GnR 931

Bürger speichern Energie eG

Amtsgericht Passau · Bayern

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hutthurm

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Registerdaten

Sitz
Hutthurm
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Letzte Eintragung
19.09.2022
Datenstand
2025-01-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Johann Wilhelm

Thyrnau

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Handelsregister

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Stand 2025-01-25

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Bürger speichern Energie eG Hauzenberg

Gegenstand des Unternehmens

a) Planung, Erstellung und Betrieb von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung, Speicherung und Vermarktung. Es kann in allen Bereichen tätig werden, die einer umweltfreundlichen Energieversorgung dienlich sind. b) Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung, Veräußerung von Grundstücken und die Übernahme aller im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben, hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. c) Projektentwicklung und -begleitung sowie die Geschäftsbesorgung für private und öffentliche Auftraggeber sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. d) Die Verwaltung eigenen Vermögens.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan IN 87/22 · Bürger speichern Energie eG · Insolvenzgericht Passau
Insolvenzgericht
Passau
Aktenzeichen
IN 87/22
Wirksam am
16.09.2022
Registerbezug
Passau, GnR 931
IN 87/22

In dem Verfahren über den Antrag d.

Bürger speichern Energie eG, Goldener Steig 40, 94116 Hutthurm, vertreten durch den Vorstand Wilhelm Johann, geboren am XX.XX.XXXX, Eichenstraße 6, 94136 Thyrnau
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: GnR 931
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BLTS Rechtsanwälte, Kumpfmühler Straße 3, 93047 Regensburg, Gz.: 000214-22/JS/JS
Geschäftszweig/Beschäftigung: Planung, Erstellung und Betrieb von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung, Speicherung und Vermarktung
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 14.09.2022 um 13.00 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Elisabeth Roggenhofer
Bahnhofstraße 57, 94469 Deggendorf
Telefon: +49(991)3447678-0
Telefax: +49(991)3447678-25
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 26.10.2022 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.11.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 26.10.2022, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 09.05.2022 beim Insolvenzgericht Passau eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Passau
Schustergasse 4
94032 Passau

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 16.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 87/22 · Bürger speichern Energie eG · Insolvenzgericht Passau
Insolvenzgericht
Passau
Aktenzeichen
IN 87/22
Wirksam am
10.06.2022
Registerbezug
Passau, GnR 931
Az.: IN 87/22

In dem Verfahren über den Antrag d.

Bürger speichern Energie eG, Goldener Steig 40, 94116 Hutthurm, vertreten durch den Vorstand Wilhelm Johann, geboren am XX.XX.XXXX, Eichenstraße 6, 94136 Thyrnau
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: GnR 931
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BLTS Rechtsanwälte, Kumpfmühler Straße 3, 93047 Regensburg, Gz.: 000214-22/JS/JS
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 10.06.2022 um 09:45 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Elisabeth Roggenhofer, Bahnhofstraße 57, 94469 Deggendorf, Telefon: +49(991)3447678-0, Telefax: +49(991)3447678-25.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Passau
Schustergasse 4
94032 Passau

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 10.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
GnR 931 GnR 931: Bürger speichern Energie eG, Hutthurm (Goldener Steig 40, 94116 Hutthurm). Ausgeschieden: Vorstand: Weick, Markus, Passau, *XX.XX.XXXX.
GnR 931: Bürger speichern Energie eG, Hutthurm (Goldener Steig 40, 94116 Hutthurm). Ausgeschieden: Vorstand: Weick, Markus, Passau, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
GnR 931 GnR 931: Bürger speichern Energie eG, Hutthurm (Goldener Steig 40, 94116 Hutthurm). Bestellt: Vorstand: Weick, Markus, Passau, *XX.XX.XXXX.
GnR 931: Bürger speichern Energie eG, Hutthurm (Goldener Steig 40, 94116 Hutthurm). Bestellt: Vorstand: Weick, Markus, Passau, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
GnR 931 GnR 931:Bürger speichern Energie eG, Hauzenberg (Goldener Steig 40, 94116 Hutthurm). Die Generalversammlung vom 04.06.2015 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 1 (Name, Sitz,Zweck, G…
GnR 931:Bürger speichern Energie eG, Hauzenberg (Goldener Steig 40, 94116 Hutthurm). Die Generalversammlung vom 04.06.2015 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 1 (Name, Sitz,Zweck, Gegenstand) und 2 (Geschäftsanteil, Zahlungen, Rücklagen, Nachschüsse, Haftung, Rückvergütung, Verjährung, Mindestkapital). Dabei wurde die Höhe des Geschäftsanteils herabgesetzt. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Hutthurm. Ausgeschieden: Vorstand: Huhn, Rainer, Hauzenberg, *XX.XX.XXXX. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Veränderungen
GnR 931 GnR 931:Bürger speichern Energie eG, Hauzenberg (Poststr. 13, 94051 Hauzenberg). Ausgeschieden: Vorstand: Sterzl, Thomas, Salzweg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Vorstand: Wilhelm, Johann, Thyrnau, *XX.XX.XXXX.
GnR 931:Bürger speichern Energie eG, Hauzenberg (Poststr. 13, 94051 Hauzenberg). Ausgeschieden: Vorstand: Sterzl, Thomas, Salzweg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Vorstand: Wilhelm, Johann, Thyrnau, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
GnR 931 Bürger speichern Energie eG, Hauzenberg (Poststr. 3, 94051 Hauzenberg). Eingetragene Genossenschaft. Satzung errichtet am 20.07.2011. Die Generalversammlung vom 10.01.2014 hat die Änderung der Satzung beschl…
Bürger speichern Energie eG, Hauzenberg (Poststr. 3, 94051 Hauzenberg). Eingetragene Genossenschaft. Satzung errichtet am 20.07.2011. Die Generalversammlung vom 10.01.2014 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 1 (Name, Sitz, Zweck, Gegenstand) und 2 (Geschäftsanteil, Zahlungen, Rücklagen,Nachschüsse, Haftung, Rückvergütung, Verjährung, Mindestkapital). Gegenstand des Unternehmens: a) Planung, Erstellung und Betrieb von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung, Speicherung und Vermarktung. Es kann in allen Bereichen tätig werden, die einer umweltfreundlichen Energieversorgung dienlich sind. b) Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung, Veräußerung von Grundstücken und die Übernahme aller im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben, hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. c) Projektentwicklung und -begleitung sowie die Geschäftsbesorgung für private und öffentliche Auftraggeber sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. d) Die Verwaltung eigenen Vermögens. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Huhn, Rainer, Burgwald, *XX.XX.XXXX; Sterzl, Thomas, Salzweg, *XX.XX.XXXX. Der Sitz der Genossenschaft ist von Jena (Amtsgericht Jena GnR 500044) nach Hauzenberg verlegt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.