HRB 53783
Bruno Richter HKLS GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Biebesheim am Rhein
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Registerdaten
- Sitz
- Biebesheim am Rhein
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Bruno Richter Heizung-Sanitär GmbH Biebesheim am Rhein
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 9 IN 423/22 · Bruno Richter HKLS GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 423/22
- Wirksam am
- 13.06.2024
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 53783
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um Prozentsatz eingeben % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Nachdem das Verfahren in Eigenverwaltung durch Beschluss vom 01.09.2022 eröffnet wurde, wurde die Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin durch Beschluss vom 18.12.2023 aufgehoben und die Sachwalterin als Insolvenzverwalterin bestellt.
Die Vergütung der Sachwalterin wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8, 12 InsVV berechnet.
Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 1.088.268,35 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt 64.539,01 EUR.
Die Regelvergütung für die Tätigkeit des Sachwalters nach § 12 Abs. 1 InsVV beträgt
60 % vom Wert der Regelvergütung von 64.539,01 EUR. Demnach errechnet sich nach dem Bruchteil von 60 % eine Vergütung in Höhe von 38.723,41 EUR.
Die geltend gemachten Zuschläge in Höhe von 65 % der Regelvergütung des Insolvenzverwalters nach § 2 Absatz 1 InVV waren antragsgemäß zu bewilligen, so dass sich insgesamt eine Nettovergütung in Höhe von 125 % der Regelvergütung des Insolvenzverwalters nach § 2 Absatz 1 InsVV ergibt, das sind 80.673,77 EUR.
Im Einzelnen wird auf die Verfahrensberichte sowie die Begründung in dem Vergütungsantrag vom 22.04.2024, Blatt 805 ff. der Akten, verwiesen.
Zuschläge wurden für die Begleitung der Unternehmensfortführung über das übliche Maß hinaus sowie für die Tätigkeit der Sachwalterin im Zusammenhang mit der übertragenden Sanierung des Unternehmens bewilligt.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann die Insolvenzverwalterin zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von der Insolvenzverwalterin zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 11.06.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IN 423/22 · Bruno Richter HKLS GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 423/22
- Wirksam am
- 29.04.2024
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 53783
Amtsgericht Darmstadt, 28.04.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 9 IN 423/22 · Bruno Richter HKLS GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 423/22
- Wirksam am
- 03.01.2024
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 53783
Amtsgericht Darmstadt, 02.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 423/22 · Bruno Richter HKLS GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 423/22
- Wirksam am
- 18.12.2023
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 53783
wird die durch Beschluss vom 01.09.2022 erfolgte Anordnung der Eigenverwaltung heute, am 18.12.2023 um 11.30 Uhr, auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Absatz 1 Nr. 5 InsO.
Zur Insolvenzverwalterin wird die bisherige Sachwalterin, Rechtsanwältin Sylvia Rhein, Rhein Rechtsanwälte PartGmbB, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim, Tel.: 06251/86867-0, Fax: 06251/86867-11, E-Mail: info@rhein-rechtsanwaelte.de, ernannt.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird der Insolvenzverwalterin übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Zeitpunkt der Aufhebung der Eigenverwaltung nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Die Insolvenzverwalterin zeigt die Masseunzulänglichkeit an, § 208 Absatz 1 Satz 1 InsO.
Die Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
G r ü n d e :
Die durch Beschluss vom 01.09.2022 erfolgte Anordnung der Eigenverwaltung war aufzuheben.
Die Aufhebung ist von der Schuldnerin beantragt worden (§ 272 Absatz 1 Nr. 5 InsO).
Amtsgericht Darmstadt, 18.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 423/22 · Bruno Richter HKLS GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 423/22
- Wirksam am
- 02.10.2023
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 53783
Tagesordnung : Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Übertragung des laufenden Geschäftsbetriebs der Schuldnerin auf die Bruno Richter Industrieanlagen GmbH gemäß §§ 160 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 162 InsO
Hinweis:
Gemäß § 160 I InsO gelten Zustimmungen als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Amtsgericht Darmstadt, 02.10.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 423/22 · Bruno Richter HKLS GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 423/22
- Wirksam am
- 20.09.2023
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 53783
Amtsgericht Darmstadt, 20.09.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IN 423/22 · Bruno Richter HKLS GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 423/22
- Wirksam am
- 13.04.2023
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 53783
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Der Sachwalterin Rechtsanwältin Sylvia Rhein, Rhein Rechtsanwälte PartGmbB, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim, Tel.: 06251/86867-0, Fax: 06251/86867-11, E-Mail: info@rhein-rechtsanwaelte.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Eigenverwaltung nebst Bestellung der vorläufigen Sachwalterin wurde mit Beschluss vom 23.06.2022 angeordnet. Nach § 12a Absatz 1 Satz 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters besonders vergütet.
