HRB 36151
Bucher Reisen & Öger Tours GmbH
aktuell 34 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hamburg
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Registerdaten
- Sitz
- Hamburg
- Datenstand
- 2025-01-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Öger Flugdienst GmbH Hamburg
- Öger Tours GmbH Hamburg
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 61 IN 89/19 W · Bucher Reisen & Öger Tours GmbH · Insolvenzgericht Bad Homburg v.d. Höhe
- Insolvenzgericht
- Bad Homburg v.d. Höhe
- Aktenzeichen
- 61 IN 89/19 W
- Wirksam am
- 18.08.2026
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 36151
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 11.04.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Udo Thart die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von -300,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 31.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 61 IN 89/19 W · Bucher Reisen & Öger Tours GmbH · Insolvenzgericht Bad Homburg v.d. Höhe
- Insolvenzgericht
- Bad Homburg v.d. Höhe
- Aktenzeichen
- 61 IN 89/19 W
- Wirksam am
- 22.07.2024
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 36151
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.05.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied PSVaG die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 300,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 19.07.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 61 IN 89/19 W · Bucher Reisen & Öger Tours GmbH · Insolvenzgericht Bad Homburg v.d. Höhe
- Insolvenzgericht
- Bad Homburg v.d. Höhe
- Aktenzeichen
- 61 IN 89/19 W
- Wirksam am
- 18.07.2024
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 36151
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 09.07.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 61 IN 89/19 W · Bucher Reisen & Öger Tours GmbH · Insolvenzgericht Bad Homburg v.d. Höhe
- Insolvenzgericht
- Bad Homburg v.d. Höhe
- Aktenzeichen
- 61 IN 89/19 W
- Wirksam am
- 20.11.2023
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 36151
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 29.01.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 16.11.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 61 IN 89/19 W · Bucher Reisen & Öger Tours GmbH · Insolvenzgericht Bad Homburg v.d. Höhe
- Insolvenzgericht
- Bad Homburg v.d. Höhe
- Aktenzeichen
- 61 IN 89/19 W
- Wirksam am
- 08.12.2022
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 36151
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1 InsVV
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 03.11.2022 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Amadeus Germany GmbH die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 300,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 07.12.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 61 IN 89/19 W · Bucher Reisen & Öger Tours GmbH · Insolvenzgericht Bad Homburg v.d. Höhe
- Insolvenzgericht
- Bad Homburg v.d. Höhe
- Aktenzeichen
- 61 IN 89/19 W
- Wirksam am
- 15.08.2022
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 36151
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.05.2022 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Philipp Schumann die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 300,00 EUR zugrunde.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 05.08.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 61 IN 89/19 W · Bucher Reisen & Öger Tours GmbH · Insolvenzgericht Bad Homburg v.d. Höhe
- Insolvenzgericht
- Bad Homburg v.d. Höhe
- Aktenzeichen
- 61 IN 89/19 W
- Wirksam am
- 30.11.2021
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 36151
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bucher Reisen & Öger Tours GmbH, vertr.d. d. Gfin Songül Göktas-Rosati, Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg (AG Hamburg, HRB 36151),
vertreten durch: 1. Söngül Göktas-Rosati, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigter der Vertreterin zu 1.:
Rechtsanwalt Dr. Thomas Hoffmann, c/o Noerr LLP, Börsenstrasse 1, 60313 Frankfurt am Main,
ergeht folgender Beschluß:
1. Die Insolvenzverwalterin hat die Forderungen lfd. Nr. 25.537 - 28.802 mit den jeweiligen Prüfungsergebnissen niedergelegt.
2. Die Dokumentation der Forderungsprüfung der lfd. Nr. 25.537 - 28.802 erfolgt in einem separaten Protokoll.
3. Der Prüfungstermin wird hinsichtlich der noch nicht niedergelegten Forderungen vertagt und im schriftlichen Verfahren zum Stichtag 16.5.2022 fortgesetzt. Die Widerspruchsfrist für die Beteiligten bezüglich der noch nicht niedergelegten und damit noch nicht geprüften Forderungen wird bis zu diesem Stichtag (16.5.2022) verlängert.
