HRB 22350

BUKUMA GmbH

Amtsgericht Koblenz · Rheinland-Pfalz

aktuell 21 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Boppard
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
09.05.2023
Datenstand
2026-03-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Zweigniederlassung

BUKUMA GmbH Zweigniederlassung Kirchwald

Kirchwald

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten.

Handelsregister

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Stand 2026-03-21

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von Kunststoffteilen, Maschinenteilen und Spritzgußwerkzeugen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

21
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 13/22 · BUKUMA GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 13/22
Wirksam am
12.02.2025
Registerbezug
Koblenz, HRB 22350
21 IN 13/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BUKUMA GmbH, Ohlenfeldstr. 2, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 22350), vertr. d.: Dr. Thomas Schmidt, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Udo Hübel festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Koblenz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 08.10.2024 beantragt das Gläubigerausschussmitglied Udo Hübel die Festsetzung der Vergütung.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 120,00 EUR zugrunde.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Koblenz, 11.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 21 IN 13/22 · BUKUMA GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 13/22
Wirksam am
11.10.2023
Registerbezug
Koblenz, HRB 22350
___________________________________________________________________
In dem Insolvenzverfahren der

BUKUMA GmbH, Ohlenfeldstr. 2, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 22350),
vertreten durch:
Dr. Thomas Schmidt, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Walterscheid Rechtsanwalts GmbH, An der Schloßmühle 10, 32549 Bad Oeynhausen,

wird die Vergütung des Sachwalters, Rechtsanwalt Stefan Meyer, auf

xxx €

zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer i.H.v.xxx €

insgesamt auf xxx € festgesetzt.

Dem Sachwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:
Durch Beschluss vom 01.05.2022 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet und Rechtsanwalt Stefan Meyer zum Sachwalter bestellt worden.

Mit Schreiben vom 05.09.2023 beantragt der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und seiner Auslagen.

Die Vergütung des Sachwalters wird nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussrechnung bezieht (§ 281 Abs. 3 S. 2 InsO). Die Masse beträgt 5.949.052,07 €.

Nach § 12 Abs. 1 InsVV erhält der Sachwalter in der Regel von 60% der Vergütung des Insolvenzverwalters.

Die Vergütung errechnet sich wie folgt:
40 % aus 35.000,00 € 40.000,00 €
26 % aus 35.000,00 € 9.100,00 €
7,5 % aus 280.000,00 € 21.000,00 €
3,3 % aus 350.000,00 € 11.550,00 €
2,2 % aus xx € xxx €

Summe: xxx €

Nach § 3 InsVV ist ein Zuschlag auf die Verwaltervergütung zuzubilligen bei einer erheblichen Abweichung vom Regelfall.
Hier berechtigen folgende Umstände zu einer Erhöhung der Vergütung:

a) Begleitung/Überwachung der Betriebs- bzw. Unternehmensfortführung
b) Sanierung
c) Vorhandensein mehrerer Betriebsstätten
d) Gläubigerausschuss
e) Befassung mit Beteiligungen der Schuldnerin
f) Auslandsberührungen
g) Lieferantenpool und unechte Massedarlehn
h) Hohe Anzahl von Gläubigern (317)
i) Schwierige Informationsbeschaffung
j) Fortführungsvereinbarung mit VW-Konzern u.a.
k) Prüfung Sonderaktiva

Wegen der Einzelheiten wird auf die Ausführungen in dem Schlussbericht verwiesen.
Unter Berücksichtigung der dargelegten Erhöhungskriterien wird daher für das vorliegende Verfahren ein Bruchteil von 155% der oben berechneten Vergütung für angemessen angesehen.

Der Insolvenzverwalter hat darüber hinaus gemäß § 7 InsVV Anspruch auf Erstattung der von ihm zu zahlenden Umsatzsteuer.

Zur Vermeidung von Wiederholungen darf auf den Festsetzungsantrag vom 05.09.2023 vollinhaltlich Bezug genommen werden.