Der Sachwalter erhält in der Regel 25 % der Vergütung des Sachwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt, § 12a Absatz 1 Satz 2 InsVV in Verbindung mit § 12 Absatz 1 InsVV, somit 15 % der Regelvergütung nach § 2 Absatz 1 InsVV.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 731.047,21 € ausgegangen. Auf die ausführliche Darstellung in dem Vergütungsantrag vom 13.02.2023, Blatt 684 ff. der Akten, wird im Einzelnen Bezug genommen. Gemäß §§ 1, 2, 12 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Sachwalter in Höhe von 33.799,82 €, so dass sich die Regelvergütung des vorläufigen Sachwalters auf 8.449,96 EUR beläuft.
Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, Erhöhungen zu der Regelvergütung geltend zu machen; insoweit gilt § 3 InsVV entsprechend (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.07.2016, IX ZB 70/14, dort Randziffern 55 ff.).
Die geltend gemachte Erhöhung um 58,8 % der Regelvergütung nach § 2 Absatz 1 InsVV (war aufgrund des Gesamtumfangs des Verfahrens antragsgemäß zu bewilligen (33,8 % für die Betriebsfortführung unter Zugrundelegung der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durchzuführenden Vergleichsberechnung, 10 % Überwachung Insolvenzgeldvorfinanzierung, 15 % für den überdurchschnittlichen Umfang der insolvenzrechtlichen Buchhaltung).
Auf die Begründung in dem Vergütungsantrag wird im Einzelnen Bezug genommen.
Insgesamt erhält die vorläufige Sachwalterin eine Vergütung in Höhe von 73,8 % der Vergütung nach § 2 Absatz1 InsVV.
Die Auslagen waren gem. § 8 InsVV, der entsprechend anwendbar ist, festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 13.04.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IN 423/22 · Bruno Richter HKLS GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 423/22
- Wirksam am
- 27.02.2023
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 53783
Amtsgericht Darmstadt, 27.02.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 9 IN 423/22 · Bruno Richter HKLS GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 423/22
- Wirksam am
- 01.09.2022
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 53783
Sachwalterin ist: Rechtsanwältin Sylvia Rhein, Rhein Rechtsanwälte PartGmbB, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim, Tel.: 06251/86867-0, Fax: 06251/86867-11, E-Mail: info@rhein-rechtsanwaelte.de.
Auf Antrag der Schuldnerin wurde die Eigenverwaltung angegeordnet.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Sachwalterin gemäß § 270 c Satz 3 InsO, schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiter über die Forderung bestehenden Unterlagen und unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.10.2022 anzumelden;
b) der Sachwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 15.11.2022, 10:00 Uhr, Saal 14, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin und zur Stellungnahme durch die Sachwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person der Sachwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§§ 160, 276 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder die Veräußerung des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* die Beibehaltung der Anordnung oder die Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung sowie die Anordnung, dass bestimmte Rechtsgeschäfte die Schuldnerin nur wirksam sind, wenn die Sachwalterin ihnen zustimmt (§§ 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist ( 04.10.2022 ) und dem vorstehend genannten Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.09.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 423/22 · Bruno Richter HKLS GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 423/22
- Wirksam am
- 23.06.2022
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 53783
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zur vorläufigen Sachwalterin bestellt: Rechtsanwältin Sylvia Rhein, Rhein Rechtsanwälte PartGmbB, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim, Tel.: 06251/86867-0, Fax: 06251/86867-11, E-Mail: info@rhein-rechtsanwaelte.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der vorläufigen Sachwalterin ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 23.06.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 53783 HRB 53783: Bruno Richter HKLS GmbH, Biebesheim am Rhein, Lise-Meitner-Straße 17, 64584 Biebesheim am Rhein. Prokura erloschen: Becker, Stefan, Griesheim, *XX.XX.XXXX; Weißmantel, Ulrich, Ober-Ramstadt, *XX.X…
HRB 53783 HRB 53783: Bruno Richter Heizung-Sanitär GmbH, Biebesheim am Rhein, Lise-Meitner-Straße 17, 64584 Biebesheim am Rhein. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages…
HRB 53783 Bruno Richter Heizung-Sanitär GmbH, Biebesheim am Rhein, Lise-Meitner-Straße 17, 64584 Biebesheim am Rhein. Geschäftsanschrift: Lise-Meitner-Straße 17, 64584 Biebesheim am Rhein. Prokura erloschen: Henninger…
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