Amtsgericht Bad Homburg - Insolvenzgericht, 22.11.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 61 IN 89/19 W · Bucher Reisen & Öger Tours GmbH · Insolvenzgericht Bad Homburg v.d. Höhe
- Insolvenzgericht
- Bad Homburg v.d. Höhe
- Aktenzeichen
- 61 IN 89/19 W
- Wirksam am
- 01.07.2021
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 36151
xx
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV (25%)
xx
xx
€ Zuschläge (550%)
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
xx
€ Auslagen zuzüglich
xx
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xx
€ Gesamtbetrag
Für die vorläufige Verwaltung steht der Insolvenzverwalterin nach § 11 Abs. 1 InsVV eine besondere Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung einer Insolvenzverwalterin - in der Regel 25% - nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 16.130.940,21 € ausgegangen.
Die Insolvenzverwalterin beantragt zu den festzusetzenden 25% der Regelvergütung einen Zuschlag von weiteren 570%. Hierbei entfallen 130% auf die Bemühungen um die Betriebsveräußerung bzw. Sanierung, 50% auf Arbeitnehmerfragen, 50% auf den Erhalt der Arbeitsplätze, weitere 75% für die Schwierigkeiten, verursacht durch die Konzernverflechtung, 5% für die aufwendige Öffentlichkeitsarbeit, 250 % für die Vielzahl der Gläubiger und 10% als Degressionsausgleich. Ein Abschlag in Höhe von 20% wird für die Überschneidungen durch die Parallelverfahren angesetzt.
Insgesamt ergibt sich somit eine Vergütung von 575%. Zur näheren Begründung wird auf den Antrag der Insolvenzverwalterin vom 10.5.2021 verwiesen.
Dem Antrag wurde - auch hinsichtlich der Zuschläge - stattgegeben.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 15.06.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 61 IN 89/19 W · Bucher Reisen & Öger Tours GmbH · Insolvenzgericht Bad Homburg v.d. Höhe
- Insolvenzgericht
- Bad Homburg v.d. Höhe
- Aktenzeichen
- 61 IN 89/19 W
- Wirksam am
- 27.05.2021
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 36151
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bucher Reisen & Öger Tours GmbH, vertr.d. d. Gfin Songül Göktas-Rosati,
Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg (AG Hamburg, HRB 36151),
erging folgender Beschluß:
1. Die Insolvenzverwalterin hat die Forderungen lfd. Nr. 5.162, 15.360 -
25.536 mit den jeweiligen Prüfungsergebnissen niedergelegt.
2. Die Dokumentation der Forderungsprüfung der lfd. Nr. 5.162, 15.360 -
25.536 erfolgt in einem separaten Protokoll.
3. Der Prüfungstermin wird hinsichtlich der noch nicht niedergelegten
Forderungen vertagt und im schriftlichen Verfahren zum Stichtag 22.11.2021
fortgesetzt. Die Widerspruchsfrist für die Beteiligten bezüglich der noch nicht
niedergelegten und damit noch nicht geprüften Forderungen wird bis zu diesem
Stichtag (22.11.2021) verlängert.
Amtsgericht Bad Homburg - Insolvenzgericht, 17.5.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 61 IN 89/19 W · Bucher Reisen & Öger Tours GmbH · Insolvenzgericht Bad Homburg v.d. Höhe
- Insolvenzgericht
- Bad Homburg v.d. Höhe
- Aktenzeichen
- 61 IN 89/19 W
- Wirksam am
- 02.02.2021
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 36151
vertr.d. d. Gfin Songül Göktas-Rosati, Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg (AG
Hamburg, HRB 36151), hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, daß etwaige
Deckungsansprüche der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH gegen die AXA
Versicherung (Versicherungsnummer 20 22 20 02714) aus dem Insolvenzbeschlag der
Insolvenzmasse freigegeben werden, soweit hieran ein Absonderungsrecht der
Jeanette Bardua bestehen sollte.
