HRB 10872

BRW Baustoffe & Recycling Westerbauer GmbH

Amtsgericht Hagen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Eisenstraße 7, 58135 Hagen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Hagen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
30.07.2021
Datenstand
2024-02-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Matthias Walter Bamberger

Hagen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-08

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

der Handel mit Baustoffen aller Art und Baustoffrecycling und Vermietung von Baugeräten und Baufahrzeugen aller Art.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 100 IN 51/21 · BRW Baustoffe & Recycling Westerbauer GmbH · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
100 IN 51/21
Wirksam am
08.08.2023
Registerbezug
Hagen, HRB 10872
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 51/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren

Finanzamt Hagen, Schürmannstr. 7, 58097 Hagen

- Gläubigerin -

gegen

die im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10872 eingetragene BRW Baustoffe & Recycling Westerbauer GmbH, Eisenstr. 7, 58135 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Walter Bamberger, Twittingstr. 135, 58135 Hagen

- Schuldnerin -

I.
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters von der Schuldnerin zu tragen.
II.
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres, Grabenstr. 28, 58095 Hagen werden wie folgt festgesetzt:

Vergütung xxx
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx
Zwischensumme xxx
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer xxx
Endbetrag xxx

Nach Rechtskraft des Beschlusses kann der Endbetrag der vorläufig verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Zu Ziffer I.
Die festgesetzte Vergütung trägt die Schuldnerin, da keine Gründe vorliegen, ausnahmsweise der antragstellenden Gläubigerin ganz oder teilweise die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen aufzuerlegen.
Zu Ziffer II.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 17.06.2021 bis zum 27.07.2021 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Da es vorliegend aufgrund der Erledigung des Insolvenzantrages nicht zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens gekommen ist, ist eine Schätzung gem. § 287 ZPO i.V.m. § 4 InsO auf der Grundlage des bisherigen Sach- und Streitstandes unter Berücksichtigung vorliegender Berichte, Forderungszusammenstellungen und sonstiger Ermittlungsergebnisse vorzunehmen. Aufgrund der weiteren Unternehmensfortführung sind vorliegend für die Bewertung des Vermögens der Schuldnerin die Fortführungswerte in Ansatz zu bringen.
Unter Berücksichtigung der Aufstellung des Schuldners, den Feststellungen des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie der Kurzbewertung der Industrie-Consult Cremer GmbH & Co. KG vom 13.05.2022 schätzt das Gericht den Wert des vorhandenen Anlagevermögens auf 75.000,00 EUR. Hinzuzurechnen ist das Bankguthaben in Höhe von 463,11 EUR, so dass sich 75.463,11 EUR errechnen.

Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 75.463,11 €. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach 18.865,78 €. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von 4 716,44 € zu. Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 02.09.2021 sowie die ergänzende Stellungnahme vom 20.05.2022 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen. Die Auslagen betragen daher vorliegend netto 707,47 EUR.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hagen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 272 eingesehen werden.

100 IN 51/21
Amtsgericht Hagen, 08.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 10872 HRB 10872: BRW Baustoffe & Recycling Westerbauer GmbH, Hagen, Eisenstraße 7, 58135 Hagen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08. Januar 2018. Geschäftsanschrift: Eisenstraße 7, 5…
HRB 10872: BRW Baustoffe & Recycling Westerbauer GmbH, Hagen, Eisenstraße 7, 58135 Hagen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08. Januar 2018. Geschäftsanschrift: Eisenstraße 7, 58135 Hagen. Gegenstand: der Handel mit Baustoffen aller Art und Baustoffrecycling und Vermietung von Baugeräten und Baufahrzeugen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bamberger, Matthias Walter, Hagen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.