HRB 202659

BTL Braunschweiger Transport und Logistic UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Braunschweig · Niedersachsen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Braunschweig

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Registerdaten

Sitz
Braunschweig
Datenstand
2024-03-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-19

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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 274 IN 180/19 c · BTL Braunschweiger Transport und Logistic UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 180/19 c
Wirksam am
16.01.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 202659
274 IN 180/19 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BTL Braunschweiger Transport und Logistic UG (haftungsbeschränkt), Hagenring 59, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202659), vertr. d.: Beata Ciborski, GFin. d. BTL Braunschweiger Transport und Logistic, Emsstraße 20, 38120 Braunschweig, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Hausherr festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 25 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 03.09.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 74.430,25 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Ein Zuschlag in Höhe von 25 % war angemessen und antragsgemäß festzusetzen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat den Zuschlagstatbestand ausreichend dargelegt. Auf den Antrag wird verwiesen.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 15.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 274 IN 180/19 c · BTL Braunschweiger Transport und Logistic UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 180/19 c
Wirksam am
12.11.2025
Registerbezug
Braunschweig, HRB 202659
in dem o. g. Verfahren übersende ich Ihnen in der Anlage eine Beschlussabschrift mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung wurden geprüft.
Es ergaben sich keine Beanstandungen.

Die Zustellung der Beschlussabschrift an die Insolvenzgläubiger, deren Forderung ggf. noch geprüft werden muss, bitte ich gem. § 8 Abs. 3 InsO von dort aus zu veranlassen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verteilung erst nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung über Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis (§ 194 II, 197 III InsO) vorgenommen werden darf.

Wegen der anfallenden Gerichtskosten wird auf die anliegende Schlusskostenrechnung verwiesen.

Mit freundlichen Grüßen

von Massow
Rechtspflegerin
Dieses Schreiben ist maschinell hergestellt und
bedarf zu seiner Wirksamkeit gem. § 8 Abs. 1 Satz1 InsO keiner Unterschrift/Signatur.

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Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 274 IN 180/19 c · BTL Braunschweiger Transport und Logistic UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 180/19 c
Wirksam am
11.09.2025
Registerbezug
Braunschweig, HRB 202659
$T1 VÖ § 188
GeschäftsNr.: 274 IN 180/19 c
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BTL Braunschweiger Transport und Logistic UG (haftungsbeschränkt), Hagenring 59, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202659), vertr. d.: Beata Ciborski, GFin. d. BTL Braunschweiger Transport und Logistic, Emsstraße 20, 38120 Braunschweig, (Geschäftsführerin), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Hausherr, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 69.138,74 €. Hiervon gehen ab das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, sonstige Masseverbindlichkeiten sowie restliche Gerichts- und Verwertungskosten. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 155.326,59 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig - 274 IN 180/19 c - zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Einwendungen sind binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben.

Amtsgericht Braunschweig, 10.09.2025

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Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 274 IN 180/19 c · BTL Braunschweiger Transport und Logistic UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 180/19 c
Wirksam am
07.12.2022
Registerbezug
Braunschweig, HRB 202659
274 IN 180/19 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BTL Braunschweiger Transport und Logistic UG (haftungsbeschränkt), Hagenring 59, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202659), vertr. d.: Beata Ciborski, GFin. d. BTL Braunschweiger Transport und Logistic, Emsstraße 20, 38120 Braunschweig, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 12.01.2023 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Braunschweig, 28.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 202659 HRB 202659: BTL Braunschweiger Transport und Logistic UG (haftungsbeschränkt), Braunschweig, Carl-Miele-Straße 4, 38112 Braunschweig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig (274 IN 180/19 c) vom 01.10…
HRB 202659: BTL Braunschweiger Transport und Logistic UG (haftungsbeschränkt), Braunschweig, Carl-Miele-Straße 4, 38112 Braunschweig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig (274 IN 180/19 c) vom 01.10.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 274 IN 180/19 c · BTL Braunschweiger Transport und Logistic UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 180/19 c
Wirksam am
02.10.2019
Registerbezug
Braunschweig, HRB 202659
274 IN 180/19 c: Über das Vermögen der BTL Braunschweiger Transport und
Logistic UG (haftungsbeschränkt), Hagenring 59, 38106 Braunschweig (AG
Braunschweig, HRB 202659), vertr. d.: Beata Ciborski, GFin. d. BTL
Braunschweiger Transport und Logistic, Emsstraße 20, 38120 Braunschweig,
(Geschäftsführerin), ist am 01.10.2019 um 09:12 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100
Braunschweig, Tel.: 0531/2448051, Fax: 0531/ 244 8080, E-Mail:
chausherr@hausherr-steuerwald.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.11.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 18.12.2019, 10:00 Uhr, E 01,
Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstillegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin , des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten
würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert,,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Versicherungsverein,
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen
Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art.5
Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/18/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig,
An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung so ist für
den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigen zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass die
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung zur zum
Teil angefochten werde, ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 01.10.2019

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Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 274 IN 180/19 c · BTL Braunschweiger Transport und Logistic UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 180/19 c
Wirksam am
21.08.2019
Registerbezug
Braunschweig, HRB 202659
Az.: 274 IN 180/19 b In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BTL
Braunschweiger Transport und Logistic UG (haftungsbeschränkt),
Carl-Miele-Straße 4, 38112 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202659), vertr.
d.: Beata Ciborski, (Geschäftsführerin), ist am 20.08.2019 gegen die
Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531
/2448051, Fax: 0531/ 244 8080, E-Mail: chausherr@hausherr-steuerwald.de
bestellt worden.

Amtsgericht Braunschweig, 20.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 202659 BTL Braunschweiger Transport und Logistic UG (haftungsbeschränkt), Braunschweig, Carl-Miele-Straße 4, 38112 Braunschweig.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag (=Musterprotokoll) vom 09.…
BTL Braunschweiger Transport und Logistic UG (haftungsbeschränkt), Braunschweig, Carl-Miele-Straße 4, 38112 Braunschweig.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag (=Musterprotokoll) vom 09.08.2010 mit Änderung vom 28.09.2010. Geschäftsanschrift: Carl-Miele-Straße 4, 38112 Braunschweig. Gegenstand: Kleintransporte mit Pkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht einschließlich Hänger sowie Frachtvermittlung. Stammkapital: 500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Ciborski, Beata, Braunschweig, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.