Aktenzeichen: 61 IN 89/19
Bad Homburg v.d.Höhe 29.12.2020
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs als Insolvenzverwalterin
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 61 IN 89/19 W · Bucher Reisen & Öger Tours GmbH · Insolvenzgericht Bad Homburg v.d. Höhe
- Insolvenzgericht
- Bad Homburg v.d. Höhe
- Aktenzeichen
- 61 IN 89/19 W
- Wirksam am
- 03.12.2020
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 36151
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bucher Reisen & Öger Tours GmbH, vertr.d. d. Gfin Songül Göktas-Rosati,
Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg (AG Hamburg, HRB 36151),
ergeht folgender Beschluß:
1. Die Insolvenzverwalterin hat die Forderungen lfd. Nr. 4.236 - 15.359 mit
den jeweiligen Prüfungsergebnissen niedergelegt.
2. Die Dokumentation der Forderungsprüfung der lfd. Nr. 4.236 - 15.359
erfolgt in einem separaten Protokoll.
3. Der Prüfungstermin wird hinsichtlich der noch nicht niedergelegten
Forderungen vertagt und im schriftlichen Verfahren zum Stichtag 17.5.2021
fortgesetzt. Die Widerspruchsfrist für die Beteiligten bezüglich der noch nicht
niedergelegten und damit noch nicht geprüften Forderungen wird bis zu diesem
Stichtag (17.5.2021) verlängert.
Amtsgericht Bad Homburg - Insolvenzgericht, 3.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 61 IN 89/19 W · Bucher Reisen & Öger Tours GmbH · Insolvenzgericht Bad Homburg v.d. Höhe
- Insolvenzgericht
- Bad Homburg v.d. Höhe
- Aktenzeichen
- 61 IN 89/19 W
- Wirksam am
- 30.06.2020
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 36151
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bucher Reisen & Öger Tours GmbH, vertr.d. d. Gfin Songül Göktas-Rosati,
Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg (AG Hamburg, HRB 36151),
ergeht folgender Beschluß:
1. Die Insolvenzverwalterin hat die Forderungen lfd. Nr. 1 - 4.235 mit den
jeweiligen Prüfungsergebnissen niedergelegt.
2. Die Dokumentation der Forderungsprüfung der lfd. Nr. 1 - 4.235 erfolgt
in einem separaten Protokoll.
3. Der Prüfungstermin wird hinsichtlich der noch nicht niedergelegten
Forderungen vertagt und im schriftlichen Verfahren zum Stichtag 30.11.2020
fortgesetzt. Die Widerspruchsfrist für die Beteiligten bezüglich der noch nicht
niedergelegten und damit noch nicht geprüften Forderungen wird bis zu
diesem Stichtag (30.11.2020) verlängert.
4. Die Forderung Nr. 48 wird erst im Termin am 30.11.2020 geprüft werden, da
ein Sonderinsolvenzverwalter hierfür bestellt werden muß.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.H., 29.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 36151 HRB 36151: Bucher Reisen & Öger Tours GmbH, Hamburg, Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Homburg v.d. Höhe (61 IN 89/19 W) vom 27.11.2019 ist über das Vermögen der Gesellsc…
Forderungsprüfung 61 IN 89/19 W · Bucher Reisen & Öger Tours GmbH · Insolvenzgericht Bad Homburg v.d. Höhe
- Insolvenzgericht
- Bad Homburg v.d. Höhe
- Aktenzeichen
- 61 IN 89/19 W
- Wirksam am
- 27.11.2019
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 36151
d. Gfin Songül Göktas-Rosati, Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg (AG Hamburg, HRB
36151), ist am 27.11.2019 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstr. 114, 60528 Frankfurt am Main,
Tel: 069/34 87 13 2-0 Fax: 069/34 87 13 2-99
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes
gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens
verboten. Die Verfügungsbefugnis wird der Insolvenzverwalterin übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem
Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin
geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der
nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Die Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8
Abs. 3 InsO beauftragt. Ferner wird ihr die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche
Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen. Ausgenommen
ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt
durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen
weiterhin dem Insolvenzgericht.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin
schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die
Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis:
12.5.2020.
