HRB 40360
BREWOHTEC Brandschutz & Services GmbH
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Dornierstraße 18, 86456 GablingenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Gablingen
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 16.08.2024
- Datenstand
- 2025-09-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Christian Alexander Breitruck
Ellgau
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenDaniel Hubert Wohner
Buttenwiesen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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Handelsregister
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Projektmanagement für die Installation und Instandhaltung von Brandschutzsystemen, Dienstleistungen im Trockenbau und im passiven baulichen Brandschutz, Dienstleistungen auf dem Gebiet der umwelttechnischen Dienstleistungen, der Dekontamination von Gebäuden und technischen Einrichtungen von Gefahrstoffen; Dienstleistungen zur Brand-, Sturm- und Wasserschadensanierung, die Entwicklung von Sanierungskonzepten, Trockenbau, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierung und alle in diesem Zusammenhang stehenden Tätigkeiten als Generalübernehmer oder Generalunternehmer, Ingenieur-/Beratungsdienstleistungen im Brandschutz und allgemeinen Baudienstleistungen, Fachbauleitung im passiven baulichen vorbeugenden Brandschutz, Brandschutznachweise sowie die gutachterliche Stellungnahme im passiven baulichen vorbeugenden Brandschutz
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung IN 863/26 · BREWOHTEC Brandschutz & Services GmbH · Insolvenzgericht Augsburg
- Insolvenzgericht
- Augsburg
- Aktenzeichen
- IN 863/26
- Wirksam am
- 19.10.2026
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 40360
In dem Verfahren über den Antrag d.
BREWOHTEC Brandschutz & Services GmbH, Dornierstraße 18, 86456 Gablingen, vertreten durch die Geschäftsführer Breitruck Christian und Wohner Daniel
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 40360
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M\S\L Dr. Silcher, Rechtsanwälte Steuerberater, Lise-Meitner-Straße 8, 74074 Heilbronn, Gz.: 439/26LF08 - NL/d34/105-26
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 19.10.2026 um 15:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Dean Didovic, Steingasse 13, 86150 Augsburg, Telefon: 0821 9997439-0, Telefax: 0821 9997439-9, Email: augsburg@justask.eu.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 19.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.