HRB 4015
C. Kutscher Baudekoration GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Ludwigstraße 5, 35447 ReiskirchenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Reiskirchen
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Kapital
- 25.000,00 EUR
- Letzte Eintragung
- 24.09.2020
- Datenstand
- 2026-05-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Christian Kutscher
Reiskirchen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Die Ausführung von Maler- und Putzarbeiten aller Art sowie Arbeiten im Bereich der Wärmedämmung, Trockenbau, Gerüstbau, Fließestrich und Wandgestaltung.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 6 IN 100/20 · C. Kutscher Baudekoration GmbH · Insolvenzgericht Gießen
- Insolvenzgericht
- Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 100/20
- Wirksam am
- 16.07.2021
- Registerbezug
- Gießen, HRB 4015
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
C. Kutscher Baudekoration GmbH, Ludwigstraße 5, 35447 Reiskirchen (AG Gießen , HRB 4015),
vertreten durch:
Christian Kutscher, Höhenweg 8, 35447 Reiskirchen, (Geschäftsführer),
wird für die bis zum 14.07.2021 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 30.08.2021 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 14.07.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 6 IN 100/20 · C. Kutscher Baudekoration GmbH · Insolvenzgericht Gießen
- Insolvenzgericht
- Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 100/20
- Wirksam am
- 07.01.2021
- Registerbezug
- Gießen, HRB 4015
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
C. Kutscher Baudekoration GmbH, Ludwigstraße 5, 35447 Reiskirchen (AG Gießen ,
HRB 4015),
vertreten durch:
Christian Kutscher, Höhenweg 8, 35447 Reiskirchen, (Geschäftsführer),
wird für die bis zum 06.01.2021 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß §
177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die
Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt.
Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 12.02.2021
bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die
Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 06.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 100/20 · C. Kutscher Baudekoration GmbH · Insolvenzgericht Gießen
- Insolvenzgericht
- Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 100/20
- Wirksam am
- 29.09.2020
- Registerbezug
- Gießen, HRB 4015
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
C. Kutscher Baudekoration GmbH, Ludwigstraße 5, 35447 Reiskirchen (AG Gießen ,
HRB 4015),
vertreten durch:
Christian Kutscher, Höhenweg 8, 35447 Reiskirchen, (Geschäftsführer),
hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO mit Schreiben vom 24.09.2020, bei
Gericht eingegangen am 28.09.2020 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Gießen, 28.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 6 IN 100/20 · C. Kutscher Baudekoration GmbH · Insolvenzgericht Gießen
- Insolvenzgericht
- Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 100/20
- Wirksam am
- 23.09.2020
- Registerbezug
- Gießen, HRB 4015
Über das Vermögen der
C. Kutscher Baudekoration GmbH, Ludwigstraße 5, 35447 Reiskirchen (AG Gießen ,
HRB 4015), vertr. d.: Christian Kutscher, Höhenweg 8, 35447 Reiskirchen,
(Geschäftsführer),
ist am 22.09.2020 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, Bockenheimer
Landstraße 94 - 96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/203476-0, Fax: 069/
203476-99, E-Mail: t.rittmeister@reimer-rea.de, Internet: www.reimer-rae.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 25.11.2020 unter Beachtung des § 174 InsO bei
dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind
gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der
Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 16.12.2020. Einwendungen
bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis
zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der
schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3
InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung
des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO);
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen
Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem
Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten
würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine
Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung
nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen
Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt,
§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 23.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 100/20 · C. Kutscher Baudekoration GmbH · Insolvenzgericht Gießen
- Insolvenzgericht
- Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 100/20
- Wirksam am
- 10.08.2020
- Registerbezug
- Gießen, HRB 4015
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
C. Kutscher Baudekoration GmbH, Ludwigstraße 5, 35447 Reiskirchen (AG Gießen,
HRB 4015),
vertreten durch:
Christian Kutscher, Höhenweg 8, 35447 Reiskirchen, (Geschäftsführer),
ist am 10.08.2020 um 11.30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragsgegnerin angeordnet worden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Rittmeister,
Bockenheimer Landstraße 94 - 96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/203476-0,
Fax: 069/203476-99, E-Mail: t.rittmeister@reimer-rea.de, Internet:
www.reimer-rae.de bestellt worden.
Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragsgegnerin wurde verboten, ohne
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie
abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder
sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu
belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt
weiterhin der Antragsgegnerin; die Begründung, Änderung und Beendigung
bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters (Zustimmungsvorbehalt).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu
nehmen Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO
untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt -
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen,
Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gießen, 10.08.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 4015 HRB 4015: C. Kutscher Baudekoration GmbH, Reiskirchen, Ludwigstraße 5, 35447 Reiskirchen. Nicht mehr Geschäftsführer: Krämer-Schaaf, Benjamin, Reiskirchen, *XX.XX.XXXX.
HRB 4015 C. Kutscher Baudekoration GmbH, Reiskirchen, Ludwigstraße 5, 35447 Reiskirchen. Bestellt als Geschäftsführer: Krämer-Schaaf, Benjamin, Reiskirchen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis,…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.