HRB 22350
BUKUMA GmbH
aktuell 21 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Ohlenfeldstraße 2, 56154 BoppardGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Boppard
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 09.05.2023
- Datenstand
- 2026-03-21
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
BUKUMA GmbH Zweigniederlassung Kirchwald
Kirchwald
Allgemeine Vertretungsregelung
- Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
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Abrufstand 2026-03-21 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
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47 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
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Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2026-03-21 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von Kunststoffteilen, Maschinenteilen und Spritzgußwerkzeugen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 13/22 · BUKUMA GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 13/22
- Wirksam am
- 12.02.2025
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 22350
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.10.2024 beantragt das Gläubigerausschussmitglied Udo Hübel die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 120,00 EUR zugrunde.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 11.02.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 21 IN 13/22 · BUKUMA GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 13/22
- Wirksam am
- 11.10.2023
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 22350
In dem Insolvenzverfahren der
BUKUMA GmbH, Ohlenfeldstr. 2, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 22350),
vertreten durch:
Dr. Thomas Schmidt, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Walterscheid Rechtsanwalts GmbH, An der Schloßmühle 10, 32549 Bad Oeynhausen,
wird die Vergütung des Sachwalters, Rechtsanwalt Stefan Meyer, auf
xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer i.H.v.xxx €
insgesamt auf xxx € festgesetzt.
Dem Sachwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Durch Beschluss vom 01.05.2022 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet und Rechtsanwalt Stefan Meyer zum Sachwalter bestellt worden.
Mit Schreiben vom 05.09.2023 beantragt der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und seiner Auslagen.
Die Vergütung des Sachwalters wird nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussrechnung bezieht (§ 281 Abs. 3 S. 2 InsO). Die Masse beträgt 5.949.052,07 €.
Nach § 12 Abs. 1 InsVV erhält der Sachwalter in der Regel von 60% der Vergütung des Insolvenzverwalters.
Die Vergütung errechnet sich wie folgt:
40 % aus 35.000,00 € 40.000,00 €
26 % aus 35.000,00 € 9.100,00 €
7,5 % aus 280.000,00 € 21.000,00 €
3,3 % aus 350.000,00 € 11.550,00 €
2,2 % aus xx € xxx €
Summe: xxx €
Nach § 3 InsVV ist ein Zuschlag auf die Verwaltervergütung zuzubilligen bei einer erheblichen Abweichung vom Regelfall.
Hier berechtigen folgende Umstände zu einer Erhöhung der Vergütung:
a) Begleitung/Überwachung der Betriebs- bzw. Unternehmensfortführung
b) Sanierung
c) Vorhandensein mehrerer Betriebsstätten
d) Gläubigerausschuss
e) Befassung mit Beteiligungen der Schuldnerin
f) Auslandsberührungen
g) Lieferantenpool und unechte Massedarlehn
h) Hohe Anzahl von Gläubigern (317)
i) Schwierige Informationsbeschaffung
j) Fortführungsvereinbarung mit VW-Konzern u.a.
k) Prüfung Sonderaktiva
Wegen der Einzelheiten wird auf die Ausführungen in dem Schlussbericht verwiesen.
Unter Berücksichtigung der dargelegten Erhöhungskriterien wird daher für das vorliegende Verfahren ein Bruchteil von 155% der oben berechneten Vergütung für angemessen angesehen.
Der Insolvenzverwalter hat darüber hinaus gemäß § 7 InsVV Anspruch auf Erstattung der von ihm zu zahlenden Umsatzsteuer.
Zur Vermeidung von Wiederholungen darf auf den Festsetzungsantrag vom 05.09.2023 vollinhaltlich Bezug genommen werden.
Es ist somit antragsgemäß wie geschehen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 € übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
oder bei dem
Landgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Koblenz, 02.10.2023
Das Amtsgericht - Abt. 21-
21 IN 13/22
Der vollständige Vergütungsbeschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 13/22 · BUKUMA GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 13/22
- Wirksam am
- 07.06.2023
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 22350
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BUKUMA GmbH, Ohlenfeldstr. 2, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 22350), vertr. d.: Dr. Thomas Schmidt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds Euler Hermes Deutschland, vertr. d. Thomas Harbrecht festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Koblenz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 07.06.2023
21 IN 13/22
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 13/22 · BUKUMA GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 13/22
- Wirksam am
- 15.11.2022
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 22350
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BUKUMA GmbH, Ohlenfeldstr. 2, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 22350), vertr. d.: Dr. Thomas Schmidt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Herrn Udo Hübel festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Koblenz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 120,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 15.11.2022
21 IN 13/22
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 13/22 · BUKUMA GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 13/22
- Wirksam am
- 09.11.2022
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 22350
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BUKUMA GmbH, Ohlenfeldstr. 2, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 22350), vertr. d.: Dr. Thomas Schmidt, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Stefan Meyer, c/o Kanzlei Pluta Rechtsanwalts GmbH, Schloßstr. 9-11, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/29175010, Fax: 0261/29175019, E-Mail: koblenz@pluta.net, ernannt worden.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Koblenz, 09.11.2022
21 IN 13/22
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 21 IN 13/22 · BUKUMA GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 13/22
- Wirksam am
- 06.07.2022
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 22350
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BUKUMA GmbH, Ohlenfeldstr. 2, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 22350), vertr. d.: Dr. Thomas Schmidt, (Geschäftsführer), ergeht folgender Beschluss: Der Berichts- und Prüfungstermin am 03.08.2022 um 10 Uhr wird verlegt. Neuer Berichts- und Prüfungstermin wird bestimmt auf: Mittwoch, 10.08.2022, 10:00 Uhr, Saal 49, Hauptjustizgebäude, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz.
