HRA 1830
BXR Umwelttechnik GmbH & Co. KG
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Gaimersheim
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Registerdaten
- Sitz
- Gaimersheim
- Datenstand
- 2024-12-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung IN 283/20 · BXR Umwelttechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ingolstadt
- Insolvenzgericht
- Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 283/20
- Wirksam am
- 12.07.2024
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRA 1830
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 283/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BXR Umwelttechnik GmbH & Co. KG, Obere Marktstraße 12 - 14, 85080 Gaimersheim, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin BXR Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Kropmaier Bogdan und Reindl Bernd
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRA 1830
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Weinelt & Collegen, Augustenstraße 11/19, 93049 Regensburg, Gz.: 24/000379 WE-ANJ
Es folgt eine auszugsweise Veröffentlichung von Tenor (ohne Festsetzungsbeträge) und Beschlussbegründung:
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Joachim Exner, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 14.05.2024.
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von XXX EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) XXX EUR (Regelvergütung). Hiervon erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 %.
Der Insolvenzverwalter beantragt hiervon einen Zuschlag von 70 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Der Insolvenzverwalter hatte in diesem Verfahren einen erhöhten Mehraufwand aufgrund extrem schwieriger Informationsbeschaffung sowie Aufarbeitung und Sichtung der in ungeordnetem Zustand vorgefundenen Geschäfts- und Finanzbuchhaltungsunterlagen.
Bemessungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gemäß § 63 Abs. 3 InsO und § 11 Abs. 1 InsVV der Wert des insgesamt gesicherten und verwalteten materiellen wie immateriellen Vermögens (Aktivvermögen), das seiner Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung zugrunde lag, ohne hierbei einen Abzug für Aus- und Absonderungsrechte an der Insolvenzmasse vorzunehmen, soweit er sich damit in erheblichem Umfang befasst hat.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt
oder bei dem
Landgericht Ingolstadt
Auf der Schanz 37
85049 Ingolstadt
einzulegen.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde beziehungsweise die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerdeschrift beziehungsweise die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde beziehungsweise Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 12.07.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 283/20 · BXR Umwelttechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ingolstadt
- Insolvenzgericht
- Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 283/20
- Wirksam am
- 17.03.2021
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRA 1830
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BXR Umwelttechnik GmbH & Co. KG, Obere Marktstraße 12 - 14, 85080 Gaimersheim,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin BXR Verwaltungs GmbH,
Obere Marktstraße 12 - 14, 85080 Gaimersheim, diese vertreten durch die
Geschäftsführer Kropmaier Bogdan, Bleriotstraße 24 2 li, 86159 Augsburg und
Reindl Bernd, geboren am XX.XX.XXXX, Obere Marktstr. 14, 85080 Gaimersheim
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRA 1830
- Schuldnerin -
Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Dienstag, 23.03.2021, 10:00
Uhr, Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, Ingolstadt, um Zustimmung zu folgenden
Punkten:
|1. Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO)
Ich bitte zu gestatten, dass das bisherige Konto bei der Deutschen Bank AG,
IBAN: DE05 7607 0012 0324 4977 17 als Verfahrenskonto im Sinne eines
Hinterlegungskontos aufrechterhalten werden kann.
2. Zustimmungen (§ 160 InsO)
a) Ich bitte vorab um Zustimmung, dass - soweit es im Laufe der Abwicklung des
Insolvenzverfahrens erforderlich wird - Rechtsstreite i. S. d. § 160 Abs. 2 Nr.
3 InsO geführt werden dürfen bzw. zur Vermeidung solcher Rechtsstreite
Vergleiche oder Schiedsverträge geschlossen werden können.
b) Ich bitte um Zustimmung, dass das bewegliche Anlagevermögen und
Umlaufvermögen der Insolvenzschuldnerin aus freier Hand, auch im Rahmen einer
Insolvenzauktion, verwertet werden darf.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die
Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 16.03.2021
2. Bestätigungsmail für Internetveröffentlichung abfragen, ausdrucken und als
Anlage zu dieser Verfügung nehmen.
