VR 35687
Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Berlin
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Berlin
- Datenstand
- 2024-12-18
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-18 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 35687 B VR 35687 B: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V., Berlin. Vorsitzender: 1. Daumoser, Johann, *XX.XX.XXXX, München; Vorstandsmitglied: 2. Erk, Petra, *XX.XX.XXXX, Fuldatal-Rothwesten; Vorstandsmitglied: …
VR 35687 B: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V., Berlin. Vorsitzender: 1.
Daumoser, Johann, *XX.XX.XXXX, München; Vorstandsmitglied: 2.
Erk, Petra, *XX.XX.XXXX, Fuldatal-Rothwesten; Vorstandsmitglied: 3.
Hafer, Harald, *XX.XX.XXXX, Hamm; Vorstandsmitglied: 4.
Mayer, Bernhard, *XX.XX.XXXX, Eichenau; Vorstandsmitglied: 5.
Munzel, Christian, *XX.XX.XXXX, Weiterstadt; Vorstandsmitglied: 6.
Späth, Peter, *XX.XX.XXXX, Pfullingen; Vorstandsmitglied: 7.
Staller, Christian, *XX.XX.XXXX, Massing; Vorsitzender: 8.
Strötzel, Jörg, *XX.XX.XXXX, Neustadt a.d. Weinstraße; Vorstandsmitglied: 9.
Tekin, Ali, *XX.XX.XXXX, Frankfurt a.M. Vorstandsmitglied: 10.
Weidinger, Mark, *XX.XX.XXXX, Fürstenfeldbruck; Rechtsverhaeltnis: Der Verein ist entstanden durch Verschmelzung des Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 14074) und des Bundesverband der Lohnsteuerhilfeverein e.V. -BDL- mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 19822) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2016 und der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 24.11.2016 und 30.11.2016.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Daumoser, Johann, *XX.XX.XXXX, München; Vorstandsmitglied: 2.
Erk, Petra, *XX.XX.XXXX, Fuldatal-Rothwesten; Vorstandsmitglied: 3.
Hafer, Harald, *XX.XX.XXXX, Hamm; Vorstandsmitglied: 4.
Mayer, Bernhard, *XX.XX.XXXX, Eichenau; Vorstandsmitglied: 5.
Munzel, Christian, *XX.XX.XXXX, Weiterstadt; Vorstandsmitglied: 6.
Späth, Peter, *XX.XX.XXXX, Pfullingen; Vorstandsmitglied: 7.
Staller, Christian, *XX.XX.XXXX, Massing; Vorsitzender: 8.
Strötzel, Jörg, *XX.XX.XXXX, Neustadt a.d. Weinstraße; Vorstandsmitglied: 9.
Tekin, Ali, *XX.XX.XXXX, Frankfurt a.M. Vorstandsmitglied: 10.
Weidinger, Mark, *XX.XX.XXXX, Fürstenfeldbruck; Rechtsverhaeltnis: Der Verein ist entstanden durch Verschmelzung des Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 14074) und des Bundesverband der Lohnsteuerhilfeverein e.V. -BDL- mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 19822) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2016 und der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 24.11.2016 und 30.11.2016.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.