VR 4310

Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels e.V. (BTE)

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Köln

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Registerdaten

Sitz
Köln
Datenstand
2024-12-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-25

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. im Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. Köln
  2. Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. Köln

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 4310 VR 4310: Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V., Köln (Weinsbergstraße 190, 550825 Köln). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2021 s…
VR 4310: Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V., Köln (Weinsbergstraße 190, 550825 Köln). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 20.08.2021 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2021 mit dem Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels e.V. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, VR 4341) verschmolzen. Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 20.08.2021 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2021 mit dem Bundesverband des Deutschen Lederwareneinzelhandels e.V. im Hauptverband des Deutschen Einzelhandels mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, VR 6907) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.