HRA 100927 früher Amtsgericht Celle

Bruno Ritter Verpackungen GmbH & Co. KG

Amtsgericht Lüneburg · Niedersachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Munster

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Munster
Datenstand
2024-05-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-05-14

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-05-14 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

8 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Bruno Ritter Verpackungswerk GmbH & Co, Kommanditgesellschaft Munster

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
HRA 100927 Bruno Ritter Verpackungen GmbH & Co. KG, Munster, An der Raubkammer 45, 29633 Munster.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2009 sowie der Zus…
Bruno Ritter Verpackungen GmbH & Co. KG, Munster, An der Raubkammer 45, 29633 Munster.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer sowie der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom 17.12.2009 mit der Ritter DESIGN GmbH & Co. KG mit Sitz in Munster (Amtsgericht Lüneburg HRA 100948) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.