HRB 49237

BV Bau-GmbH

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Rödermark

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Registerdaten

Sitz
Rödermark
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 313/18 · BV Bau-GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 313/18
Wirksam am
30.10.2025
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 49237
8 IN 313/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BV Bau-GmbH, ehemals, Albert-Einstein-Straße 34, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 49237), vertr. d.: Stefan Vujic, ehemals, Ottostraße 26, 63150 Heusenstamm, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),, ist nach Vollzug der Schlussverteilung gem. § 200 InsO aufgehoben worden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 10.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 8 IN 313/18 · BV Bau-GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 313/18
Wirksam am
12.02.2025
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 49237
8 IN 313/18:
In dem Insolvenzverfahren BV Bau-GmbH, ehemals, Albert-Einstein-Straße 34, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 49237), vertr. d.: Stefan Vujic, ehemals, Ottostraße 26, 63150 Heusenstamm, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),
wird das schriftliche Verfahren angeordnet(§ 5 Absatz 2 InsO).

Zudem wird schriftlicher Schlusstermin zur

Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,

vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18,
63065 Offenbach am Main, abgehalten.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 07.04.2025
beim Insolvenzgericht einzureichen.

Amtsgericht Offenbach am Main, 12.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 313/18 · BV Bau-GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 313/18
Wirksam am
21.01.2025
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 49237
Amtsgericht Offenbach am Main
13.12.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 313/18

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

BV Bau-GmbH, ehemals, Albert-Einstein-Straße 34, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 49237),
vertreten durch:
Stefan Vujic, ehemals, Ottostraße 26, 63150 Heusenstamm, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),

wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung
der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 313/18 · BV Bau-GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 313/18
Wirksam am
23.10.2024
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 49237
8 IN 313/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BV Bau-GmbH, ehemals, Albert-Einstein-Straße 34, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 49237), vertr. d.: Stefan Vujic, ehemals, Ottostraße 26, 63150 Heusenstamm, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 11.12.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 23.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 49237 HRB 49237: BV Bau-GmbH, Rödermark, Albert-Einstein-Str. 34, 63322 Rödermark. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 49237: BV Bau-GmbH, Rödermark, Albert-Einstein-Str. 34, 63322 Rödermark. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 313/18 · BV Bau-GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 313/18
Wirksam am
07.02.2019
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 49237
Geschäftsnummer: 8 IN 313/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BV Bau-GmbH, ehemals,
Albert-Einstein-Straße 34, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 49237),
vertr. d.: Stefan Vujic, ehemals, Ottostraße 26, 63150 Heusenstamm, zz.
unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des
vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach
am Main festgesetzt worden.

Festsetzungsbeschluss:

1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV

2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%

3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich

4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%

5. XXXXX Euro Gesamtbetrag

Begründung:

Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit
besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-10 InsVV
enthaltenen Regelungen über die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen
Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs.
1 S.2 InsVV).

Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist
entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner
vorläufigen Insolvenzverwaltung.

Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten des
vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen, die
auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen. Danach beläuft sich der Wert des
massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens
der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen
Insolvenzverwalters auf fiktive Teilungsmasse einsetzen EURO.

Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im
Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des
vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer so auffälligen
Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.

Soweit keine vergütungsrelevante Masse vorhanden ist, besteht gem. § 10 i. V.
m. § 2 Absatz 2 InsVV ein Anspruch auf eine Mindestvergütung i.H.v. 1.000,- EUR
zzgl. der entsprechenden Erhöhung für die zu berücksichtigenden Gläubiger zu
(s. a. BGH, Beschluss vom 04.02.2010, IX ZB 129/08).

Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner
Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern,
der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf
Monate

15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der
Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.

Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende
Umsatzsteuer festzusetzen.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten
eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn
der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer
Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten
Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete
Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht
Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der
Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige
Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283
Darmstadt, eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung
durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach
dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die
öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist
der frühere Zeitpunkt maßgebend.

Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung
einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.

Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige
Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen.

Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 06.02.2019.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 313/18 · BV Bau-GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 313/18
Wirksam am
18.01.2019
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 49237
Geschäftsnummer: 8 IN 313/18

Am 17.01.2019 um 11:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das
Vermögen des BV Bau-GmbH, ehemals, Albert-Einstein-Straße 34, 63322 Rödermark
(AG Offenbach am Main , HRB 49237), vertr. d.: Stefan Vujic, ehemals,
Ottostraße 26, 63150 Heusenstamm, zz. unbekannten Aufenthalts,
(Geschäftsführer),.

Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, c/o
Rechtsanwälte Möller, Theobald, Jung, Zenger, Nibelungenplatz 3, 60318
Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 90 55 99 3, Fax: 069 / 90 55 99 55, bestellt
worden.

Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.

Anmeldefrist: 28.02.2019.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 28.02.2019.

b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).

Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine
schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:

- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),

- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),

- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,

- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und

Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),

- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe
gem.

§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus
oder

beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der
Insolvenzver-

walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen
Tätigkeit

zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im
Insolvenzver-

fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).

- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin.
Sie

kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten,
und

ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)

insbesondere:

· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,

· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,

· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich

oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,

- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung

unter Wert (§§ 162,163 InsO),

abgehalten.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw.
Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 18.03.2019 beim
Insolvenzgericht einzureichen.

Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen
Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten
wird.

Hinweis:

- Gemäß § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt,
wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.

Amtsgericht Offenbach am Main, 18.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 313/18 · BV Bau-GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 313/18
Wirksam am
17.01.2019
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 49237
Amtsgericht Offenbach am Main 17.01.2019

- Insolvenzgericht -

8 IN 313/18

(bitte stets angeben)

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

BV Bau-GmbH, ehemals, Albert-Einstein-Straße 34, 63322 Rödermark (AG Offenbach
am Main , HRB 49237),

vertreten durch:

Stefan Vujic, ehemals: Ottostraße 26, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer),
unbekannten Aufenthalts,

wird heute um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, c/o Rechtsanwälte Möller, Theobald,
Jung, Zenger, Nibelungenplatz 3, 60318 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 90 55 99
3, Fax: 069 / 90 55 99 55.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 313/18 · BV Bau-GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 313/18
Wirksam am
15.10.2018
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 49237
Az.: 8 IN 313/18 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BV
Bau-GmbH, Albert-Einstein-Straße 34, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main ,
HRB 49237), vertr. d.: Vladimir Andelkovic, (Geschäftsführer), ist am
15.10.2018 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens
der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige
Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der
Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der
Antragsgegnerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der
Antragsgegnerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden
aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1
Satz 3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg
Laudenbach, c/o Rechtsanwälte Möller, Theobald, Jung, Zenger, Nibelungenplatz
3, 60318 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 90 55 99 3, Fax: 069 / 90 55 99 55
bestellt worden.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 15.10.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 49237 HRB 49237: BV Bau-GmbH, Rödermark, Albert-Einstein-Str. 34, 63322 Rödermark. Nicht mehr Geschäftsführer: Andelkovic, Vladimir, Rödermark, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Vujic, Stefan, Heusenstamm…
HRB 49237: BV Bau-GmbH, Rödermark, Albert-Einstein-Str. 34, 63322 Rödermark. Nicht mehr Geschäftsführer: Andelkovic, Vladimir, Rödermark, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Vujic, Stefan, Heusenstamm, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 49237 HRB 49237: BV Bau-GmbH, Rödermark, Albert-Einstein-Str. 34, 63322 Rödermark. Nicht mehr Geschäftsführerin: Andelkovic, Bojana, Rödermark, *XX.XX.XXXX.
HRB 49237: BV Bau-GmbH, Rödermark, Albert-Einstein-Str. 34, 63322 Rödermark. Nicht mehr Geschäftsführerin: Andelkovic, Bojana, Rödermark, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 49237 HRB 49237: BV Bau-GmbH, Rödermark, Forststraße 9, 63322 Rödermark. Geschäftsanschrift: Albert-Einstein-Str. 34, 63322 Rödermark.
HRB 49237: BV Bau-GmbH, Rödermark, Forststraße 9, 63322 Rödermark. Geschäftsanschrift: Albert-Einstein-Str. 34, 63322 Rödermark.
Neueintragungen
HRB 49237 HRB 49237: BV Bau-GmbH, Rödermark, Forststraße 9, 63322 Rödermark. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.02.2016. Geschäftsanschrift: Forststraße 9, 63322 Rödermark. Gegenstand: …
HRB 49237: BV Bau-GmbH, Rödermark, Forststraße 9, 63322 Rödermark. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.02.2016. Geschäftsanschrift: Forststraße 9, 63322 Rödermark. Gegenstand: Hoch- und Tiefbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Andelkovic, Vladimir, Rödermark, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführerin: Andelkovic, Bojana, Rödermark, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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