Die Anmeldung kann auch durch Übersendung eines elektronischen Dokuments
erfolgen.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (12.5.2020)
und dem nachstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (29.6.2020), liegt, durch die Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.H. - Insolvenzgericht -, Auf
der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.H. eingesehen werden.
Die Niederlegung erfolgt in digitaler Form.
Die etwaigen Anmeldeunterlagen werden bei dem Insolvenzverwalter aufbewahrt und
können bei Bedarf durch das Insolvenzgericht zur Einsichtnahme angefordert
werden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Antragstellerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Antragstellerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. eine Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren zur Berichterstattung
durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin); am
Montag, 10.2.2020, 11:30 Uhr, Kongresscenter Bad Homburg v.d.H. -
Landgraf-Friedrich-Saal, Louisenstraße 58, 61348 Bad Homburg v.d.H.
Zufahrt über Ludwigstr. 3 (Einfahrt Kurhausgarage Maritim Hotel).
Einlass ab 9:00 Uhr. Es wird eine Einlasskontrolle stattfinden. Es wird deshalb
empfohlen, frühzeitig am Veranstaltungsort zu erscheinen. Bei Bevollmächtigung
zur Teilnahme am Termin ist § 79 ZPO i.V.m. § 4 InsO zu beachten. Gem. § 79 ZPO
kann man sich nur durch eine der dort genannten Personen vertreten lassen.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin oder Teile hiervon, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen
Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem
anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem
Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich
belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines
Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
2. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im
schriftlichen Verfahren. Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist wegen
der hohen Anzahl der zu erwartenden Forderungen der 29.6.2020.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen schriftlich
beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag
des 22.6.2020 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die
Forderung ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang nach bestritten wird. Nach
Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen
die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt, sofern
der Insolvenzverwalter diese nicht bestreitet.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu den oben genannten Tagesordnungspunkten gelten
als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Weitere Anordnungen:
Der im Insolvenzantragsverfahren bestellte Gläubigerausschuss wird beibehalten.
Dieser besteht aus nachfolgenden Mitgliedern:
- PSVaG Pensionssicherungsverein, vertr.d. Herrn Dr. Marko Brambach,
Bahnstr. 6, 50996 Köln
- Herrn Philipp Schumann, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats Thomas Cook
GmbH, Betriebsrat WR Mitte, Thomas Cook Platz 1, 61440 Oberursel
- Zürich Insurance plc, vertr.d. Herrn Udo Thart, Platz der Einheit 2,
60327 Frankfurt am Main
- Bundesagentur für Arbeit, Stützpunkt Frankfurt, vertr. d.
