VR 3771

Bundesverband Glasindustrie e.V.

Amtsgericht Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Düsseldorf

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Registerdaten

Sitz
Düsseldorf
Datenstand
2024-12-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-18

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. BUNDESVERBAND GLASINDUSTRIE und MINERALFASERINDUSTRIE Düsseldorf
  2. Bundesverband Glasindustrie Düsseldorf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 3771 Bundesverband Glasindustrie, Düsseldorf, (Am Bonneshof 5, 40474 Düsseldorf).Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüs…
Bundesverband Glasindustrie, Düsseldorf, (Am Bonneshof 5, 40474 Düsseldorf).Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung und der Mitgliederversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom selben Tag mit der Fachvereinigung Flachglasindustrie e.V. mit Sitz in Düsseldorf, (AG Düsseldorf, VR 3378), der Fachvereinigung Behälterglasindustrie e.V. Düsseldorf, (AG Düsseldorf, VR 3392), der Fachvereinigung Gebrauchs- und Spezialglasindustrie e.V., Düsseldorf (AG Düsseldorf, VR 6412) und der Fachvereinigung Glasbearbeitungs- und -veredelungsindustrie e.V., Düsseldorf (AG Düsseldorf, VR 6411) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.