HRA 10748

BSG COMPONENTS GmbH & Co. KG

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Görlitz

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Registerdaten

Sitz
Görlitz
Datenstand
2024-04-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-23

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. BSG COMPONENTS & Co. KG Görlitz

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 548 IN 1178/21 · BSG COMPONENTS GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
548 IN 1178/21
Wirksam am
13.01.2025
Registerbezug
Dresden, HRA 10748
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 548 IN 1178/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSG COMPONENTS GmbH & Co. KG, Christoph-Lüders-Straße 24, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRA 10748
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin BSG Beteiligungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Mike Klaus Barke; d. vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Christian Zink
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zum Abschluss des Vertrages mit der Komplementärin der Schuldnerin über die Abgeltung von Ansprüchen aus § 128 HGB durch Zahlung von 5.000,00 EUR beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Dienstag, 04.02.2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 548 IN 1178/21 · BSG COMPONENTS GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
548 IN 1178/21
Wirksam am
18.03.2024
Registerbezug
Dresden, HRA 10748
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 548 IN 1178/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSG COMPONENTS GmbH & Co. KG, Christoph-Lüders-Straße 24, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRA 10748
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin BSG Beteiligungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Mike Klaus Barke; d. vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Christian Zink

ergeht am 06.03.2024 nachfolgende Entscheidung:

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird wie folgt antragsgemäß festgesetzt:

Vergütung XXX EUR
Auslagen XXX EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer XXX EUR

Die Kosten der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden der Schuldnerin auferlegt.

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der von ihm verwalteten Masse zu entnehmen.

Gründe:

Rechtsanwalt Olaf Seidel als Antragsteller wurde mit Beschluss vom 05.07.2021 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt.

Die Bestellung endete mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.10.2021.

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 08.12.2023 zugrunde.

Es besteht ein Anspruch auf Vergütung und Erstattung der entstandenen angemessenen Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend.

Gemäß §§ 63 Abs. 3, 11 Abs. 1 InsVV bemisst sich die Vergütung nach dem schuldnerischen Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.

Die vom Insolvenzverwalter in seinem Antrag vom 08.12.2023 in diesem Insolvenzverfahren ermittelte Berechnungsgrundlage für die vorläufige Verwaltervergütung ist zutreffend, so dass dieser Festsetzung ein Vermögen von 5.241.263,28 EUR damit zugrunde zu legen ist.

Hieraus errechnet sich ein Regelsatz nach §§ 10, 2 Abs. 1 InsVV n.F. i.V.m. § 19 InsVV von insgesamt 155.557,79 EUR wie folgt:

gemäß § 2 I Nr. 1 InsVV n.F. : von den ersten 35.000,00 EUR der Insolvenzmasse 40 % , mithin 14.000,00 EUR (40 % von 35.000,00 EUR)

gemäß § 2 I Nr. 2 InsVV n.F. : von dem Mehrbetrag bis zu 70.000,00 EUR der Insolvenzmasse 26 % , mithin 9.100,00 EUR (26 % von 35.000,00 EUR)

gemäß § 2 I Nr. 3 InsVV n.F. : von dem Mehrbetrag bis zu 350.000,00 EUR der Insolvenzmasse 7,5 % , mithin 21.000,00 EUR (7,5 % von 280.000,00 EUR)

gemäß § 2 I Nr. 4 InsVV n.F. : von dem Mehrbetrag bis zu 700.000,00 EUR der Insolvenzmasse 3,3 % , mithin 11.550,00 EUR (3,3 % von 350.000,00 EUR)

gemäß § 2 I Nr. 5 InsVV n.F. : von dem Mehrbetrag bis zu 35.000.000,00 EUR der Insolvenzmasse 2,2 % , mithin 99.907,79 EUR (2,2 % von 4.541.263,28 EUR).

Für den vorläufigen Insolvenzverwalter beträgt die Regelvergütung nach § 11 InsVV hiervon 25 Prozent, mithin 38.889,45 EUR (25 % von 155.557,79 EUR).

Damit ist die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters in einem sogenannten Normalverfahren abgegolten, d. h. Qualität und Quantität der verschiedenen Verwalteraufgaben weisen weder rechtliche noch tatsächliche Besonderheiten auf.

