HRB 95451

BVG Communication Technologies GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2025-01-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-02

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-06 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

7 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. BVG Beratungs- und Vertriebsgesellschaft für industrielle Kommunikationstechnologien GmbH Martinsried, Gemeinde Planegg
  2. BVG Kommunikationstechnologien GmbH Martinsried, Gemeinde Planegg
  3. BVG Kommunikationstechnologien GmbH München

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1501 IN 3036/23 · BVG Communication Technologies GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 3036/23
Wirksam am
05.02.2024
Registerbezug
München, HRB 95451
1501 IN 3036/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BVG Communication Technologies GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Höglwörther Straße 1, 81369 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 95451
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Fittkau Susanne, KAIROS Rechtsberatung Wirtschaftsmediation, Mozartstraße 8, 80336 München

hat der Insolvenzverwalter am 01.02.2024 angezeigt, dass drohende Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1501 IN 3036/23 · BVG Communication Technologies GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 3036/23
Wirksam am
04.01.2024
Registerbezug
München, HRB 95451
1501 IN 3036/23

In dem Verfahren über den Antrag d.

BVG Communication Technologies GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Höglwörther Straße 1, 81369 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 95451
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Fittkau Susanne, KAIROS Rechtsberatung Wirtschaftsmediation, Mozartstraße 8, 80336 München
Geschäftszweig/Beschäftigung: Beratung im Bereich der Informations- und Nachrichtentechnik mit der in Verbindung stehenden Betriebsanalyse u.a.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.01.2024 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Herr Dipl.-Kfm. Dr. Max Liebig
Schäfflerstraße 3, 80333 München
Telefon: +49 (89) 2500 369-0
Telefax: +49 (89) 2500 369-10
Email: kontakt@inso-liebig.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 07.02.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 18.03.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 18.03.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Bundesagentur für Arbeit
Kapuzinerstr. 26, 80337 München
vertreten durch Frau Sabine Ulbricht

|Cronbank AG
Hans-Strothoff-Platz 1, 63303 Dreieich
vertreten durch den Bevollmächtigten Frank R. Primozic, Kanzlei ADVANT Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

|GFT Gemeinschaft Fernmelde-Technik eG
Otto-Hahn-Straße 21, 40721 Hilden
vertreten durch den Vorstand

9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 19.10.2023 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1501 IN 3036/23 · BVG Communication Technologies GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 3036/23
Wirksam am
27.10.2023
Registerbezug
München, HRB 95451
1501 IN 3036/23

In dem Verfahren über den Antrag d.

BVG Communication Technologies GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Höglwörther Straße 1, 81369 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 95451
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Fittkau Susanne, KAIROS Rechtsberatung Wirtschaftsmediation, Mozartstraße 8, 80336 München
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 27.10.2023 um 11:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Herr Dr. Max Liebig, Schäfflerstraße 3, 80333 München, Telefon: +49(89)2500369-26, Telefax: +49(89)2500369-10, Email: kontakt@inso-liebig.de.

|wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
|der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, über Konten der Schuldnerin zu verfügen, insbesondere Forderungen der Insolvenzschuldnerin auf ein von ihm zu errichtendes Treuhandkonto einzuziehen. Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.

|werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt und einstweilen eingestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 95451 HRB 95451: BVG Communication Technologies GmbH, München, Höglwörther Straße 1, 81369 München. Der Gewinnabführungsvertrag vom 19.12.2008 mit der Günter Dallmayr Holding GmbH mit dem Sitz in Planegg-Martinsri…
HRB 95451: BVG Communication Technologies GmbH, München, Höglwörther Straße 1, 81369 München. Der Gewinnabführungsvertrag vom 19.12.2008 mit der Günter Dallmayr Holding GmbH mit dem Sitz in Planegg-Martinsried (Amtsgericht München HRB 174396) ist durch Aufhebung zum 31.12.2020 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Veränderungen
HRB 95451 HRB 95451: BVG Communication Technologies GmbH, München, Höglwörther Straße 1, 81369 München. Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Niederlassung Luckenwalde, 14943 Luckenwalde, Geschäftsans…
HRB 95451: BVG Communication Technologies GmbH, München, Höglwörther Straße 1, 81369 München. Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Niederlassung Luckenwalde, 14943 Luckenwalde, Geschäftsanschrift: Rudolf-Breitscheid-Straße 51, 14943 Luckenwalde.
Berichtigungen
HRB 95451 HRB 95451: BVG Communication Technologies GmbH, München, Höglwörther Str. 1, 81379 München. Von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: Höglwörther Straße 1, 81369 München.
HRB 95451: BVG Communication Technologies GmbH, München, Höglwörther Str. 1, 81379 München. Von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: Höglwörther Straße 1, 81369 München.
Veränderungen
HRB 95451 HRB 95451: BVG Communication Technologies GmbH, München, Höglwörther Str. 1, 81379 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kendlik, Sascha, Unterwössen, *XX…
HRB 95451: BVG Communication Technologies GmbH, München, Höglwörther Str. 1, 81379 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kendlik, Sascha, Unterwössen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 95451 HRB 95451:BVG Communication Technologies GmbH, München, Höglwörther Str. 1, 81379 München.Die Dallmayr consulting group GmbH mit dem Sitz in Martinsried (Amtsgericht München HRB 136350) ist auf Grund des Ver…
HRB 95451:BVG Communication Technologies GmbH, München, Höglwörther Str. 1, 81379 München.Die Dallmayr consulting group GmbH mit dem Sitz in Martinsried (Amtsgericht München HRB 136350) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 95451 BVG Communication Technologies GmbH, München, Höglwörther Str. 1, 81379 München.Einzelprokura: Schmechel, Jeannette, Seefeld, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Lobmeyer, Stefan, Cham, *XX.XX.XXXX.
BVG Communication Technologies GmbH, München, Höglwörther Str. 1, 81379 München.Einzelprokura: Schmechel, Jeannette, Seefeld, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Lobmeyer, Stefan, Cham, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 95451 BVG Communication Technologies GmbH, München, Höglwörther Str. 1, 81379 München.Die Gesellschaft hat am 19.12.2008 mit der Günter Dallmayr Holding GmbH mit dem Sitz in Martinsried (Amtsgericht München HRB 17…
BVG Communication Technologies GmbH, München, Höglwörther Str. 1, 81379 München.Die Gesellschaft hat am 19.12.2008 mit der Günter Dallmayr Holding GmbH mit dem Sitz in Martinsried (Amtsgericht München HRB 174396) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 19.12.2008 zugestimmt.
Veränderungen
HRB 95451 BVG Communication Technologies GmbH, München, Höglwörther Str. 1, 81379 München.Geschäftsanschrift eiongetragen.
BVG Communication Technologies GmbH, München, Höglwörther Str. 1, 81379 München.Geschäftsanschrift eiongetragen.
Veränderungen
HRB 95451 BVG Communication Technologies GmbH, München (Höglwörther Str. 1, 81379 München). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Lobmeyer, Stefan, Cham, *XX.XX.XXXX; Schmec…
BVG Communication Technologies GmbH, München (Höglwörther Str. 1, 81379 München). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Lobmeyer, Stefan, Cham, *XX.XX.XXXX; Schmechel, Jeannette, Seefeld, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Zens, Thomas, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 95451 BVG Kommunikationstechnologien GmbH, München (Höglwörther Str. 1, 81379 München). Die Gesellschafterversammlung vom 12.02.2007 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: BVG Commun…
BVG Kommunikationstechnologien GmbH, München (Höglwörther Str. 1, 81379 München). Die Gesellschafterversammlung vom 12.02.2007 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: BVG Communication Technologies GmbH.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.