HRB 93332

CAFROST GmbH

Amtsgericht Darmstadt · Hessen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Stockstadt am Rhein

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Registerdaten

Sitz
Stockstadt am Rhein
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-08

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. CAFROST GmbH Babenhausen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 419/26 · CAFROST GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 419/26
Wirksam am
12.10.2026
Registerbezug
Darmstadt, HRB 93332
9 IN 419/26 : Über das Vermögen der CAFROST GmbH, Odenwaldring 8-12, 64589 Stockstadt (AG Darmstadt, HRB 93332), vertr. d.: Erol Cavus, Brüder-Grimm-Staße 68, 63069 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), ist am 09.10.2026 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Michael Hirner, Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611-1504-60, Fax: 0611-150452, E-Mail: hirner@bcp-wiesbaden.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.11.2026 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie elektronischen Zustellungen unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs zustimmen können.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 17.12.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

> Anträge über:

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (05.11.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (17.12.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 09.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 93332 HRB 93332: CAFROST GmbH, Stockstadt am Rhein, Odenwaldring 8 - 12, 64589 Stockstadt am Rhein. Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 7.500,00 EUR und die entsprech…
HRB 93332: CAFROST GmbH, Stockstadt am Rhein, Odenwaldring 8 - 12, 64589 Stockstadt am Rhein. Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 7.500,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen. Neues Stammkapital: 37.500,00 EUR.
Veränderungen
HRB 93332 HRB 93332: CAFROST GmbH, Babenhausen, Aschaffenburger Straße 110, 64832 Babenhausen. Die Gesellschafterversammlung vom 14.06.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverle…
HRB 93332: CAFROST GmbH, Babenhausen, Aschaffenburger Straße 110, 64832 Babenhausen. Die Gesellschafterversammlung vom 14.06.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Stockstadt am Rhein beschlossen. Neuer Sitz: Stockstadt am Rhein. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Odenwaldring 8 - 12, 64589 Stockstadt am Rhein.
Veränderungen
HRB 93332 HRB 93332: CAFROST GmbH, Babenhausen, Aschaffenburger Straße 110, 64832 Babenhausen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 5 (Stammkapital) und mi…
HRB 93332: CAFROST GmbH, Babenhausen, Aschaffenburger Straße 110, 64832 Babenhausen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR 3 (Beginn, Dauer, Kündigung), 8 (Gesellschafterversammlung), 12 (Tod eines Gesellschafters) und 13 (Gesellschafterdarlehen) beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 93332 HRB 93332: CAFROST GmbH, Babenhausen, Aschaffenburger Straße 110, 64832 Babenhausen. Die Gesellschafterversammlung vom 04.01.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen.…
HRB 93332: CAFROST GmbH, Babenhausen, Aschaffenburger Straße 110, 64832 Babenhausen. Die Gesellschafterversammlung vom 04.01.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: Handel mit Tiefkühlprodukten - insbesondere Tiefkühlbackwaren - und der Im- und Export von Lebens- und Genussmitteln, die Vermittlung solcher Geschäfte sowie die Herstellung und der Vertrieb von Backwaren.
Neueintragungen
HRB 93332 HRB 93332:CAFROST GmbH, Babenhausen, Aschaffenburger Straße 110, 64832 Babenhausen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.05.2014 mit Änderung vom 12.06.2014. Geschäftsanschrift: …
HRB 93332:CAFROST GmbH, Babenhausen, Aschaffenburger Straße 110, 64832 Babenhausen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.05.2014 mit Änderung vom 12.06.2014. Geschäftsanschrift: Aschaffenburger Straße 110, 64832 Babenhausen. Gegenstand: Handel mit Tiefkühlprodukten - insbesondere Tiefkühlbackwaren - und der Im- und Export von Lebens- und Genussmitteln, sowie die Vermittlung solcher Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Cavus, Erol, Offenbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.