VR 330213

Capri Sun Unterstützungskasse e.V.

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Eppelheim

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Registerdaten

Sitz
Eppelheim
Datenstand
2024-12-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-20

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-20 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Unterstützungskasse der Rudolf-Wild-Betriebe e.V. Heidelberg
  2. Unterstützungskasse der Rudolf-Wild-Werke e.V. Heidelberg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 330213 VR 330213: Unterstützungskasse der Rudolf-Wild-Werke e.V., Heidelberg ( Eppelheim). Der Verein (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 24.01.2019 und des V…
VR 330213: Unterstützungskasse der Rudolf-Wild-Werke e.V., Heidelberg ( Eppelheim). Der Verein (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 24.01.2019 und des Versammlungsbeschlusses vom 24.01.2019 alle Rechte, Pflichten und Vermögensgegenstände, die der Altersversorgung der ADM Gruppe wirtschaftlich und rechtlich zugeordnet werden können aus seinem Vermögen zum Zwecke der Neugründung des Vereins "ADM WILD Unterstützungskasse e.V.", Eppelheim (Amtsgericht Mannheim VR 702461) auf diesen übertragen (Abspaltung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.