VR 5925 KI

Bundesverband für Podologie e.V.

Amtsgericht Kiel · Schleswig-Holstein

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Kiel

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Registerdaten

Sitz
Kiel
Datenstand
2024-12-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-26

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Zentralverband der Podologen und Fußpfleger Deutschlands - Landesverband Hamburg - Schleswig-Holstein e. V. Gammelby
  2. Deutscher Verband für Podologie (ZFD) - Landesverband Hamburg - Schleswig-Holstein e.V. Gammelby

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Veränderungen
VR 5925 KI VR 5925 KI: Bundesverband für Podologie e.V., Kiel. Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2019 sowie der Beschlüsse der Mitgliederv…
VR 5925 KI: Bundesverband für Podologie e.V., Kiel. Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2019 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 24.05.2019 und 22.06.2019 der Deutscher Verband für Podologie (ZFD) Landesverband Sachsen e.V. mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, VR 9940) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
VR 5925 KI VR 5925 KI: Bundesverband für Podologie e.V., Kiel. Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2019 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 15…
VR 5925 KI: Bundesverband für Podologie e.V., Kiel. Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2019 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 15.06.2019 und 22.06.2019 der Deutscher Verband für Podologie (ZFD) Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. mit Sitz in Neubrandenburg (Amtsgericht Neubrandenburg, VR 10205) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen
VR 5925 KI VR 5925 KI: Zentralverband der Podologen und Fußpfleger Deutschlands - Landesverband Hamburg - Schleswig-Holstein e. V., Gammelby (c/o Herrn Jörn Schmücker, Rögener Weg 1, 24340 Gammelby).
VR 5925 KI: Zentralverband der Podologen und Fußpfleger Deutschlands - Landesverband Hamburg - Schleswig-Holstein e. V., Gammelby (c/o Herrn Jörn Schmücker, Rögener Weg 1, 24340 Gammelby).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.