HRB 26222
CaptainCork UG (haftungsbeschränkt)
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Potsdam
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Registerdaten
- Sitz
- Potsdam
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 6.70 IN 161/22 · CaptainCork UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.70 IN 161/22
- Wirksam am
- 19.05.2026
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 26222
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Potsdam, 9. April 2026, 6.70 IN 161/22
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 6.70 IN 161/22 · CaptainCork UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.70 IN 161/22
- Wirksam am
- 17.10.2025
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 26222
CaptainCork UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam HRB 26222 P), Behlertstraße 3 a, 14467 Potsdam, vertreten durch Herrn Dr. Maximilian Flügge, Schiffbauerdamm 8, 10117 Berlin Mitte wird das schriftliche Verfahren angeordnet, § 5 Abs. 2 Satz 2 InsO.
Der Termin mit folgender Tagesordnung:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Anhörung der Gläubiger zur Einstellung des Verfahrens mangels Masse und Leistung eines Kostenvorschusses zur Vermeidung der Einstellung (§ 207 InsO)
wird bestimmt auf den 20.11.2025. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist. Die Schlussrechnung nebst Belegen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Amtsgericht Potsdam, 15. Oktober 2025, 6.70 IN 161/22
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 6.70 IN 161/22 · CaptainCork UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.70 IN 161/22
- Wirksam am
- 24.04.2024
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 26222
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
CaptainCork UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam HRB 26222 P), Behlertstraße 3 a, 14467 Potsdam, vertreten durch Herrn Dr. Maximilian Flügge, Tieckstraße 28, 10115 Berlin
wird die Vergütung der Verwalterin Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann, Knesebeckstraße 30, 10623 Berlin festgesetzt auf:
xx EUR zuzüglich
xx EUR Auslagenpauschale zuzüglich
xx EUR 19 % Umsatzsteuer
xx EUR insgesamt
Gründe
Gem. § 63 InsO hat die Verwalterin einen Anspruch auf Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Verwalterin beantragte am 08.02.2024 eine Vergütung in Höhe von 2,5 Regelsätzen zuzüglich Auslagenpauschale für zwei Jahre und Umsatzsteuer. Gemäß § 1 InsVV richtet sich die Vergütung nach der Insolvenzmasse. Diese beträgt im Verfahren 33.494,80 EUR und setzt sich zusammen aus den Einnahmen im Verfahren in Höhe von 15.644,80 € und dem Wert der noch nicht verwerteten Domain in Höhe von 17.850,00 €. Im vorliegenden Fall beantragt die Verwalterin zuzüglich zur Festsetzung der Regelvergütung einen Zuschlag von 150%.
Als vergütungserhöhende Erschwernisse werden geltend gemacht:
Zwischen den Gesellschaftern bestand ein erbitterter Streit, der zu umfangreicher Korrespondenz führte, wobei eine sachliche Diskussion seit Verfahrensbeginn nicht möglich war. Die Verwalterin legt dar, dass sie sich erheblich mit einem beim Landgericht Köln anhängigen Rechtsstreit wegen Markenrechtsverletzung beschäftigt hat. Weiterhin führt die Verwalterin den erheblichen Klärungsbedarf im Hinblick auf die Verwertung der Domian an. Als weiteren vergütungserhöhenden Faktor führt die Verwalterin die erhebliche zeitintensive Bearbeitung der von verschiedenen Verfahrensbeteiligten eingelegten Rechtsbehelfe sowie die zahlreichen vom Insolvenzgericht erforderten Stellungnamen zu eingereichten Eingaben an.
Das vorliegende Verfahren war im Wesentlichen geprägt von den Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern. Verwertungshandlungen der Verwalterin waren nur in geringem Umfang erforderlich, es wurden eine Altforderung und eine Neuforderung zu Masse gezogen, der Kontobestand der Schuldnerin übernommen und der Verkauf der Domain in die Wege geleitet. Eine Betriebs- und Geschäftsausstattung war nicht vorhanden, ebenso kein Fahrzeug, keine Vorräte, keine Barkasse, keine Versicherungen.
