HRA 14
C. Hahne Mühlenwerke GmbH & Co. KG
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Mühlenstr. 37, 32584 LöhneGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Löhne-Gohfeld
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 10.07.2019
- Datenstand
- 2025-10-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
corn.carl GmbH
Löhne
Good Grain GmbH
Löhne
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Handelsregister
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- C. Hahne, Mühlenwerke Löhne-Gohfeld
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 43 IN 331/19 · C. Hahne Mühlenwerke GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bielefeld
- Insolvenzgericht
- Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 331/19
- Wirksam am
- 18.07.2022
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRA 14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 14 eingetragenen C. Hahne Mühlenwerke GmbH & Co. KG, Mühlenstraße 37, 32584 Löhne, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Good Grain GmbH, Mühlenstraße 37, 32584 Löhne, diese vertreten durch die Geschäftsführer Jörg Wagner, Karsten Krüger und Simone Böhne
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Walterscheid Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, An der Schlossmühle 10, 32549 Bad Oeynhausen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ostertorstr. 7, 32312 Lübbecke
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Mühle Rüningen Stefan Engelke GmbH, Berkenbuschstraße 9 - 15, 38122 Braunschweig für den Zeitraum 01.07.2019 bis 15.06.2022 wie folgt festgesetzt.
Vergütung ... €
Auslagen ... €
Zwischensumme ... €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer ... €
Endbetrag ... €
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen 35,00 und 95,00 € je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 140,00 € angemessen ist. Für 17,5 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf ... €, sowie für 4,5 Stunden aufgewendete Fahrzeit à 50,00 € in Höhe von ... € und damit insgesamt ... €.
Die entstandenen Auslagen für
Fahrtkosten ... €
sind näher aufgeschlüsselt und belegt. Sie waren neben der Vergütung festzusetzen.
Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.120 eingesehen werden.
43 IN 331/19
Amtsgericht Bielefeld, 15.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 43 IN 331/19 · C. Hahne Mühlenwerke GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bielefeld
- Insolvenzgericht
- Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 331/19
- Wirksam am
- 08.07.2022
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRA 14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 14 eingetragenen C. Hahne Mühlenwerke GmbH & Co. KG, Mühlenstraße 37, 32584 Löhne, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Good Grain GmbH, Mühlenstraße 37, 32584 Löhne, diese vertreten durch die Geschäftsführer Jörg Wagner, Karsten Krüger und Simone Böhne
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Walterscheid Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, An der Schlossmühle 10, 32549 Bad Oeynhausen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ostertorstr. 7, 32312 Lübbecke
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Commerzbank AG, Amsinckstraße 69 - 71 c, 20097 Hamburg für den Zeitraum 01.07.2019 bis 16.05.2022 wie folgt festgesetzt.
Vergütung ... €
Auslagen ... €
Zwischensumme ... €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer ... €
Endbetrag ... €
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 35,00 bis 95,00 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 140,00 € angemessen ist. Für 17,5 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf ... € zzgl. 4,5 Stunden aufgewendete Fahrzeit à 50,00 € in Höhe von ... € und damit insgesamt ... €.
Die entstandenen Auslagen für
Fahrtkosten ... €
sind näher aufgeschlüsselt und belegt. Sie waren neben der Vergütung festzusetzen.
Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.120 eingesehen werden.
43 IN 331/19
Amtsgericht Bielefeld, 07.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 14 HRA 14: C. Hahne Mühlenwerke GmbH & Co. KG, Löhne-Gohfeld, Mühlenstr. 37, 32584 Löhne. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld (43 IN 331/19) vom 01.07.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Inso…
HRA 14 HRA 14: C. Hahne Mühlenwerke GmbH & Co. KG, Löhne-Gohfeld, Mühlenstr. 37, 32584 Löhne. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Good Grain GmbH, Löhne (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 15170). Ausg…
HRA 14 HRA 14: C. Hahne Mühlenwerke GmbH & Co. KG, Löhne-Gohfeld, Mühlenstr. 37, 32584 Löhne. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld (43 IN 1/16) vom 01.03.2016 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolv…
HRA 14 HRA 14: C. Hahne Mühlenwerke GmbH & Co. KG, Löhne-Gohfeld, Mühlenstr. 37, 32584 Löhne. Prokura erloschen: Berzsenyi, Zsolt, Bramsche, *XX.XX.XXXX.
HRA 14 C. Hahne Mühlenwerke GmbH & Co. KG, Löhne-Gohfeld, Mühlenstr. 37, 32584 Löhne. Prokura erloschen: Thomassen, Tanja, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
HRA 14 C. Hahne Mühlenwerke GmbH & Co. KG, Löhne-Gohfeld, Mühlenstr. 37, 32584 Löhne. Prokura erloschen: Heumann, Ingo, Ahlfeld, *XX.XX.XXXX.
HRA 14 C. Hahne Mühlenwerke GmbH & Co. KG, Löhne-Gohfeld, Mühlenstr. 37, 32584 Löhne. Einzelprokura: Thomassen, Tanja, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
HRA 14 C. Hahne Mühlenwerke GmbH & Co. KG, Löhne-Gohfeld, Mühlenstr. 37, 32584 Löhne. Prokura erloschen: Hahne, Axel, Löhne, *XX.XX.XXXX; Köhricht, Jürgen, Handlungsbevollmachtigter, Löhne; Meyer, Karl-Heinz, Kaufm…
HRA 14 C. Hahne Mühlenwerke GmbH & Co. KG, Löhne-Gohfeld (Mühlenstr. 37, 32584 Löhne). Prokura erloschen: Hahne, Edith, Löhne-Gohfeld.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.