HRB 99366

C&S GmbH Planung und Projekt

Amtsgericht Darmstadt · Hessen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Weiterstadt

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Registerdaten

Sitz
Weiterstadt
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 267/20 · C&S GmbH Planung und Projekt · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 267/20
Wirksam am
11.12.2025
Registerbezug
Darmstadt, HRB 99366
9 IN 267/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der C&S GmbH Planung und Projekt, Robert-Koch-Straße 9, 64331 Weiterstadt (AG Darmstadt, HRB 99366), vertr. d.: 1. Christian Beck, C&S GmbH Planung und Projekt, Koch-Straße 9, 64331 Weiterstadt, (Gesellschafter), 2. Sonja Herlyn, C&S GmbH Planung und Projekt, Koch-Straße 9, 64331 Weiterstadt, (Gesellschafterin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X
EUR Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Heinrichstraße 38, 64283 Darmstadt, Tel.: 06151-501233-0, Fax: 06151-501233-9, Internet: www.hgw.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 01.07.2020 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.

Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 23.559,70 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 50 % festgesetzt wird (25 % Regelvergütung und 25 % Erhöhung für die erschwerte Ermittlungstätigkeit aufgrund der Führungslosigkeit der Schuldnerin sowie für das ungeordnete Belegwesen /die fehlende Buchhaltung). Auf das Eröffnungsgutachten, die Verfahrensberichte sowie die Begründung in dem Vergütungsantrag vom 08.12.2025 wird im Einzelnen verwiesen.
.

Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.

Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 10.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 267/20 · C&S GmbH Planung und Projekt · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 267/20
Wirksam am
12.01.2021
Registerbezug
Darmstadt, HRB 99366
9 IN 267/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der C&S GmbH Planung
und Projekt, Robert-Koch-Straße 9, 64331 Weiterstadt (AG Darmstadt, HRB 99366),
vertr. d.: 1. Christian Beck, C&S GmbH Planung und Projekt, Koch-Straße 9,
64331 Weiterstadt, (Gesellschafter), 2. Sonja Herlyn, C&S GmbH Planung und
Projekt, Koch-Straße 9, 64331 Weiterstadt, (Gesellschafterin), hat der
Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Darmstadt, 12.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 99366 HRB 99366: C&S GmbH Planung und Projekt, Weiterstadt, Robert-Koch-Straße 9, 64331 Weiterstadt. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 99366: C&S GmbH Planung und Projekt, Weiterstadt, Robert-Koch-Straße 9, 64331 Weiterstadt. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 267/20 · C&S GmbH Planung und Projekt · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 267/20
Wirksam am
18.12.2020
Registerbezug
Darmstadt, HRB 99366
9 IN 267/20: Über das Vermögen der C&S GmbH Planung und Projekt,
Robert-Koch-Straße 9, 64331 Weiterstadt (AG Darmstadt, HRB 99366), vertr. d.:
1. Christian Beck, C&S GmbH Planung und Projekt, Koch-Straße 9, 64331
Weiterstadt, (Gesellschafter), 2. Sonja Herlyn, C&S GmbH Planung und Projekt,
Koch-Straße 9, 64331 Weiterstadt, (Gesellschafterin), ist am 18.12.2020 um
09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Heinrichstraße 38,
64283 Darmstadt, Tel.: 06151-501233-0, Fax: 06151-501233-9, E-Mail:
mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus
Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 27.01.2021 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 10.03.2021.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (27.01.2021)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (10.03.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 18.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 267/20 · C&S GmbH Planung und Projekt · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 267/20
Wirksam am
01.07.2020
Registerbezug
Darmstadt, HRB 99366
Geschäfts-Nr.: 9 IN 267/20 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der C&S GmbH Planung und Projekt, Robert-Koch-Straße 9, 64331 Weiterstadt (AG
Darmstadt, HRB 99366), ist am 01.07.2020 um 14:30 Uhr gegen die Antragsgegnerin
die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter
ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Heinrichstraße 38, 64283 Darmstadt, Tel.:
06151-501233-0, Fax: 06151-501233-9, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de
bestellt worden.

Amtsgericht Darmstadt, 01.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 99366 HRB 99366: C&S GmbH Planung und Projekt, Weiterstadt, Robert-Koch-Straße 9, 64331 Weiterstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Freiherr von Hadeln-Klammt, Bernhard, Neumarkt i.d. OPf., *XX.XX.XXXX.
HRB 99366: C&S GmbH Planung und Projekt, Weiterstadt, Robert-Koch-Straße 9, 64331 Weiterstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Freiherr von Hadeln-Klammt, Bernhard, Neumarkt i.d. OPf., *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 99366 HRB 99366: C&S GmbH Planung und Projekt, Weiterstadt, Robert-Koch-Straße 9, 64331 Weiterstadt. Prokura erloschen: Schmitz, Robert, Maintal-Bischofheim, *XX.XX.XXXX; Schneider, Alexander, Waldems, *XX.XX.XXXX.
HRB 99366: C&S GmbH Planung und Projekt, Weiterstadt, Robert-Koch-Straße 9, 64331 Weiterstadt. Prokura erloschen: Schmitz, Robert, Maintal-Bischofheim, *XX.XX.XXXX; Schneider, Alexander, Waldems, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 99366 HRB 99366: C&S GmbH Planung und Projekt, Weiterstadt, Robert-Koch-Straße 9, 64331 Weiterstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2015, mehrfach geändert. Die Gesellschafte…
HRB 99366: C&S GmbH Planung und Projekt, Weiterstadt, Robert-Koch-Straße 9, 64331 Weiterstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2015, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Grünwald (bisher Amtsgericht München HRB 224508) nach Weiterstadt sowie die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Robert-Koch-Straße 9, 64331 Weiterstadt. Gegenstand: Erbringung von Bauleistungen im Rahmen eines Generalübernehmers sowie die Erteilung von Bauaufträgen an Nachunternehmer. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Freiherr von Hadeln-Klammt, Bernhard, Neumarkt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schmitz, Robert, Maintal-Bischofheim, *XX.XX.XXXX; Schneider, Alexander, Waldems, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.