Die wesentlichen Tätigkeiten der Verwalterin wurden bei der Prüfung von Ansprüchen gegen den Geschäftsführer, im Zusammenhang mit dem Rechtstreit wegen Markenrechtsverletzung und der Verwertung der Domain erbracht. Sofern die Verwalterin für diese Tätigkeiten Zuschläge auf die Regelvergütung beansprucht kann dem nicht gefolgt werden. Es können zuschlagswürdige Tatbestände nur solche sein, die gegenüber allgemein üblichen und regelmäßig anzutreffenden Erschwernissen außergewöhnlich sind (Haarmeyer/Mock, Vergütung in Krise, Sanierung und Insolvenz, 7. Auflage 2024, § 3 Rnr.11). Nach Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeiten kann das Vorliegen solcher außergewöhnlichen Erschwernisse nicht festgestellt werden.
Anders verhält es sich bei der Bearbeitung der von verschiedenen Verfahrensbeteiligten eingelegten Rechtsbehelfe sowie den zahlreichen Stellungnamen gegenüber dem Insolvenzgericht zu eingereichten Eingaben. Es gab eine intensive Korrespondenz mit dem anwaltlichen Vertreter der Gesellschafterin. Der Umfang der Tätigkeit in diesem Bereich ging über das übliche Maß hinaus, ein Zuschlag in Höhe von 30% ist als angemessen anzusehen und war festzusetzen. Insgesamt war somit eine Vergütung in Höhe des 130 % des Regelsatzes festzusetzen. Weiterhin erhält die Verwalterin die Auslagenpauschale für zwei Jahre gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.70 IN 161/22, Amtsgericht Potsdam, 22. April 2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 6.70 IN 161/22 · CaptainCork UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.70 IN 161/22
- Wirksam am
- 09.04.2024
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 26222
CaptainCork UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam HRB 26222 P), Behlertstraße 3 a, 14467 Potsdam, vertreten durch Herrn Dr. Maximilian Flügge, Tieckstraße 28, 10115 Berlin, vertreten durch den Jochen Dr. Dierksmeier, Haferlandweg 16, 48155 Münster wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 02.05.2024 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
6.70 IN 161/22, Amtsgericht Potsdam, 09. April 2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6.70 IN 161/22 · CaptainCork UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.70 IN 161/22
- Wirksam am
- 14.02.2024
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 26222
CaptainCork UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam HRB 26222 P), Behlertstraße 3 a,
14467 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Maximilian Flügge, Tieckstraße 28, 10115 Berlin,
hat die Verwalterin am 08.02 2024 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung mit Zuschlägen
gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469
Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3
Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 13. Februar 2024, 6. 70 IN 161/22
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6.70 IN 161/22 · CaptainCork UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.70 IN 161/22
- Wirksam am
- 15.01.2024
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 26222
CaptainCork UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam HRB 26222 P), Behlertstraße 3 a, 14467 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Maximilian Flügge hat die Schuldnerin die Einstellung des Verfahrens wegen des Wegfalls der Eröffnungsgründe gemäß 212 InsO beantragt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger können binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Widerspruch gegen den Antrag erheben, § 214 Abs.1 InsO.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6.70 IN 161/22 · CaptainCork UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.70 IN 161/22
- Wirksam am
- 21.02.2023
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 26222
CaptainCork UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam HRB 26222 P), Behlertstraße 3 a, 14467 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc-Anton Johst, Leibnizstraße 34, 10625 Berlin
hat der Verwalter am 20.02.2023 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Potsdam, 21. Februar 2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 6.70 IN 161/22 · CaptainCork UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.70 IN 161/22
- Wirksam am
- 12.12.2022
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 26222
(Geschäftsnummer)
Amtsgericht Potsdam
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
CaptainCork UG (haftungsbeschränkt)
Behlertstraße 3a, 14467 Potsdam
vertreten durch den Geschäftsführer Marc-Anton Johst, Berlin
HRB 26222 P
Gegenstand des Unternehmens:
Der Betrieb eines Internetblogs für deutschsprachige Weinliebhaber sowie die Durchführung von Weinmessen, Fachkongressen und sonstigen weinbezogenen Veranstaltungen (TV-Formate etc.) und Medienprojekten und die Fortbildung von Sommeliers und der Handel mit Wein.
wird auf den Eröffnungsantrag vom 08.11.2022 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08. Dezember 2022, um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt:
Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann, Knesebeckstraße 30, 10623 Berlin.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.01.2023 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Der Insolvenzverwalterin werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am Mittwoch, 22.02.2023, 10:00 Uhr im Gebäude des Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, Saal 25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.
Rechtmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Potsdam, den 8.12.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6.70 IN 161/22 · CaptainCork UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.70 IN 161/22
- Wirksam am
- 30.11.2022
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 26222
6.70 IN 161/22
(Geschäftsnummer)
Beschluss
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren betreffend das Vermögen der
CaptainCork UG (haftungsbeschränkt),
Behlertstraße 3 a, 14467 Potsdam,
vertreten durch den Geschäftsführer Marc-Anton Johst, Berlin
-nachfolgend der Schuldner-
Verfahrensbevollmächtigte: Eckert Rechtsanwälte Hamburg Partnerschaft mbH
wird heute, um 12:00 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann, Knesebeckstraße 30, 10623 Berlin
bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter des Schuldners. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung des Schuldners dessen Vermögen zu sichern und zu erhalten. Er wird ermächtigt, mit rechtlicher Wirkung für den Schuldner zu handeln, ist jedoch verpflichtet, diese Befugnis nur wahrzunehmen, soweit es zur Erfüllung seiner Aufgabe schon vor der Verfahrenseröffnung dringend erforderlich ist.
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen und hierfür ein entsprechendes Sonderkonto einzurichten.
Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs.1 Satz 3 InsO). Verrechnungen zu Lasten des schuldnerischen Vermögens werden hiermit untersagt.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen des Schuldners einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie ihm auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei Missachtung dieser Pflicht kann das Gericht den Schuldner oder seine organschaftlichen Vertreter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden, zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen (§ 22 Abs. 3, §§ 97, 98, 101 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform des Schuldners maßgebender Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 InsO).
Der Sachverständige ist ferner berechtigt, Auskünfte über die schuldnerischen Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen. Dies gilt insbesondere auch im Verhältnis zu Banken, Sparkassen, sonstigen Kreditinstituten, Versicherungen sowie gegenüber dem Finanzamt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die gegen diesen Beschluss statthafte sofortige Beschwerde kann binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen entweder ab persönlicher postalischer Zustellung (Brief) oder ab öffentlicher Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de schriftlich oder persönlich zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht -Insolvenzgericht- Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam eingelegt werden.
Potsdam, den 28. November 2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 26222 P HRB 26222 P: CaptainCork UG (haftungsbeschränkt), Potsdam, Behlertstraße 3 a, Haus B, 14467 Potsdam. Gegenstand: Der Betrieb eines Internetblogs für deutschsprachige Weinliebhaber sowie die Durchführung von …
HRB 26222 P HRB 26222 P: CaptainCork UG (haftungsbeschränkt), Potsdam, Behlertstraße 3 a, Haus B, 14467 Potsdam. Inländische Geschäftsanschrift: Behlertstraße 3 a, Haus B, 14467 Potsdam; Gegenstand: Der Betrieb eines In…
für deutschsprachige Weinliebhaber sowie
die Durchführung von Wein-Messen,
Fachkongressen und sonstigen
Weinbezogenen Veranstaltungen und
Medienprojekten (TV-Formate etc.) und
die Fortbildung von Sommeliers. Kapital: 1.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Johst, Marc-Anton, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 25.08.2010
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.02.2013 ist der Sitz der Gesellschaft von Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 129713 B) nach Potsdam verlegt und der Gesellschaftsvertrag neu gefasst, insbesondere in § 1 (Firma , Sitz); § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 5 (Geschäftsführung und Vertretung). Die Firma ist geändert von vormals: Tschinderassabumm Holding und Beratungs UG (haftungsbeschränkt). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 18.10.2010
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.