HRB 2914

Buck Verwaltungs-GmbH

Amtsgericht Ansbach · Bayern

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Rügland

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Registerdaten

Sitz
Rügland
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-11

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Helmut Buck Verwaltungs-GmbH Rügland

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 137/21 · Buck Verwaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Ansbach
Insolvenzgericht
Ansbach
Aktenzeichen
4 IN 137/21
Wirksam am
02.08.2023
Registerbezug
Ansbach, HRB 2914
4 IN 137/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Buck Verwaltungs-GmbH, Am Forstgraben 1, 91622 Rügland, vertreten durch den Geschäftsführer Buck Thomas, als GF d. Fa. Buck Verwaltungs-GmbH, Ahornweg 10, 91622 Rügland
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 2914
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einer Abgeltungsvereinbarung wegen Zahlung der offenen Stammeinlage zwischen Herrn Rechtsanwalt Michael Farnbacher als Insolvenzverwalter der Buck Verwaltungs GmbH und Herrn Thomas Buck als ehemaliger Geschäftsführer
wird bestimmt auf

Freitag, 01.09.2023, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 1, Erdgeschoss, Promenade 8, 91522 Ansbach

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 01.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 4 IN 137/21 · Buck Verwaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Ansbach
Insolvenzgericht
Ansbach
Aktenzeichen
4 IN 137/21
Wirksam am
17.11.2021
Registerbezug
Ansbach, HRB 2914
4 IN 137/21

In dem Verfahren über den Antrag d.

Buck Verwaltungs-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Buck Thomas, Am Forstgraben 1, 91622 Rügland
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 2914
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Beteiligung an und die Geschäftsführung von Personenhandelsgesellschaften
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 17.11.2021 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Michael Farnbacher
Nordostpark 45, 90411 Nürnberg
Telefon: 0911/9551240
Telefax: 0911/95512411
Email: info@schmitt-kanzlei.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 15.12.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.01.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 26.01.2022, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 16.08.2021 beim Insolvenzgericht Ansbach eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ansbach
Promenade 8
91522 Ansbach

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 17.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 2914 HRB 2914: Helmut Buck Verwaltungs-GmbH, Rügland, Am Forstgraben 1, 91622 Rügland. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2017 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: § 1 (Firma), § 3 (Stammkapita…
HRB 2914: Helmut Buck Verwaltungs-GmbH, Rügland, Am Forstgraben 1, 91622 Rügland. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2017 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: § 1 (Firma), § 3 (Stammkapital) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens). Firma geändert, nun: Neue Firma: Buck Verwaltungs-GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Beteiligung an und Geschäftsführung von Personenhandelsgesellschaften, insbesondere der Buck Formenbau GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Rügland. Neues Stammkapital: 100.000,00 DEM. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Buck, Claudia, geb. Markstein, Rügland, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2914 HRB 2914: Helmut Buck Verwaltungs-GmbH, Rügland, Am Forstgraben 1, 91622 Rügland. Prokura erloschen: Winkler, Richard, Ansbach, *XX.XX.XXXX.
HRB 2914: Helmut Buck Verwaltungs-GmbH, Rügland, Am Forstgraben 1, 91622 Rügland. Prokura erloschen: Winkler, Richard, Ansbach, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2914 HRB 2914:Helmut Buck Verwaltungs-GmbH, Rügland, Am Forstgraben 1, 91622 Rügland.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Buck, Helmut, Rügland, *XX.XX.XXXX.
HRB 2914:Helmut Buck Verwaltungs-GmbH, Rügland, Am Forstgraben 1, 91622 Rügland.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Buck, Helmut, Rügland, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2914 HRB 2914:Helmut Buck Verwaltungs-GmbH, Rügland, Am Forstgraben 1, 91622 Rügland.Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Buck, Thomas, Rügland, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Be…
HRB 2914:Helmut Buck Verwaltungs-GmbH, Rügland, Am Forstgraben 1, 91622 Rügland.Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Buck, Thomas, Rügland, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.