HRB 247211
Bürgerbahnhof Oberland Verwaltungs GmbH
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Murnau a.Staffelsee
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Murnau a.Staffelsee
- Datenstand
- 2024-03-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-24 Chronologischen Auszug ansehen
DK
lokal vorhanden
Dokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
1 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 247211 HRB 247211: Bürgerbahnhof Oberland Verwaltungs GmbH, Murnau a.Staffelsee, Landkreis Garmisch-Partenkirchen, Bahnhofplatz 1, 82418 Murnau a.Staffelsee. Die Bürgerbahnhof Service Verwaltungs GmbH mit dem Sitz …
HRB 247211: Bürgerbahnhof Oberland Verwaltungs GmbH, Murnau a.Staffelsee, Landkreis Garmisch-Partenkirchen, Bahnhofplatz 1, 82418 Murnau a.Staffelsee. Die Bürgerbahnhof Service Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Landsberg am Lech (Amtsgericht Augsburg HRB 30628) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 247211 HRB 247211: Bürgerbahnhof Oberland Verwaltungs GmbH, Murnau a.Staffelsee, Landkreis Garmisch-Partenkirchen, Bahnhofplatz 1, 82418 Murnau a.Staffelsee. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvert…
HRB 247211: Bürgerbahnhof Oberland Verwaltungs GmbH, Murnau a.Staffelsee, Landkreis Garmisch-Partenkirchen, Bahnhofplatz 1, 82418 Murnau a.Staffelsee. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.06.2011, zuletzt geändert am 07.09.2011. Die Gesellschafterversammlung vom 20.02.2019 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Berlin, Amtsgericht Charlottenburg HRB 137272 B) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Bahnhofplatz 1, 82418 Murnau a.Staffelsee. Gegenstand des Unternehmens: Beteiligung an anderen Unternehmen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen, insbesondere Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Bürgerbahnhof Oberland GmbH & Co. KG mit Sitz in Augsburg, Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie Förderung des Unternehmenszwecks der vorgenannten Kommanditgesellschaft innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes, nämlich Erwerb, Halten, Verwalten und Sanierung von Bahnhofsimmobilien zur nachhaltigen öffentlichen Nutzung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Holzhey, Andreas, Berlin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.