HRB 717983
BrokerDrive Assurance Software AG
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Ettlingen
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Registerdaten
- Sitz
- Ettlingen
- Datenstand
- 2024-03-31
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 30 IN 494/19 · BrokerDrive Assurance Software AG · Insolvenzgericht Karlsruhe
- Insolvenzgericht
- Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 30 IN 494/19
- Wirksam am
- 23.12.2019
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 717983
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BrokerDrive Assurance Software AG
Pforzheimer Straße 128 A
76275 Ettlingen
vertreten durch den Vorstand Marco Swen Burkart,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 717983
- Schuldnerin -
hat die Insolvenzverwalterin am 19.12.2019 angezeigt, dass voraussichtlich
Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 23.12.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 717983 HRB 717983: BrokerDrive Assurance Software AG, Ettlingen, Pforzheimer Straße 128 A, 76275 Ettlingen. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Karlsruhe, 30 …
Forderungsprüfung 30 IN 494/19 · BrokerDrive Assurance Software AG · Insolvenzgericht Karlsruhe
- Insolvenzgericht
- Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 30 IN 494/19
- Wirksam am
- 11.12.2019
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 717983
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BrokerDrive Assurance Software AG
Pforzheimer Straße 128 A
76275 Ettlingen
vertreten durch den Vorstand Marco Swen Burkart,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 717983
- Schuldnerin -
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 09.12.2019 um 15.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im
Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon genannt Stemberg
Okenstraße 59, 77652 Offenburg
Telefon: 0781 9690990
Telefax: 0781 96909920
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 24.01.2020 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
06.03.2020. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.
Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters),
66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb,
das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die
Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung
einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht
auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein
Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten
würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder
ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es
der Antragstellung bis 07.02.2020, damit die Anordnung des schriftlichen
Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
07.02.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der
Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihr die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller
bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Es wird darauf hingewiesen, dass den Insolvenzgläubigern alle weiteren
Beschlüsse nicht mehr gesondert zugestellt werden. Vielmehr werden diese nur
noch im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.
Informieren Sie sich deshalb bitte regelmäßig auf dieser Internetseite über die
wichtigsten verfahrensleitenden Beschlüsse des Gerichts im vorliegenden
Insolvenzverfahren.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners
(im Folgenden: Beschwerdeführer), die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit
für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der
Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 09.12.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
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HRB 717983 HRB 717983:BrokerDrive Assurance Software AG, Ettlingen, Pforzheimer Straße 128 A, 76275 Ettlingen.Die Gesellschaft hat am 22.04.2014 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister …
HRB 717983 HRB 717983:BrokerDrive Assurance Software AG, Ettlingen, Pforzheimer Straße 128 A, 76275 Ettlingen.Bestellt als Vorstand: Burkart, Sven, Durmersheim, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Vorstand: Homm, Manuel, geb. Schl…
HRB 717983 BrokerDrive Assurance Software AG, Ettlingen, Pforzheimer Straße 128 A, 76275 Ettlingen. Aktiengesellschaft. Satzung vom 04.09.2013. Geschäftsanschrift: Pforzheimer Straße 128 A, 76275 Ettlingen. Gegenstand:…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.