Der vorläufige Insolvenzverwalter trägt hier zu Zuschlägen in Höhe von insgesamt 140 %

für:

- für Betriebsfortführung: 35 %

- für Zustimmungsvorbehalt/ Anordnung starke vorläufige Insolvenzverwaltung: 12,5 %

- für Arbeitnehmerangelegenheiten/Vorfinanzierung Insolvenzgeld: 22,5 %

- Verhandlung und Vereinbarung einer Verlustdeckungsvereinbarung; 25 %

- Bemühungen um übertragene Sanierung/ Verhandlungen mit Bombardier Transportation GmbH: 45 %

vor .

Aufgrund der Gesamtbetrachtung beantragt der vorläufige Insolvenzverwalter insgesamt für die Festsetzung aber nur einen Zuschlag von 130 %.

Bezüglich der ausführlichen Begründung wird auf den Antrag vom 08.12.2023 verwiesen.

Gemäß § 10 i.V.m. § 3 InsVV hat das Gericht einen Zuschlag zur Regelvergütung zu gewähren, wenn Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters die eines Normalverfahrens übersteigt.

Im vorliegenden Verfahren ist zusätzlich zur Regelvergütung ein Zuschlag von 130 Prozent, mithin in Höhe von 202.225,13 EUR, zu gewähren. Unter Berücksichtigung des vorgetragenen Umfangs und der Schwierigkeiten der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters ist der beantragte Zuschlag angemessen. Zur Begründung der konkreten Erhöhungstatbestände wird auf den Antragsinhalt verwiesen.

Auf die Ausführungen im Antrag und im Vergütungskommentar zur InsVV von Haarmeyer Wutzke/Förster, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck, Rz. 72 zu § 3 InsVV im Vergütungskommentar zur InsVV von Haarmeyer /Mock, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck,12 ff. zu § 3 InsVV wird verwiesen.

Der Zuschlag von 130 %, mithin 202.225,13 EUR (130 % von 155.557,79 EUR) ist antragsgemäß zu gewähren.

Der Vergütungswert beträgt damit insgesamt mit Zuschlag 241.114,57 EUR (38.889,45 EUR + 202.225,13 EUR).

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV n.F. i.V.m. § 19 InsVV mit maximal 350,00 EUR je Monat, mithin mit 1.050,00 EUR für 3 Monate, antragsgemäß festgesetzt, da gemäß § 8 Abs. 3 InsVV n.F. i.V.m. § 19 InsVV 15 % der Regelvergütung von 155.557,79 EUR, mithin 46.667,34 EUR, den Betrag von 1.050,00 EUR, übersteigt.

Zusätzlich ist die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 548 IN 1178/21 · BSG COMPONENTS GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
548 IN 1178/21
Wirksam am
25.01.2023
Registerbezug
Dresden, HRA 10748
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 548 IN 1178/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSG COMPONENTS GmbH & Co. KG, Christoph-Lüders-Straße 24, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRA 10748
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin BSG Beteiligungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Mike Klaus Barke; d. vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Christian Zink
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Abschluss der Vereinbarung mit der Alstom Transport Germany GmbH beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Donnerstag, 02.02.2023, 08:30 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 10748 HRA 10748: BSG COMPONENTS GmbH & Co. KG, Görlitz, Christoph-Lüders-Str. 24, 02826 Görlitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.10.2021, AZ: 531 IN 1178/21, ist das Insolvenzverfahren über das Ver…
HRA 10748: BSG COMPONENTS GmbH & Co. KG, Görlitz, Christoph-Lüders-Str. 24, 02826 Görlitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.10.2021, AZ: 531 IN 1178/21, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 161 Abs. 2 HGB, § 143 Abs. 1 HGB. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 15.09.2021, AZ: 531 IN 1178/21, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich der Gesellschaft ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 548 IN 1178/21 · BSG COMPONENTS GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
548 IN 1178/21
Wirksam am
01.10.2021
Registerbezug
Dresden, HRA 10748
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 531 IN 1178/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSG COMPONENTS GmbH & Co. KG, Christoph-Lüders-Straße 24, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRA 10748
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin BSG Beteiligungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Mike Klaus Barke; d. vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Christian Zink

- wurde am 01.10.2021 um 09:17 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Olaf Seidel, Königstraße 25, 01097 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 44282800 Telefax: 0351 44282801 Email geschäftlich: dresden@andrespartner.de