Es ist somit antragsgemäß wie geschehen festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 € übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz

oder bei dem
Landgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz

einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz

einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Koblenz, 02.10.2023
Das Amtsgericht - Abt. 21-
21 IN 13/22

Der vollständige Vergütungsbeschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 13/22 · BUKUMA GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 13/22
Wirksam am
07.06.2023
Registerbezug
Koblenz, HRB 22350
Insolvenzverfahren:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BUKUMA GmbH, Ohlenfeldstr. 2, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 22350), vertr. d.: Dr. Thomas Schmidt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds Euler Hermes Deutschland, vertr. d. Thomas Harbrecht festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Koblenz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Koblenz, 07.06.2023
21 IN 13/22

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 13/22 · BUKUMA GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 13/22
Wirksam am
15.11.2022
Registerbezug
Koblenz, HRB 22350
Insolvenzverfahren:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BUKUMA GmbH, Ohlenfeldstr. 2, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 22350), vertr. d.: Dr. Thomas Schmidt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Herrn Udo Hübel festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Koblenz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 120,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Koblenz, 15.11.2022
21 IN 13/22

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 13/22 · BUKUMA GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 13/22
Wirksam am
09.11.2022
Registerbezug
Koblenz, HRB 22350
Insolvenzverfahren:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BUKUMA GmbH, Ohlenfeldstr. 2, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 22350), vertr. d.: Dr. Thomas Schmidt, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Stefan Meyer, c/o Kanzlei Pluta Rechtsanwalts GmbH, Schloßstr. 9-11, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/29175010, Fax: 0261/29175019, E-Mail: koblenz@pluta.net, ernannt worden.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Koblenz, 09.11.2022
21 IN 13/22

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 13/22 · BUKUMA GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 13/22
Wirksam am
06.07.2022
Registerbezug
Koblenz, HRB 22350
Insolvenzverfahren:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BUKUMA GmbH, Ohlenfeldstr. 2, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 22350), vertr. d.: Dr. Thomas Schmidt, (Geschäftsführer), ergeht folgender Beschluss: Der Berichts- und Prüfungstermin am 03.08.2022 um 10 Uhr wird verlegt. Neuer Berichts- und Prüfungstermin wird bestimmt auf: Mittwoch, 10.08.2022, 10:00 Uhr, Saal 49, Hauptjustizgebäude, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz.

Amtsgericht Koblenz, 06.07.2022
21 IN 13/22:

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 22350 HRB 22350: BUKUMA GmbH, Boppard, Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. von Amts wegen aufgrund § 384 Abs. 2 FamFG eingetragen: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. von Amts wegen aufgrund…
HRB 22350: BUKUMA GmbH, Boppard, Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. von Amts wegen aufgrund § 384 Abs. 2 FamFG eingetragen: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. von Amts wegen aufgrund § 384 Abs. 2 FamFG eingetragen: Nunmehr Liquidator: Dr. Schmidt, Thomas, Köln, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Koblenz (21 IN 13/22) vom 01.05.2022 mit Ergänzung vom 06.05.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet sowie die Eigenverwalltung durch die Schuldnerin angeordnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 13/22 · BUKUMA GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 13/22
Wirksam am
06.05.2022
Registerbezug
Koblenz, HRB 22350
Insolvenzverfahren:

Über das Vermögen der BUKUMA GmbH, Ohlenfeldstr. 2, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 22350), vertr. d.: Dr. Thomas Schmidt, (Geschäftsführer), ist am 01.05.2022 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Meyer, c/o Kanzlei Pluta Rechtsanwalts GmbH, Schloßstr. 9-11, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/29175010, Fax: 0261/29175019, E-Mail: koblenz@pluta.net.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und nachrangige Forderungen nach § 39 InsO sind gemäß § 270f Abs. 2 S. 1 InsO bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 03.07.2022.

b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Sachwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 03.08.2022, 10:00 Uhr, Saal 49, Hauptjustizgebäude, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Koblenz, 05.05.2022
21 IN 23/22

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 13/22 · BUKUMA GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 13/22
Wirksam am
17.03.2022
Registerbezug
Koblenz, HRB 22350
Insolvenzantragsverfahren:

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BUKUMA GmbH, Ohlenfeldstr. 2, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 22350), vertr. d.: Dr. Thomas Schmidt, (Geschäftsführer), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 09.02.2022 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Antragstellerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Koblenz, 15.03.2022
21 IN 13/22

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 13/22 · BUKUMA GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 13/22
Wirksam am
10.02.2022
Registerbezug
Koblenz, HRB 22350
Insolvenzantragsverfahren:

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BUKUMA GmbH, Ohlenfeldstr. 2, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 22350), vertr. d.: Dr. Thomas Schmidt, (Geschäftsführer), ist am 09.02.2022 folgendes angeordnet worden:

Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Stefan Meyer, c/o Kanzlei Pluta Rechtsanwalts GmbH, Schloßstr. 9-11, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/29175010, Fax: 0261/29175019, E-Mail: koblenz@pluta.net.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Koblenz, 10.02.2022
21 IN 13/22

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 13/22 · BUKUMA GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 13/22
Wirksam am
09.02.2022
Registerbezug
Koblenz, HRB 22350
Insolvenzantragsverfahren:

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BUKUMA GmbH, Ohlenfeldstr. 2, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 22350), vertr. d.: Dr. Thomas Schmidt, (Geschäftsführer), ist am 09.02.2022 um 14:16 Uhr folgendes angeordnet worden:

Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Stefan Meyer, c/o Kanzlei Pluta Rechtsanwälte, Schloßstr. 9-11, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/29175010, Fax: 0261/29175019, E-Mail: koblenz@pluta.net.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Koblenz, 09.02.2022
21 IN 13/22:

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 22350 HRB 22350: BUKUMA GmbH, Boppard, Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. Nicht mehr Geschäftsführer: Brucherseifer, Marc Anton, Köln, *XX.XX.XXXX.
HRB 22350: BUKUMA GmbH, Boppard, Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. Nicht mehr Geschäftsführer: Brucherseifer, Marc Anton, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 22350 HRB 22350: BUKUMA GmbH, Boppard, Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. Wohnort geändert; weiterhin Geschäftsführer: Brucherseifer, Marc Anton, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im N…
HRB 22350: BUKUMA GmbH, Boppard, Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. Wohnort geändert; weiterhin Geschäftsführer: Brucherseifer, Marc Anton, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 22350 BUKUMA GmbH, Boppard, Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. Aufgrund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.07.2013 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 200.000,- EUR du…
BUKUMA GmbH, Boppard, Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. Aufgrund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.07.2013 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 200.000,- EUR durchgeführt. § 4 des Gesellschaftsvertrages wurde durch Beschluss vom 05.09.2013 entsprechend geändert. Geändert, nun: Neues Stammkapital: 600.000,00 EUR.
Berichtigungen
HRB 22350 BUKUMA GmbH, Boppard, Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.07.2013 ermächtigt, das Stammkapital bis zum 20.08.2018 gegen Bar- oder S…
BUKUMA GmbH, Boppard, Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.07.2013 ermächtigt, das Stammkapital bis zum 20.08.2018 gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 200.000,-EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).
Veränderungen
HRB 22350 BUKUMA GmbH, Boppard, Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2013 hat die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um den § 4 a (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Die Geschäfts…
BUKUMA GmbH, Boppard, Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2013 hat die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um den § 4 a (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.07.2013 ermächtigt, das Stammkapital bis zum 20.08.2018 gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 200.000,-€ zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).
Veränderungen
HRB 22350 BUKUMA GmbH, Boppard, Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapita…
BUKUMA GmbH, Boppard, Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR beschlossen. Geändert, nun: Neues Stammkapital: 400.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 22350 BUKUMA GmbH, Boppard, Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Kirchwald, 56729 Kirchwald, Geschäftsanschrift: Escher Straße 29 - 32,…
BUKUMA GmbH, Boppard, Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Kirchwald, 56729 Kirchwald, Geschäftsanschrift: Escher Straße 29 - 32, 56729 Kirchwald.
Veränderungen
HRB 22350 BUKUMA GmbH, Boppard, Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesel…
BUKUMA GmbH, Boppard, Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2012 mit der BUKAMA Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Kirchwald (AG Koblenz, HRB 23025) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 22350 BUKUMA GmbH, Boppard, Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung…
BUKUMA GmbH, Boppard, Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von Kunststoffteilen, Maschinenteilen und Spritzgußwerkzeugen. Vertretungsregelung geändert: Geschäftsführer: Brucherseifer, Marc Anton, Frechen, *XX.XX.XXXX; Dr. Schmidt, Thomas, Köln, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 22350 BUKUMA GmbH, Boppard, Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.02.2007, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2010 hat die Änd…
BUKUMA GmbH, Boppard, Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.02.2007, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma (bisher: DIF Deutsche Ingenieur Beteiligungs-GmbH) und die Sitzverlegung von Köln (bisher Amtsgericht Köln HRB 59731) nach Boppard beschlossen. Geschäftsanschrift: Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Unternehmen im Bereich der Glasindustrie und deren Verwaltung. Stammkapital: 300.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brucherseifer, Marc Anton, Frechen, *XX.XX.XXXX; Dr. Schmidt, Thomas, Köln, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.