Amtsgericht Koblenz, 06.07.2022
21 IN 13/22:
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 22350 HRB 22350: BUKUMA GmbH, Boppard, Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. von Amts wegen aufgrund § 384 Abs. 2 FamFG eingetragen: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. von Amts wegen aufgrund…
Forderungsprüfung 21 IN 13/22 · BUKUMA GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 13/22
- Wirksam am
- 06.05.2022
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 22350
Über das Vermögen der BUKUMA GmbH, Ohlenfeldstr. 2, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 22350), vertr. d.: Dr. Thomas Schmidt, (Geschäftsführer), ist am 01.05.2022 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Meyer, c/o Kanzlei Pluta Rechtsanwalts GmbH, Schloßstr. 9-11, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/29175010, Fax: 0261/29175019, E-Mail: koblenz@pluta.net.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und nachrangige Forderungen nach § 39 InsO sind gemäß § 270f Abs. 2 S. 1 InsO bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 03.07.2022.
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Sachwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 03.08.2022, 10:00 Uhr, Saal 49, Hauptjustizgebäude, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Koblenz, 05.05.2022
21 IN 23/22
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 13/22 · BUKUMA GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 13/22
- Wirksam am
- 17.03.2022
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 22350
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BUKUMA GmbH, Ohlenfeldstr. 2, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 22350), vertr. d.: Dr. Thomas Schmidt, (Geschäftsführer), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 09.02.2022 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Antragstellerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Koblenz, 15.03.2022
21 IN 13/22
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 13/22 · BUKUMA GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 13/22
- Wirksam am
- 10.02.2022
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 22350
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BUKUMA GmbH, Ohlenfeldstr. 2, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 22350), vertr. d.: Dr. Thomas Schmidt, (Geschäftsführer), ist am 09.02.2022 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Stefan Meyer, c/o Kanzlei Pluta Rechtsanwalts GmbH, Schloßstr. 9-11, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/29175010, Fax: 0261/29175019, E-Mail: koblenz@pluta.net.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 10.02.2022
21 IN 13/22
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 13/22 · BUKUMA GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 13/22
- Wirksam am
- 09.02.2022
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 22350
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BUKUMA GmbH, Ohlenfeldstr. 2, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 22350), vertr. d.: Dr. Thomas Schmidt, (Geschäftsführer), ist am 09.02.2022 um 14:16 Uhr folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Stefan Meyer, c/o Kanzlei Pluta Rechtsanwälte, Schloßstr. 9-11, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/29175010, Fax: 0261/29175019, E-Mail: koblenz@pluta.net.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 09.02.2022
21 IN 13/22:
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 22350 HRB 22350: BUKUMA GmbH, Boppard, Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. Nicht mehr Geschäftsführer: Brucherseifer, Marc Anton, Köln, *XX.XX.XXXX.
HRB 22350 HRB 22350: BUKUMA GmbH, Boppard, Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. Wohnort geändert; weiterhin Geschäftsführer: Brucherseifer, Marc Anton, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im N…
HRB 22350 BUKUMA GmbH, Boppard, Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. Aufgrund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.07.2013 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 200.000,- EUR du…
HRB 22350 BUKUMA GmbH, Boppard, Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.07.2013 ermächtigt, das Stammkapital bis zum 20.08.2018 gegen Bar- oder S…
HRB 22350 BUKUMA GmbH, Boppard, Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2013 hat die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um den § 4 a (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Die Geschäfts…
HRB 22350 BUKUMA GmbH, Boppard, Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapita…
HRB 22350 BUKUMA GmbH, Boppard, Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Kirchwald, 56729 Kirchwald, Geschäftsanschrift: Escher Straße 29 - 32,…
HRB 22350 BUKUMA GmbH, Boppard, Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesel…
HRB 22350 BUKUMA GmbH, Boppard, Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung…
HRB 22350 BUKUMA GmbH, Boppard, Ohlenfeldstraße 2, 56154 Boppard. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.02.2007, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2010 hat die Änd…
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