliegend übersende ich Ihnen außerdem einen Antrag des Schuldners zur Kenntnis. Auch dieser Antrag wurde mir erst heute vorgelegt. Der Schuldner hat den Antrag mit Schreiben vom 13.05.2023 zurückgenommen und möchte diesen zu einem späteren Zeitpunkt erneut stellen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 9 IN 28/22 · Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich) · Insolvenzgericht Cloppenburg
Insolvenzgericht
Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 28/22
Wirksam am
06.01.2023
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 206881
9 IN 28/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Car Cosmetic Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich), Eibenweg 9, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRA 206881), wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 06.01.2023

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 28/22 · Car Cosmetik Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich) · Insolvenzgericht Cloppenburg
Insolvenzgericht
Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 28/22
Wirksam am
23.09.2022
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 206881
9 IN 28/22: Über das Vermögen der Car Cosmetik Concept e.K. (Inhaber Eduard Eurich), Eibenweg 9, 49661 Cloppenburg, ist am 01.09.2022 um 11:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Michael Rippe, Osterstraße 22, 49661 Cloppenburg, Tel.: 04471 9102-0, Fax: 04471 9102-22, E-Mail: info@dorissen-wedemeyer.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 08.11.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 25.11.2022.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (08.11.2022) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (25.11.2022), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 19.09.2022

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Neueintragungen
HRA 206881 HRA 206881: Car Cosmetic Concept e. K., Goldenstedt, Eschstraße 44, 49424 Goldenstedt. (Fahrzeugpflege und Aufbereitung). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Eschstraße 44, 49424 Goldenstedt. Inhaber: Eurich…
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