HRA 2581
Buck Formenbau GmbH & Co. KG
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Am Forstgraben 1, 91622 RüglandGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Rügland
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 20.09.2021
- Datenstand
- 2025-10-29
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Buck Verwaltungs-GmbH
Rügland
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenThomas Buck
Rügland
Claudia Buck
Rügland
EinzelprokuraAllgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
Einkaufsring kreativ GmbH
HRB 8170 · Amtsgericht Ansbach
KAGO kreativ Produktions- und Handels GmbH
HRB 8165 · Amtsgericht Ansbach
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Helmut Buck Formenbau GmbH & Co. KG Rügland
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 4 IN 130/21 · Buck Formenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ansbach
- Insolvenzgericht
- Ansbach
- Aktenzeichen
- 4 IN 130/21
- Wirksam am
- 31.07.2026
- Registerbezug
- Ansbach, HRA 2581
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Buck Formenbau GmbH & Co. KG, Am Forstgraben 1, 91622 Rügland
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Buck Verwaltungs-GmbH,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Buck Thomas
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRA 2581
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 30.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 101 bis 153 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 30.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 130/21 · Buck Formenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ansbach
- Insolvenzgericht
- Ansbach
- Aktenzeichen
- 4 IN 130/21
- Wirksam am
- 31.01.2023
- Registerbezug
- Ansbach, HRA 2581
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Buck Formenbau GmbH & Co. KG, Am Forstgraben 1, 91622 Rügland, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Buck Verwaltungs-GmbH, Am Forstgraben 1, 91622 Rügland, diese vertreten durch den Geschäftsführer Buck Thomas, Kommanditist d. Fa. Buck Formenbau GmbH & Co. KG
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRA 2581
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem Vergleich zur Abgeltung aller Ansprüche der Buck Formenbau GmbH & Co. KG gegen den Drittschuldner, Herrn Helmut Buck, durch Zahlung einer Abgeltungspauschale in Höhe von 25.000,- €.
wird bestimmt auf
Freitag, 17.02.2023, 12:00 Uhr, Sitzungssaal 1, Erdgeschoss, Promenade 8, 91522 Ansbach
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 30.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 130/21 · Buck Formenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ansbach
- Insolvenzgericht
- Ansbach
- Aktenzeichen
- 4 IN 130/21
- Wirksam am
- 28.12.2022
- Registerbezug
- Ansbach, HRA 2581
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d
Buck Formenbau GmbH & Co. KG, Am Forstgraben 1, 91622 Rügland, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Buck Verwaltungs-GmbH, Am Forstgraben 1, 91622 Rügland, diese vertreten durch den Geschäftsführer Buck Thomas, Kommanditist d. Fa. Buck Formenbau GmbH & Co. KG, Ahornweg 10, 91622 Rügland
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRA 2581
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 27.12.2022 angezeigt, dass die Masseunzulänglichkeit überwunden wurde.
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 28.12.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 130/21 · Buck Formenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ansbach
- Insolvenzgericht
- Ansbach
- Aktenzeichen
- 4 IN 130/21
- Wirksam am
- 29.09.2021
- Registerbezug
- Ansbach, HRA 2581
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Buck Formenbau GmbH & Co. KG, Am Forstgraben 1, 91622 Rügland, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Buck Verwaltungs-GmbH, Am Forstgraben 1, 91622 Rügland, diese vertreten durch den Geschäftsführer Buck Thomas, Kommanditist d. Fa. Buck Formenbau GmbH & Co. KG, Am Forstgraben 1, 91622 Rügland
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRA 2581
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 29.09.2021 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 29.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 2581 HRA 2581: Buck Formenbau GmbH & Co. KG, Rügland, Am Forstgraben 1, 91622 Rügland. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 15.09.2021 (Az. 4 IN 130/21) das Insolven…
Forderungsprüfung 4 IN 130/21 · Buck Formenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ansbach
- Insolvenzgericht
- Ansbach
- Aktenzeichen
- 4 IN 130/21
- Wirksam am
- 15.09.2021
- Registerbezug
- Ansbach, HRA 2581
In dem Verfahren über den Antrag d.
AOK Bayern, Team Insolvenzen Mitte, Brüderstraße 19, 89415 Lauingen (Donau), Gz.: 71161889
- Antragstellende Gläubigerin -
und den eigenen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Buck Formenbau GmbH & Co. KG, Am Forstgraben 1, 91622 Rügland, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Buck Verwaltungs-GmbH, Am Forstgraben 1, 91622 Rügland, diese vertreten durch den Geschäftsführer Buck Thomas, Kommanditist d. Fa. Buck Formenbau GmbH & Co. KG, Am Forstgraben 1, 91622 Rügland
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRA 2581
- Schuldnerin -
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 15.09.2021 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Hartmut Krüger
Reitbahn 1, 91522 Ansbach
Telefon: +49(911)955124-0
Telefax: +49(911)955124-11
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 13.10.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 23.11.2021, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 3, Erdgeschoss, Promenade 8, Amtsgericht Ansbach
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 23.11.2021, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 3, Erdgeschoss, Promenade 8, Amtsgericht Ansbach
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 03.08.2021 beim Insolvenzgericht Ansbach eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ansbach
Promenade 8
91522 Ansbach
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 15.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 130/21 · Buck Formenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ansbach
- Insolvenzgericht
- Ansbach
- Aktenzeichen
- 4 IN 130/21
- Wirksam am
- 04.08.2021
- Registerbezug
- Ansbach, HRA 2581
In dem Verfahren über den Antrag d.
Buck Formenbau GmbH & Co. KG, Am Forstgraben 1, 91622 Rügland, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Buck Verwaltungs-GmbH, Am Forstgraben 1, 91622 Rügland, diese vertreten durch den Geschäftsführer Buck Thomas, Kommanditist d. Fa. Buck Formenbau GmbH & Co. KG, Am Forstgraben 1, 91622 Rügland
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRA 2581
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 04.08.2021 um 14:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Hartmut Krüger, Reitbahn 1, 91522 Ansbach, Telefon: +49(911)955124-0, Telefon: 0981/972259-0, Telefax: +49(911)955124-11, Telefax: 0981/972259-19.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ansbach
Promenade 8
91522 Ansbach
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 04.08.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 2581 HRA 2581: Buck Formenbau GmbH & Co. KG, Rügland, Am Forstgraben 1, 91622 Rügland. Prokura erloschen: Winkler, Richard, Ansbach, *XX.XX.XXXX.
HRA 2581 HRA 2581: Buck Formenbau GmbH & Co. KG, Rügland, Am Forstgraben 1, 91622 Rügland. Einzelprokura: Buck, Claudia, Rügland, *XX.XX.XXXX.
HRA 2581 HRA 2581: Helmut Buck Formenbau GmbH & Co. KG, Rügland, Am Forstgraben 1, 91622 Rügland. Firma geändert, nun: Buck Formenbau GmbH & Co. KG. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Buck Verwaltung…
HRA 2581 HRA 2581:Helmut Buck Formenbau GmbH & Co. KG, Rügland, Am Forstgraben 1, 91622 Rügland.Einzelprokura: Winkler, Richard, Ansbach, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.