HRB 160460

Bringoo GmbH

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-03-16
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-16

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67a IN 94/26 · Bringoo GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 94/26
Wirksam am
23.06.2026
Registerbezug
Hamburg, HRB 160460
67a IN 94/26 :

Über das Vermögen der

Bringoo GmbH, der Betrieb eines Online Lieferdienstes usw., Jenfelder straße 2, 22045 Hamburg (AG Hamburg, HRB 160460), vertr. d.: Hasibullah Khan (Geschäftsführer),

ist am 19.06.2026 um 14:16 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg, Tel.: 040 - 524 760 0 - 0.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.08.2026 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 14.09.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (14.08.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (14.09.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hamburg, 22.06.2026

Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 160460 HRB 160460: Bringoo GmbH, Hamburg, Jenfelder Straße 2, 22045 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 09.06.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 3 (Stammkapital…
HRB 160460: Bringoo GmbH, Hamburg, Jenfelder Straße 2, 22045 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 09.06.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 3 (Stammkapital) sowie Einfügung eines neuen § 4 (Genehmigtes Kapital 2022) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 30.091,00 EUR auf 55.091,00 EUR. 55.091,00 EUR. Der oder die Geschäftsführer der Gesellschaft werden - für diesen Fall unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) - für den Zeitraum bis einschließlich dem 31. Dezember 2022 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft durch einstimmigen Beschluss der Geschäftsführung ein- oder mehrmals gegen Bareinlagen um insgesamt bis zu EUR 3.268,00 durch Ausgabe von bis zu 3.268 Vorzugsanteilen Serie A mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 1,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022).
Veränderungen
HRB 160460 HRB 160460: Bringoo GmbH, Hamburg, Jenfelder Straße 2, 22045 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Jafari, Omid, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt Geschäftsführer: Khan, Hasibullah, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einz…
HRB 160460: Bringoo GmbH, Hamburg, Jenfelder Straße 2, 22045 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Jafari, Omid, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt Geschäftsführer: Khan, Hasibullah, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 160460 HRB 160460: Bringoo GmbH, Hamburg, Wandsbeker Zollstraße 132, 22041 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Jenfelder Straße 2, 22045 Hamburg.
HRB 160460: Bringoo GmbH, Hamburg, Wandsbeker Zollstraße 132, 22041 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Jenfelder Straße 2, 22045 Hamburg.
Neueintragungen
HRB 160460 HRB 160460: Bringoo GmbH, Hamburg, Wandsbeker Zollstraße 132, 22041 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.11.2019. Geschäftsanschrift: Wandsbeker Zollstraße 132, 22041 H…
HRB 160460: Bringoo GmbH, Hamburg, Wandsbeker Zollstraße 132, 22041 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.11.2019. Geschäftsanschrift: Wandsbeker Zollstraße 132, 22041 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Online Lieferdienstes sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, soweit nicht die Erlaubnis vorliegt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Jafari, Omid, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.