3. Inhalt Schreiben ITS:
Ihre Anträge zum Berichtstermin wurden heute wie folgt veröffentlicht:
Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Dienstag, 23.03.2021, 10:00
Uhr, Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, Ingolstadt, um Zustimmung zu folgenden
Punkten:
|1. Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO)
Ich bitte zu gestatten, dass das bisherige Konto bei der Deutschen Bank AG,
IBAN: DE05 7607 0012 0324 4977 17 als Verfahrenskonto im Sinne eines
Hinterlegungskontos aufrechterhalten werden kann.
2. Zustimmungen (§ 160 InsO)
a) Ich bitte vorab um Zustimmung, dass - soweit es im Laufe der Abwicklung des
Insolvenzverfahrens erforderlich wird - Rechtsstreite i. S. d. § 160 Abs. 2 Nr.
3 InsO geführt werden dürfen bzw. zur Vermeidung solcher Rechtsstreite
Vergleiche oder Schiedsverträge geschlossen werden können.
b) Ich bitte um Zustimmung, dass das bewegliche Anlagevermögen und
Umlaufvermögen der Insolvenzschuldnerin aus freier Hand, auch im Rahmen einer
Insolvenzauktion, verwertet werden darf.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die
Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
4. Inhalt Schreiben Schuldner:
die Anträge des Insolvenzverwalters zum Berichtstermin wurden heute wie folgt
veröffentlicht:
Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Dienstag, 23.03.2021, 10:00
Uhr, Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, Ingolstadt, um Zustimmung zu folgenden
Punkten:
|1. Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO)
Ich bitte zu gestatten, dass das bisherige Konto bei der Deutschen Bank AG,
IBAN: DE05 7607 0012 0324 4977 17 als Verfahrenskonto im Sinne eines
Hinterlegungskontos aufrechterhalten werden kann.
2. Zustimmungen (§ 160 InsO)
a) Ich bitte vorab um Zustimmung, dass - soweit es im Laufe der Abwicklung des
Insolvenzverfahrens erforderlich wird - Rechtsstreite i. S. d. § 160 Abs. 2 Nr.
3 InsO geführt werden dürfen bzw. zur Vermeidung solcher Rechtsstreite
Vergleiche oder Schiedsverträge geschlossen werden können.
b) Ich bitte um Zustimmung, dass das bewegliche Anlagevermögen und
Umlaufvermögen der Insolvenzschuldnerin aus freier Hand, auch im Rahmen einer
Insolvenzauktion, verwertet werden darf.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die
Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 17.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 1830 HRA 1830: BXR Umwelttechnik GmbH & Co. KG, Gaimersheim, Obere Marktstraße 12 - 14, 85080 Gaimersheim. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384 FamFG: Prokura erloschen: Sack, René, Zusmarshausen-Streitheim, *X…
Forderungsprüfung IN 283/20 · BXR Umwelttechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ingolstadt
- Insolvenzgericht
- Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 283/20
- Wirksam am
- 30.12.2020
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRA 1830
In dem Verfahren über den Antrag d.
BXR Umwelttechnik GmbH & Co. KG, Obere Marktstraße 12 - 14, 85080 Gaimersheim,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin BXR Verwaltungs GmbH,
Obere Marktstraße 12 - 14, 85080 Gaimersheim, diese vertreten durch die
Geschäftsführer Kropmaier Bogdan, Obere Marktstraße 12-14, 85080 Gaimersheim
und Reindl Bernd, geboren am XX.XX.XXXX, Obere Marktstr. 14, 85080 Gaimersheim,
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRA 1830
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Aufbereitung und Entsorgung von Wertstoffen und Abfall u.a.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 30.12.2020 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Joachim Exner
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Telefon: +49(911)9512850
Telefax: +49(911)95128510
Email: advo@ra-dr-beck.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 10.02.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten sowie über die Entscheidung über die Beibehaltung des
bisherigen Verfahrenskontos bei der Deutschen Bank AG, IBAN: DE05 7607 0012
0324 4977 17 , BIC: DEUTDEMM760, als Hinterlegungsstelle Im Sinn des § 149
Abs.2 InsO wird anberaumt auf
Dienstag, 23.03.2021, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, Amtsgericht Ingolstadt
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 23.03.2021, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, Amtsgericht Ingolstadt
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 07.11.2020 beim Insolvenzgericht Ingolstadt eingegangen.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 30.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 283/20 · BXR Umwelttechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ingolstadt
- Insolvenzgericht
- Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 283/20
- Wirksam am
- 17.11.2020
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRA 1830
In dem Verfahren über den Antrag d.
