VR 793

Bürgerverein Zähringen e.V.

Amtsgericht Freiburg · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Freiburg im Breisgau

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Registerdaten

Sitz
Freiburg im Breisgau
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
18.05.2020
Datenstand
2025-09-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Andreas Laufer

Freiburg im Breisgau

Vorstand

Bernd Martin Beßler

Freiburg im Breisgau

Vorstand

Holger Männer

Freiburg im Breisgau

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden sowie den beiden Rechnern. Der 1. oder der 2. Vorsitzende vertritt zusammen mit einem anderen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-18

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 793 VR 793:Bürgerverein Zähringen e.V., Freiburg im Breisgau (c/o H. Männer Rötebuckweg 27, 79104 Freiburg im Breisgau). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 2…
VR 793:Bürgerverein Zähringen e.V., Freiburg im Breisgau (c/o H. Männer Rötebuckweg 27, 79104 Freiburg im Breisgau). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.02.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.04.2014 der Verein "Emil - Gött - Gesellschaft e.V.", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. VR 221), verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.