HRB 19960
Buono Fresh GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Aachen
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Registerdaten
- Sitz
- Aachen
- Datenstand
- 2025-02-02
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Aufhebung des Verfahrens 93 IN 212/19 · Buono Fresh GmbH · Insolvenzgericht Aachen
- Insolvenzgericht
- Aachen
- Aktenzeichen
- 93 IN 212/19
- Wirksam am
- 06.05.2026
- Registerbezug
- Aachen, HRB 19960
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 19960 eingetragenen Buono Fresh GmbH, Adalbertsteinweg 154, 52066 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Ismail Savas, Trierer Str. 100, 52078 Aachen
wird heute, am 05.05.2026, um 13:31 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Der Anspruch auf Erstattung von Einkommen- und Kirchensteuer nebst Solidaritätszuschlag für das Jahr 2023 sowie für das Jahr 2024 - anteilig bis zum heutigen Tag - bleibt der Nachtragsverteilung gemäß § 203 InsO vorbehalten.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Aachen schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
93 IN 212/19
Amtsgericht Aachen, 05.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 93 IN 212/19 · Buono Fresh GmbH · Insolvenzgericht Aachen
- Insolvenzgericht
- Aachen
- Aktenzeichen
- 93 IN 212/19
- Wirksam am
- 08.10.2025
- Registerbezug
- Aachen, HRB 19960
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 19960 eingetragenen Buono Fresh GmbH, Adalbertsteinweg 154, 52066 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Ismail Savas, Trierer Str. 100, 52078 Aachen
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 142.468,23 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 40.617,89 EUR zur Verfügung.
Hiervon sind zunächst die Masseverbindlichkeiten in Abzug zu bringen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
93 IN 212/19
Amtsgericht Aachen, 08.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 93 IN 212/19 · Buono Fresh GmbH · Insolvenzgericht Aachen
- Insolvenzgericht
- Aachen
- Aktenzeichen
- 93 IN 212/19
- Wirksam am
- 22.11.2024
- Registerbezug
- Aachen, HRB 19960
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 19960 eingetragenen Buono Fresh GmbH, Adalbertsteinweg 154, 52066 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Ismail Savas, Trierer Str. 100, 52078 Aachen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.01.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
93 IN 212/19
Amtsgericht Aachen, 21.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 93 IN 212/19 · Buono Fresh GmbH · Insolvenzgericht Aachen
- Insolvenzgericht
- Aachen
- Aktenzeichen
- 93 IN 212/19
- Wirksam am
- 22.05.2023
- Registerbezug
- Aachen, HRB 19960
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 19960 eingetragenen Buono Fresh GmbH, Adalbertsteinweg 154, 52066 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Ismail Savas, Trierer Str. 100, 52078 Aachen
ist am 16.05.2023 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
93 IN 212/19
Amtsgericht Aachen, 22.05.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 19960 HRB 19960: Buono Fresh GmbH, Aachen, Adalbertsteinweg 154, 52066 Aachen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen (93 IN 212/19) vom 25.02.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren er…
HRB 19960 HRB 19960: Buono Fresh GmbH, Aachen, Adalbertsteinweg 154, 52066 Aachen. Von Amts wegen gem. § 395 FamFG eingetragen:Nicht mehr Geschäftsführer: Durmus, Murat, Alsdorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 19960 HRB 19960: Buono Fresh GmbH, Aachen, Adalbertsteinweg 154, 52066 Aachen. Nicht mehr Geschäftsführer: Savas, Ismail, Aachen, *XX.XX.XXXX.
HRB 19960 HRB 19960: Buono Fresh GmbH, Aachen, Adalbertsteinweg 154, 52066 Aachen. Die Gesellschafterversammlung vom 03.04.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhun…
HRB 19960 HRB 19960: Buono Fresh GmbH, Aachen, Peterstraße 27, 52062 Aachen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Adalbertsteinweg 154, 52066 Aachen.
HRB 19960 HRB 19960: Buono Fresh GmbH, Aachen, Peterstraße 27, 52062 Aachen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.09.2015. Geschäftsanschrift: Peterstraße 27, 52062 Aachen. Gegenstand: Ge…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.