HRB 103386
BTN Solutions Services GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Innovationsring 7, 66115 SaarbrückenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Saarbrücken
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 01.12.2025
- Datenstand
- 2026-01-21
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Jürgen Heinz
Homburg
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.Norbert Thewes
Lebach
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Abrufstand 2026-01-21 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb, die Installation, Montage und die Wartung von Telekommunikationsanlagen, Computersystemen, und Netzwerksystemen sowie der Handel mit Komponenten und Zubehör für solche Anlagen und Systeme, einschließlich aller damit zusammenhängender Geschäfte.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 61 IN 1/18 · BTN Solutions Services GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 61 IN 1/18
- Wirksam am
- 10.10.2025
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 103386
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 103386 eingetragenen BTN Solutions Services GmbH, Innovationsring 7, 66115 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jürgen HEINZ und Herrn Norbert Thewes
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
61 IN 1/18
Amtsgericht Saarbrücken, 10.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 61 IN 1/18 · BTN Solutions Services GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 61 IN 1/18
- Wirksam am
- 20.07.2022
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 103386
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 103386 eingetragenen BTN Solutions Services GmbH, Innovationsring 7, 66115 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jürgen HEINZ und Herrn Norbert Thewes
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 120.216,60 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 23.838,43 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 22 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
61 IN 1/18
Amtsgericht Saarbrücken, 20.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 61 IN 1/18 · BTN Solutions Services GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 61 IN 1/18
- Wirksam am
- 18.07.2022
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 103386
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 103386 eingetragenen BTN Solutions Services GmbH, Innovationsring 7, 66115 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jürgen HEINZ und Herrn Norbert Thewes
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 84.171,52 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf den 1-fachen Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 31.05.2022.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Saarbrücken statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 22 eingesehen werden.
61 IN 1/18
Amtsgericht Saarbrücken, 18.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 61 IN 1/18 · BTN Solutions Services GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 61 IN 1/18
- Wirksam am
- 13.06.2022
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 103386
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 103386 eingetragenen BTN Solutions Services GmbH, Innovationsring 7, 66115 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jürgen HEINZ und Herrn Norbert Thewes
ist am 10.06.2022 bei Gericht der Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin eingegangen.
Sie erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung.
Der Vergütungsantrag liegt zur Einsichtnahme in Zimmer 21 aus.
61 IN 1/18
Amtsgericht Saarbrücken, 13.06.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 103386 HRB 103386: BTN Solutions Services GmbH, Saarbrücken, Innovationsring 7, 66115 Saarbrücken. Die Gesellschaft ist kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
HRB 103386 HRB 103386: BTN Solutions Services GmbH, Saarbrücken, Lortzingstraße 10, 66111 Saarbrücken. Nicht mehr Geschäftsführer: Cimen, Jörg, Lebach, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Heinz, Jürgen, Homburg,…
HRB 103386 HRB 103386: BTN Solutions Services GmbH, Saarbrücken, Lortzingstraße 10, 66111 Saarbrücken. Nicht mehr Geschäftsführer: Martin, Thomas, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX.
HRB 103386 HRB 103386: BTN Solutions Services GmbH, Saarbrücken, Lortzingstraße 10, 66111 Saarbrücken. Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 4 (Stammkapital …
HRB 103386 HRB 103386: BTN Solutions Services GmbH, Saarbrücken, Lortzingstraße 10, 66111 Saarbrücken. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.07.2016. Geschäftsanschrift: Lortzingstraße 10, …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.