VR 41299

Bundesverband Musikunterricht e. V.

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Mainz

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Mainz
Datenstand
2024-12-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-18

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-18 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Veränderungen
VR 41299 VR 41299: Bundesverband Musikunterricht e. V., Mainz (Weihergarten 5, 55116 Mainz). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2014 sowie der Zustimmungs…
VR 41299: Bundesverband Musikunterricht e. V., Mainz (Weihergarten 5, 55116 Mainz). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 13.12.2014 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.11.2015 mit dem Arbeitskreis für Schulmusik und allgemeine Musikpädagogik e.V. mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, VR 3306) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 13.12.2014 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.10.2015 mit dem Verband Deutscher Schulmusiker e.V. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, VR 5477) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 13.12.2014 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.02.2015 mit dem Verband Deutscher Schulmusiker, Landesverband Baden-Württemberg e.V. mit Sitz in Emmendingen (Amtsgericht Freiburg i.Br., VR 260669) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 13.12.2014 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.11.2017 mit dem Verband Deutscher Schulmusikerzieher Landesverband Berlin mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin, VR 3367B) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 13.12.2014 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.09.2015 mit dem Verband Deutscher Schulmusiker - Landesverband Brandenburg e.V. mit Sitz in Potsdam (Amtsgericht Potsdam, VR 439P) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 13.12.2014 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.11.2015 mit dem Verband Deutscher Schulmusiker e.V. (VDS) Landesverband Saar mit Sitz in Neunkirchen (Amtsgericht Neunkirchen, VR 585) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen
VR 41299 VR 41299:Bundesverband Musikunterricht e. V., Mainz (Weihergarten 5, 55116 Mainz).
VR 41299:Bundesverband Musikunterricht e. V., Mainz (Weihergarten 5, 55116 Mainz).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.