HRB 67351

Camelot Broadcast Services GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2025-01-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-02

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-12 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

5 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3604 IN 2894/25 · Camelot Broadcast Services GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3604 IN 2894/25
Wirksam am
04.07.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 67351
3604 IN 2894/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Camelot Broadcast Services GmbH, Wilhelm-Kabus-Straße 77, 10829 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Bojana Nikolaidis und Victor Nikolaidis
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 67351
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 30.06.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3604 IN 2894/25 · Camelot Broadcast Services GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3604 IN 2894/25
Wirksam am
07.05.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 67351
In dem Verfahren über den Antrag d.

Camelot Broadcast Services GmbH,
Wilhelm-Kabus-Straße 77, 10829 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Bojana Nikolaidis und Victor Nikolaidis
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 67351
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 06.05.2025 um 09:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg
Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen und hierfür ein Sonderkonto einzurichten.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 06.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 67351 B HRB 67351 B: Camelot Broadcast Services GmbH, Berlin, Wilhelm-Kabus-Straße 77, 10829 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Wilhelm-Kabus-Straße 77, 10829 Berlin
HRB 67351 B: Camelot Broadcast Services GmbH, Berlin, Wilhelm-Kabus-Straße 77, 10829 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Wilhelm-Kabus-Straße 77, 10829 Berlin
Veränderungen
HRB 67351 B HRB 67351 B: Camelot Broadcast Services GmbH, Berlin, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Die Zweigniederlassung Nr. 1 in 06108 Halle (Saale) ist aufgehoben. Geschäftsführer: 4. Niko…
HRB 67351 B: Camelot Broadcast Services GmbH, Berlin, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Die Zweigniederlassung Nr. 1 in 06108 Halle (Saale) ist aufgehoben. Geschäftsführer: 4.
Nikolaidis, Bojana, geb. Vidakovic, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 3: Geschäftsführer: Nikolaidis, Victor; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 67351 B Camelot Broadcast Services GmbH, Berlin, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 1. Scheid, Steffen.
Camelot Broadcast Services GmbH, Berlin, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 1. Scheid, Steffen.
Veränderungen
HRB 67351 B Camelot Broadcast Services GmbH, Berlin, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Hercher, Rainer; Geschäftsführer:; 3. Nikolaidis, Victor, *XX.XX.XXXX, London; mit der Befugnis die …
Camelot Broadcast Services GmbH, Berlin, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Hercher, Rainer; Geschäftsführer:; 3. Nikolaidis, Victor, *XX.XX.XXXX, London; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.11.2009 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 7 (Geschäftsführer)..
Veränderungen
HRB 67351 B Camelot Broadcast Services GmbH, BerlinFritschestr. 27/28, 10585 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin Stamm- bzw. Grundkapital: 200.000 EUR Rechtsform: Dur…
Camelot Broadcast Services GmbH, BerlinFritschestr. 27/28, 10585 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin Stamm- bzw. Grundkapital: 200.000 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.10.2008 ist das Stammkapital um 174.400 EUR auf 200.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen)..
Veränderungen
HRB 67351 B Camelot Broadcast Services GmbH, Berlin(Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin). Sitz / Zweigniederlassung: Zweigniederlassung errichtet:; 1. Camelot Broadcast Services GmbH, Zweigniederlassung Halle/Saale 06108 H…
Camelot Broadcast Services GmbH, Berlin(Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin). Sitz / Zweigniederlassung: Zweigniederlassung errichtet:; 1. Camelot Broadcast Services GmbH, Zweigniederlassung Halle/Saale 06108 Halle/Saale Waisenhausring 8, 06108 Halle/Saale.
Veränderungen
HRB 67351 B Camelot Broadcast Services GmbH, Berlin(Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin). Prokura: 1. Scheid, Steffen, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura.
Camelot Broadcast Services GmbH, Berlin(Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin). Prokura: 1. Scheid, Steffen, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura.
Veränderungen
HRB 67351 B Camelot Broadcast Services GmbH, Berlin(Pohlstr. 58, 10785 Berlin). Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Borck-Lüder, Susanne.
Camelot Broadcast Services GmbH, Berlin(Pohlstr. 58, 10785 Berlin). Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Borck-Lüder, Susanne.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.