VR 1704

Bundesüberwachungsverband Bauprodukte e.V. (BÜV BauPro)

Amtsgericht Duisburg · Nordrhein-Westfalen

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Duisburg

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Registerdaten

Sitz
Duisburg
Rechtsform
Eingetragener Verein
Letzte Eintragung
22.11.2024
Datenstand
2024-12-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Gerd Rolf Pönisch

Zwickau

Vorstand

Karl Hofmeister

München

Vorstand

Thomas Weber

Worms

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Zum Vorstand gehören: Vorsitzender und bis zu drei Stellvertreter. Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-05

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. "Güteschutzverband Transportbeton" Duisburg
  2. Bundesüberwachungsverband Transportbeton (BÜV) Duisburg
  3. Bundesüberwachungsverband Transportbeton und Mörtel e.V. (BÜV TB-M) Duisburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Veränderungen
VR 1704 VR 1704: Bundesüberwachungsverband Transportbeton und Mörtel e.V. (BÜV TB-M), Duisburg (Düsseldorfer Str. 50, 47051 Duisburg). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsver…
VR 1704: Bundesüberwachungsverband Transportbeton und Mörtel e.V. (BÜV TB-M), Duisburg (Düsseldorfer Str. 50, 47051 Duisburg). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.05.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 06.05.2015 und der Mitgliederversammlung der übertragenden Rechtsträger vom 06.05.2015 mit dem Bundesüberwachungsverband Recycling-Baustoffe e.V. (BÜV RB) mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, VR 3278) und dem Bundesüberwachungsverband Kies, Sand und Splitt e.V. mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, VR 1747) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
VR 1704 Bundesüberwachungsverband Transportbeton (BÜV), Duisburg (Düsseldorfer Str. 50, 47051 Duisburg). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.04.2013 sowie de…
Bundesüberwachungsverband Transportbeton (BÜV), Duisburg (Düsseldorfer Str. 50, 47051 Duisburg). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.04.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 26.04.2013 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.04.2013 mit dem Bundesüberwachungsverband Mörtel e.V. (BÜV M) mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, VR 2396) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.