BXR Umwelttechnik GmbH & Co. KG, Obere Marktstraße 12 - 14, 85080 Gaimersheim,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin BXR Verwaltungs GmbH,
Obere Marktstraße 12 - 14, 85080 Gaimersheim, diese vertreten durch die
Geschäftsführer Kropmaier Bogdan, Obere Marktstraße 12-14, 85080 Gaimersheim
und Reindl Bernd, geboren am XX.XX.XXXX, z.Zt.JVA Augsburg-Gablingen, Am
Fliegerhorst 1, 86456 Gablingen, derzeit: Obere Marktstr. 14, 85080 Gaimersheim
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRA 1830
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird der Schuldnerin am 17.11.2020 um 12:00 Uhr ein allgemeines
Verfügungsverbot auferlegt, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO. Damit wird der
Schuldnerin allgemein verboten, über Gegenstände des Vermögens zu verfügen.
Unter dieses Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Den Drittschuldnern wird verboten an die Schuldnerin zu leisten, es sei denn,
der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
wird am 17.11.2020 vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1
Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Joachim Exner,
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, Telefon: +49(911)9512850, Telefax: +49
(911)95128510, Email: advo@ra-dr-beck.de.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 17.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 1830 HRA 1830: BXR Umwelttechnik GmbH & Co. KG, Gaimersheim, Obere Marktstraße 12 - 14, 85080 Gaimersheim. Eintragung laufende Nummer 5 hinsichtlich der Postleitzahl des Ortes der Zweigniederlassung und der Gesch…
HRA 1830 HRA 1830: BXR Umwelttechnik GmbH & Co. KG, Gaimersheim, Obere Marktstraße 14, 85080 Gaimersheim. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Obere Marktstraße 12 - 14, 85080 Gaimersheim.
HRA 1830 HRA 1830: BXR Umwelttechnik GmbH & Co. KG, Gaimersheim, Obere Marktstraße 14, 85080 Gaimersheim. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte…
HRA 1830 HRA 1830: BXR Umwelttechnik GmbH & Co. KG, Gaimersheim, Obere Marktstraße 14, 85080 Gaimersheim. Errichtet: Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Berlin Alexanderplatz, 10…
HRA 1830 HRA 1830: BXR Umwelttechnik GmbH & Co. KG, Gaimersheim, Obere Marktstraße 14, 85080 Gaimersheim. Prokura erloschen: Götzfried, Stefan, Laaber- Waldetzenberg, *XX.XX.XXXX.
HRA 1830 HRA 1830:BXR Umwelttechnik GmbH & Co. KG, Gaimersheim, Obere Marktstraße 14, 85080 Gaimersheim.Vertretungsbefugnis aufgrund Richtigstellung geändert: Persönlich haftender Gesellschafter: BXR Verwaltungs GmbH…
HRA 1830 BXR Umwelttechnik GmbH & Co. KG, Gaimersheim, Obere Marktstraße 14, 85080 Gaimersheim.Einzelprokura: Götzfried, Stefan, Laaber- Waldetzenberg, *XX.XX.XXXX.
HRA 1830 BXR Umwelttechnik GmbH & Co. KG, Gaimersheim (Obere Marktstr. 14, 85080 Gaimersheim, Aufbereitung und Entsorgung von Wertstoffen und Abfall sowie die Vermietung von Anlagen zur Aufbereitung von Wertstoffen u…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.