HRB 5653
BSH Verwaltungs-GmbH
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Bamberger Straße 44, 97631 Bad Königshofen i. GrabfeldGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Bad Königshofen i. Grabfeld
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 11.01.2024
- Datenstand
- 2024-01-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Marc Gilhaus
Aurich
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenRainer Bötsch
Herbstadt
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-01-30 Chronologischen Auszug ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2024-01-30 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft "BSH GmbH & Co. KG" mit Sitz in 97631 Bad Könisgshofen i. Gr., die den Vertrieb, Handel und die Installation von Anlagen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien, insbesondere der Handel mit und Aufbau von Photovoltaikanlagen, sowie der Handel mit elektrischen Fahrzeugen zum Gegenstand hat.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung IN 241/26 · BSH Verwaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Schweinfurt
- Insolvenzgericht
- Schweinfurt
- Aktenzeichen
- IN 241/26
- Wirksam am
- 01.10.2026
- Registerbezug
- Schweinfurt, HRB 5653
In dem Verfahren über den Antrag d.
BSH Verwaltungs-GmbH, Bamberger Straße 44, 97631 Bad Königshofen, vertreten durch den gesetzlichen Vertreter Gilhaus Marc
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRB 5653
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GT Restructuring PartmbB, Budapester Straße 35, 10787 Berlin, Gz.: BDB / HOB
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 30.09.2026 um 14:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky, Herzogenstraße 8, 97070 Würzburg, Telefon: +49(931) 660 99 83 0, Telefax: +49(931) 660 99 83 1.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schweinfurt
Rüfferstr. 1
97421 Schweinfurt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 01.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5653 HRB 5653: BSH Verwaltungs-GmbH, Bad Königshofen i. Grabfeld, Bamberger Straße 44, 97631 Bad Königshofen i. Grabfeld. Die Gesellschafterversammlung vom 23.9.2021 hat die Satzung neu gefasst.
HRB 5653 BSH Verwaltungs-GmbH, Bad Königshofen i. Grabfeld, Bamberger Straße 44, 97631 Bad Königshofen i. Grabfeld. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Mäder, Christian, Themar, *XX.XX.XXXX.
HRB 5653 BSH Verwaltungs-GmbH, Bad Königshofen i. Grabfeld, Bamberger Straße 44, 97631 Bad Königshofen i. Grabfeld. Bestellt: Geschäftsführer: Grünberg, Christian, Bad Kissingen, *XX.XX.XXXX; Mäder, Christian, Themar…
HRB 5653 BSH Verwaltungs-GmbH, Bad Königshofen i. Grabfeld, Bamberger Straße 44, 97631 Bad Königshofen i. Grabfeld. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Müller, Christian, Herbstadt, *XX.XX.XXXX.
HRB 5653 BSH Verwaltungs-GmbH, Bad Königshofen i. Grabfeld, Bamberger Straße 44, 97631 Bad Königshofen i. Grabfeld.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.07.2009. Geschäftsanschrift: Bambe…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.