Frau Cornelia Weber-Arnoldt, Fischerfeldstr. 10-12, 60311 Frankfurt am Main
- Amadeus Germany GmbH, vertr.d. Frau Uta Martens, Carlo-Schmid-Str. 12,
52146 Würselen/Aachen
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
G r ü n d e:
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur
Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen,
insbesondere aufgrund des Gutachtens der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs vom 21.11.2019.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.Höhe ergibt
sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den
Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland
hat.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg
v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 27.11.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 61 IN 89/19 W · Bucher Reisen & Öger Tours GmbH · Insolvenzgericht Bad Homburg v.d. Höhe
- Insolvenzgericht
- Bad Homburg v.d. Höhe
- Aktenzeichen
- 61 IN 89/19 W
- Wirksam am
- 04.11.2019
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 36151
Reisen & Öger Tours GmbH, vertr.d. d. Geschäftsführer Songül Göktas-Rosati und
Michael Gisbertz, Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg (AG Hamburg, HRB 36151), ist
am 01.11.2019 um 08:00 Uhr gegen die Antragstellerin ein allgemeines
Verfügungsverbot erlassen worden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 01.11.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 61 IN 89/19 W · Bucher Reisen & Öger Tours GmbH · Insolvenzgericht Bad Homburg v.d. Höhe
- Insolvenzgericht
- Bad Homburg v.d. Höhe
- Aktenzeichen
- 61 IN 89/19 W
- Wirksam am
- 25.09.2019
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 36151
Reisen & Öger Tours GmbH, vertr.d. d. Geschäftsführer Songül Göktas-Rosati und
Michael Gisbertz, Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg (AG Hamburg HRB 36151), ist
am 25.09.2019 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens
der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind
nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur
vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs,
Goldsteinstr. 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/3487132-0, Fax: 069/
3487132-99, E-Mail: Bucher.Oeger-Tours@hww.eu, bestellt worden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 25.09.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 36151 HRB 36151: Bucher Reisen & Öger Tours GmbH, Hamburg, Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg. Mit der Thomas Cook GmbH mit Sitz in Oberursel (Taunus) (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13588) als herrschendem…
HRB 36151 HRB 36151: Bucher Reisen & Öger Tours GmbH, Hamburg, Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2018 sowie der Zu…
HRB 36151 HRB 36151: Öger Tours GmbH, Hamburg, Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 3 (Stammkapital) und mi…
HRB 36151 HRB 36151: Öger Tours GmbH, Hamburg, Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Walther, Björn, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 36151 HRB 36151: Öger Tours GmbH, Hamburg, Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg. Prokura erloschen Lienhard, Bernd, Oberursel (Taunus), *XX.XX.XXXX; Payr, Christian Alexander Konstantin, Meerbusch, *XX.XX.XXXX.
HRB 36151 HRB 36151: Öger Tours GmbH, Hamburg, Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Göktas-Rosati, Songül, Jork, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der…
HRB 36151 HRB 36151: Öger Tours GmbH, Hamburg, Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg. Der mit der Thomas Cook Aktiengesellschaft, Oberursel (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 7265) am 01.10.2010 mit Änderung vom 08.08…
HRB 36151 HRB 36151:Öger Tours GmbH, Hamburg, Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg.Der mit der Thomas Cook Aktiengesellschaft, Oberursel (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 7265) am 01.10.2010 abgeschlossene Beherrsch…
HRB 36151 Öger Tours GmbH, Hamburg, Sportallee 4, 22335 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg.
HRB 36151 Öger Tours GmbH, Hamburg, Sportallee 4, 22335 Hamburg. Der Wohnort lautet richtig: Geschäftsführer: Walther, Björn, Hofheim/Taunus, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Ge…
HRB 36151 Öger Tours GmbH, Hamburg, Sportallee 4, 22335 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Walther, Björn Holger, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich…
HRB 36151 Öger Tours GmbH, Hamburg, Sportallee 4, 22335 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkpital) und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapi…
HRB 36151 Öger Tours GmbH, Hamburg, Sportallee 4, 22335 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Grund, Thomas, Eschborn, *XX.XX.XXXX.
HRB 36151 Öger Tours GmbH, Hamburg, Sportallee 4, 22335 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellsc…
HRB 36151 Öger Tours GmbH, Hamburg, Sportallee 4, 22335 Hamburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Lienhard, Bernd, Oberursel (Taunus), *XX.XX.XXXX; Payr, Christian Alex…
HRB 36151 Öger Tours GmbH, Hamburg, Sportallee 4, 22335 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Geschäftsjahr) beschlossen.
HRB 36151 Öger Tours GmbH, Hamburg, Sportalle 4, 22335 Hamburg.Geschäftsanschrift: Sportallee 4, 22335 Hamburg. Prokura erloschen Meier, Wybcke, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 36151 Öger Tours GmbH, Hamburg, Sportalle 4, 22335 Hamburg.Geschäftsanschrift: Sportalle 4, 22335 Hamburg.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.