HRA 200606

BSS-Automation GmbH & Co. KG

Amtsgericht Stadthagen · Niedersachsen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Stadthagen

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Registerdaten

Sitz
Stadthagen
Datenstand
2024-05-15
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-05-15

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 47 IN 40/23 · BSS-Automation GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 40/23
Wirksam am
24.11.2025
Registerbezug
Stadthagen, HRA 200606
47 IN 40/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSS-Automation GmbH & Co. KG, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, HRA 200606), vertr. d.: 1. Bredemeyer Verwaltungs GmbH, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Walter Bredemeyer, Im Meierfeld 18, 32120 Hiddenhausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.12.2025
bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden
eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Amtsgericht Bückeburg, 21.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 47 IN 40/23 · BSS-Automation GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 40/23
Wirksam am
28.07.2025
Registerbezug
Stadthagen, HRA 200606
47 IN 40/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSS-Automation GmbH & Co. KG, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, HRA 200606), vertr. d.: 1. Bredemeyer Verwaltungs GmbH, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Walter Bredemeyer, Im Meierfeld 18, 32120 Hiddenhausen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bückeburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 15 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:
Mit Schriftsatz vom 01.06.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 164.099,04 EUR zugrunde gelegt.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 2.358,46 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 166.457,50 EUR.
Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Die Klärung von Vermögenswerten der Schuldnerin war mit einem deutlichen Mehraufwand verbunden. Die Vermögenswerte der Schuldnerin befanden sich auf einem fremden Betriebsgelände. Die Inhaberin des Betriebsgeländes sowie die Verfahrensbevollmächtigten der Inhaberin wurden mehrfach angeschrieben. Am 18.12.2023 versuchte der Insolvenzverwalter ergebnislos vor Ort Zugang zu den ehemaligen Geschäftsräumlichkeiten der Schuldnerin zu bekommen. Es wurde daher schriftlich zur erneuten Herausgabe des der Schuldnerin gehörenden Sachanlagen- und Umlaufvermögen aufgefordert. Der beantragte Zuschlag in Höhe von 15 % ist angemessen. Gründe für die Vornahme eines Abschlages waren hingegen nicht ersichtlich

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 22.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 47 IN 40/23 · BSS-Automation GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 40/23
Wirksam am
11.06.2025
Registerbezug
Stadthagen, HRA 200606
47 IN 40/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSS-Automation GmbH & Co. KG, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, HRA 200606), vertr. d.: Bredemeyer Verwaltungs GmbH, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen, (Gesellschafter), diese wiederum vertr. d.: Walter Bredemeyer, Im Meierfeld 18, 32120 Hiddenhausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Bückeburg, 10.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 47 IN 40/23 · BSS-Automation GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 40/23
Wirksam am
01.08.2024
Registerbezug
Stadthagen, HRA 200606
47 IN 40/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSS-Automation GmbH & Co. KG, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, HRA 200606), vertr. d. d.: Bredemeyer Verwaltungs GmbH, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen, (Gesellschafter), vertr. d. d.: Walter Bredemeyer, Im Meierfeld 18, 32120
Hiddenhausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist der geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet
(§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 27.08.2024
bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht
eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden drei
Wochen vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Amtsgericht Bückeburg, 31.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 40/23 · BSS-Automation GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 40/23
Wirksam am
25.06.2024
Registerbezug
Stadthagen, HRA 200606
47 IN 40/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSS-Automation GmbH & Co. KG, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, HRA 200606), vertr. d. d. Bredemeyer Verwaltungs GmbH, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen, (Gesellschafter), diese wiederum vertr. d. Walter Bredemeyer, Im Meierfeld 18, 32120 Hiddenhausen, (Geschäftsführer), ist für die Durchführung einer besonderen
Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden.
Das restliche Verfahren wird weiterhin im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf

Dienstag, 09.07.2024, 10:30 Uhr, 4117, Amtsgericht, Herminenstraße 30,
31675 Bückeburg.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
a) Genehmigung des Kaufvertrages vom 22.05.2024 mit der Schweerbau International GmbH & Co. KG in Stadthagen (Verkauf von Gegenständen des Sachanlagevermögens zu einem Kaufpreis 13.308,00 EUR netto sowie Gegenstände des Lagerbestandes zu einem Kaufpreis von 51.692,00 EUR netto an die Schweerbau International GmbH & Co. KG in Stadthagen).

b) Genehmigung des Kaufvertrages vom 30.05.2024 mit der Bredemeyer Steuerungs- und Schaltanlagen GmbH in Minden (Verkauf von Gegenständen des Sachanlagevermögens zu einem Kaufpreis von 27.560,00 EUR netto sowie Gegenstände des "Auftrags Siemens" zu einem Kaufpreis von 82.480,68 EUR netto an die Bredemeyer Steuerungs- und Schaltanlagen GmbH in Minden).

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Amtsgericht Bückeburg, 25.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 47 IN 40/23 · BSS-Automation GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 40/23
Wirksam am
23.10.2023
Registerbezug
Stadthagen, HRA 200606
47 IN 40/23: Über das Vermögen der BSS-Automation GmbH & Co. KG, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, HRA 200606), vertr. d.: 1. Bredemeyer Verwaltungs GmbH, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Walter Bredemeyer, Im Meierfeld 18, 32120 Hiddenhausen, (Geschäftsführer), ist am 19.10.2023 um 11:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier, Schiffgraben 20, 30159 Hannover, Tel.: 0511/123105-0, Fax: 0511/123105-99, E-Mail: info@insotreu.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.12.2023 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 17.01.2024.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (12.12.2023) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (17.01.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 20.10.2023

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Insolvenzbekanntmachung 47 IN 40/23 · BSS-Automation GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bückeburg
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Bückeburg
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47 IN 40/23
Wirksam am
19.09.2023
Registerbezug
Stadthagen, HRA 200606
47 IN 40/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BSS-Automation GmbH & Co. KG, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, HRA 200606), vertr. d.: 1. Bredemeyer Verwaltungs GmbH, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Walter Bredemeyer, Im Meierfeld 18, 32120 Hiddenhausen, (Geschäftsführer), ist am 19.09.2023 um 10.27 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier, Schiffgraben 20, 30159 Hannover, Tel.: 0511/123105-0, Fax: 0511/123105-99, E-Mail: info@insotreu.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 19.09.2023

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Neueintragungen
HRA 200606 HRA 200606: BSS-Automation GmbH & Co. KG, Stadthagen, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen. (Konzeption, Erstellung und Installation von Steuerungs- und Schaltanlagen sowie Vertrieb, Wartung und Ersatzteilver…
HRA 200606: BSS-Automation GmbH & Co. KG, Stadthagen, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen. (Konzeption, Erstellung und Installation von Steuerungs- und Schaltanlagen sowie Vertrieb, Wartung und Ersatzteilversorgung und alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Industriestraße 4, 31655 Stadthagen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Bredemeyer Verwaltungs GmbH, Stadthagen (Amtsgericht Stadthagen HRB 201804).

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