HRB 14401

Cannameleon GmbH

Amtsgericht Würzburg · Bayern

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Würzburg

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Registerdaten

Sitz
Würzburg
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-11

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Cannameleon UG (haftungsbeschränkt) Würzburg
  2. Cannameleon GmbH Höchberg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan IN 236/26 · Cannameleon GmbH · Insolvenzgericht Würzburg
Insolvenzgericht
Würzburg
Aktenzeichen
IN 236/26
Wirksam am
20.10.2026
Registerbezug
Würzburg, HRB 14401
IN 236/26

In dem Verfahren über den Antrag d.

Cannameleon GmbH, Marktplatz 38, 97070 Würzburg, vertreten durch den Geschäftsführer König-Salow Axel
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 14401
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Produktion, Verkauf und Handel mit: legalen Hanfprodukten (Cannabis) aller Art u.a.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 19.10.2026 um 15.15 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Wollner Andrea
Berliner Platz 12, 97080 Würzburg
Telefon: +49(931)359800
Telefax: +49(931)3598050
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 01.12.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; die Insolvenzverwalterin kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 29.12.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 16.06.2026 beim Insolvenzgericht Würzburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Würzburg
Ottostr. 5
97070 Würzburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 19.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 14401 HRB 14401: Cannameleon GmbH, Höchberg, Kiesweg 14b, 97204 Höchberg. Die Gesellschafterversammlung vom 21.10.2020 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) und 3 (Stammkapital, Zusammenlegung und Teilung von…
HRB 14401: Cannameleon GmbH, Höchberg, Kiesweg 14b, 97204 Höchberg. Die Gesellschafterversammlung vom 21.10.2020 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) und 3 (Stammkapital, Zusammenlegung und Teilung von Geschäftsanteilen) der Satzung beschlossen. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Würzburg. Geschäftsanschrift: Marktplatz 38, 97070 Würzburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schwarz, Lukas, Kleinrinderfeld, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 14401 HRB 14401: Cannameleon UG (haftungsbeschränkt), Würzburg, Brücknerstr. 7, 97080 Würzburg. Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2019 mit Nachtrag vom 12.09.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000…
HRB 14401: Cannameleon UG (haftungsbeschränkt), Würzburg, Brücknerstr. 7, 97080 Würzburg. Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2019 mit Nachtrag vom 12.09.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital und Stammeinlagen, Zusammenlegung und Teilung von Geschäftsanteilen) der Satzung beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: Cannameleon GmbH. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Höchberg. Geschäftsanschrift: Kiesweg 14b, 97204 Höchberg. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Produktion, Verkauf und Handel mit: legalen Hanfprodukten (Cannabis) aller Art, Nutzhanfprodukten aller Art, Nahrungsergänzungsmitteln, Lebensmitteln (verpackt und unverpackt), Speisen und Getränken aller Art (verpackt und unverpackt), Kaffee und Tee aller Art (verpackt und unverpackt), Rauchzubehör aller Art, E-Liquids, Kleidung und Textilien, Pflegeprodukten und Kosmetika aller Art, Gesundheitsprodukten aller Art, umweltfreundlichen Verpackungsmaterialien, alternativen Verpackungsmaterialien, Aromaölen aller Art, Räucherwerk aller Art. Betreiben von: Verkaufsgeschäften, Food Trucks, Verkaufsständen aller Art, Online-Shops, Franchise Unternehmen, Verkaufsautomaten. Tätigkeiten und Dienstleistungen im Bereich: Marketing, Social Media Management, Event Management, Design, Grafikdesign, Videoproduktion, Musikproduktion, Sponsoring, Werbung. Vergabe und Betreuung von Franchisekonzepten, Organisation und Durchführung verschiedenster Veranstaltungen. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 14401 HRB 14401: Cannameleon UG (haftungsbeschränkt), Würzburg, Brücknerstr. 7, 97080 Würzburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.09.2018. Geschäftsanschrift: Brücknerstr. 7, 97080…
HRB 14401: Cannameleon UG (haftungsbeschränkt), Würzburg, Brücknerstr. 7, 97080 Würzburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.09.2018. Geschäftsanschrift: Brücknerstr. 7, 97080 Würzburg. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln, hauptsächlich aus Cannabis (CBD), Handel mit Tee (abgepackt), Handel mit Kosmetika, Betrieb eines Ladens mit Verkauf von Speisen und Getränken, Betrieb eines Onlineshops. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Dies gilt auch für Liquidatoren. Geschäftsführer: Schuller, Evelyn, Kleinrinderfeld, *XX.XX.XXXX; Schwarz, Lukas, Kleinrinderfeld, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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