HRA 708610

BUMO GmbH & Co. KG

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Mühlacker

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Mühlacker
Datenstand
2024-12-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-23

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-23 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 1 IN 183/22 · BUMO GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Pforzheim
Insolvenzgericht
Pforzheim
Aktenzeichen
1 IN 183/22
Wirksam am
05.08.2026
Registerbezug
Mannheim, HRA 708610
1 IN 183/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BUMO GmbH & Co. KG, In den Waldäckern 41, 75417 Mühlacker
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Buchner
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRA 708610
- Schuldnerin -

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Pforzheim
Lindenstraße 8
75175 Pforzheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 05.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 708610 HRA 708610: BUMO GmbH & Co. KG, Mühlacker, In den Waldäckern 41, 75417 Mühlacker. (Die Herstellung und der Vertrieb von Reisemobilen, Wohnanhängern, Wohnkabinen, deren Ausbauten sowie Ersatzteile und Zubehör…
HRA 708610: BUMO GmbH & Co. KG, Mühlacker, In den Waldäckern 41, 75417 Mühlacker. (Die Herstellung und der Vertrieb von Reisemobilen, Wohnanhängern, Wohnkabinen, deren Ausbauten sowie Ersatzteile und Zubehör. Die Gesellschaft darf sämtliche Rechtsgeschäfte eingehen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Gegenstand ihres Unternehmens stehen, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: In den Waldäckern 41, 75417 Mühlacker. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: BUMO Verwaltungs GmbH, Mühlacker (Amtsgericht Mannheim HRB 732780), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.