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 09.11.2021 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 21.12.2021, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 21.12.2021, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 10748 HRA 10748: BSG COMPONENTS GmbH & Co. KG, Görlitz, Christoph-Lüders-Str. 24, 02826 Görlitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 15.09.2021, AZ: 531 IN 1178/21, ist das Insolvenzverfahren über das Ver…
HRA 10748: BSG COMPONENTS GmbH & Co. KG, Görlitz, Christoph-Lüders-Str. 24, 02826 Görlitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 15.09.2021, AZ: 531 IN 1178/21, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 161 Abs. 2 HGB, § 143 Abs. 1 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 548 IN 1178/21 · BSG COMPONENTS GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
548 IN 1178/21
Wirksam am
08.07.2021
Registerbezug
Dresden, HRA 10748
531 IN 1178/21

In dem Verfahren über den Antrag d.

BSG COMPONENTS GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin BSG Beteiligungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Mike Klaus Barke und Hans-Christian Zink, Christoph-Lüders-Straße 24, 02826 Görlitz
Registergericht: Amtsgericht Dresden Register-Nr.: HRA 10748
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte: Mulansky + Kollegen Rechtsanwälte GmbH, Lortzingstraße 35, 01307 Dresden, Gz.: 060134-21/THM/KD
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

ergeht am 05.07.2021 nachfolgende Entscheidung:

1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 05.07.2021 um 09:20 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet.

2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Olaf Seidel
Königstraße 25
01097 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 44282800
Telefax: 0351 44282801
Email geschäftlich: dresden@andrespartner.de

bestellt.

3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.

5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes offenes Treuhandkonto einzuziehen. Soweit an Forderungen Sicherungsrechte Dritter bestehen, dürfen diese Forderungen nur auf ein gesondert zu Gunsten der Aus- und Absonderungsberechtigten einzurichtendes offenes Treuhandkonto eingezogen und müssen von der vorläufigen Insolvenzmasse unterscheidbar verwahrt werden (BGH, Urteil vom 24.01.2019, IX ZR 110/17). einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.

6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).

8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).

9. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 10748 HRA 10748: BSG COMPONENTS GmbH & Co. KG, Görlitz, Christoph-Lüders-Str. 24, 02826 Görlitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 05.07.2021, AZ: 531 IN 1178/21, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter …
HRA 10748: BSG COMPONENTS GmbH & Co. KG, Görlitz, Christoph-Lüders-Str. 24, 02826 Görlitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 05.07.2021, AZ: 531 IN 1178/21, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Veränderungen
HRA 10748 HRA 10748: BSG COMPONENTS & Co. KG, Görlitz, Christoph-Lüders-Str. 24, 02826 Görlitz. Neue Firma: BSG COMPONENTS GmbH & Co. KG. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haf…
HRA 10748: BSG COMPONENTS & Co. KG, Görlitz, Christoph-Lüders-Str. 24, 02826 Görlitz. Neue Firma: BSG COMPONENTS GmbH & Co. KG. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nicht mehr: Persönlich haftender Gesellschafter: Barke, Mike Klaus, Machern, *XX.XX.XXXX. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: ZDC Holding GmbH, Roth (Amtsgericht Nürnberg HRB 27785). Die Firma ist geändert.
Neueintragungen
HRA 10748 HRA 10748: BSG COMPONENTS & Co. KG, Görlitz, Christoph-Lüders-Str. 24, 02826 Görlitz. (Teilefertigung aus verschiedenen Werkstoffen und Materialien, der Betrieb einer Holz- und Kunststoffproduktion, einer Fa…
HRA 10748: BSG COMPONENTS & Co. KG, Görlitz, Christoph-Lüders-Str. 24, 02826 Görlitz. (Teilefertigung aus verschiedenen Werkstoffen und Materialien, der Betrieb einer Holz- und Kunststoffproduktion, einer Farbgebung, für Einzelteile und Baugruppen / Komponenten, die damit verbundene Forschung und Entwicklung, ein umfangreiches Engineering sowie eine Teil- und Komplettmontage u.a. für Schienenfahrzeuge aller Art). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Christoph-Lüders-Str. 24, 02826 Görlitz. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Barke, Mike Klaus, Machern, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.