HRA 30594

BRENNER Stuckateurmeisterbetrieb GmbH & Co. KG

Amtsgericht Zweibrücken · Rheinland-Pfalz

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Contwig

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Registerdaten

Sitz
Contwig
Datenstand
2024-04-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-28

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 110 IN 3/22 · BRENNER Stuckateurmeisterbetrieb GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
110 IN 3/22
Wirksam am
23.10.2025
Registerbezug
Zweibrücken, HRA 30594
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 3/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Zweibrücken unter HRA 30594 eingetragenen BRENNER Stuckateurmeisterbetrieb GmbH & Co. KG, Überhofer Straße 124, 66292 Riegelsberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Zweibrücken unter HRB 31896 eingetragene Breier & Renner Stuckateurmeisterbetrieb Verwaltungs GmbH, Überhofer Straße 124, 66292 Riegelsberg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Stephan Renner, und Herrn Tim Breier,

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.444.665,47 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 6.019,83 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 19 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

110 IN 3/22
Amtsgericht Saarbrücken, 23.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 110 IN 3/22 · BRENNER Stuckateurmeisterbetrieb GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
110 IN 3/22
Wirksam am
09.10.2025
Registerbezug
Zweibrücken, HRA 30594
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 3/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Zweibrücken unter HRA 30594 eingetragenen BRENNER Stuckateurmeisterbetrieb GmbH & Co. KG, Überhofer Straße 124, 66292 Riegelsberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Zweibrücken unter HRB 31896 eingetragene Breier & Renner Stuckateurmeisterbetrieb Verwaltungs GmbH, Überhofer Straße 124, 66292 Riegelsberg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Stephan Renner, und Herrn Tim Breier, 6, rue du fleurs, 57990 Ippling, Frankreich,

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
24.11.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 19 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

110 IN 3/22
Amtsgericht Saarbrücken, 09.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 110 IN 3/22 · BRENNER Stuckateurmeisterbetrieb GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
110 IN 3/22
Wirksam am
20.08.2025
Registerbezug
Zweibrücken, HRA 30594
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 3/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Zweibrücken unter HRA 30594 eingetragenen BRENNER Stuckateurmeisterbetrieb GmbH & Co. KG, Überhofer Straße 124, 66292 Riegelsberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Zweibrücken unter HRB 31896 eingetragene Breier & Renner Stuckateurmeisterbetrieb Verwaltungs GmbH, Überhofer Straße 124, 66292 Riegelsberg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Stephan Renner und Herrn Tim Breier

haben der vorläufige Verwalter und der Verwalter die Festsetzung ihre Vergütungen und Auslagen beantragt.

Die Durchführung der Anhörung zu den Vergütungsanträgen des Verwalters und des vorläufigen Verwalters werden im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 11.09.2025 im schriftlichen Verfahren zu den Vergütungsanträgen Stellung zu nehmen.

Die Vergütungsanträge nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 19 aus.

110 IN 3/22
Amtsgericht Saarbrücken, 20.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 110 IN 3/22 · BRENNER Stuckateurmeisterbetrieb GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
110 IN 3/22
Wirksam am
27.03.2025
Registerbezug
Zweibrücken, HRA 30594
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 3/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Zweibrücken unter HRA 30594 eingetragenen BRENNER Stuckateurmeisterbetrieb GmbH & Co. KG, Überhofer Straße 124, 66292 Riegelsberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Zweibrücken unter HRB 31896 eingetragene Breier & Renner Stuckateurmeisterbetrieb Verwaltungs GmbH, Überhofer Straße 124, 66292 Riegelsberg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Stephan Renner, und Herrn Tim Breier,

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 19 niedergelegt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

110 IN 3/22
Amtsgericht Saarbrücken, 27.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 30594 HRA 30594: BRENNER Stuckateurmeisterbetrieb GmbH & Co. KG, Contwig, Blumenstraße 3, 66497 Contwig. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 30594: BRENNER Stuckateurmeisterbetrieb GmbH & Co. KG, Contwig, Blumenstraße 3, 66497 Contwig. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 110 IN 3/22 · BRENNER Stuckateurmeisterbetrieb GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
110 IN 3/22
Wirksam am
15.02.2022
Registerbezug
Zweibrücken, HRA 30594
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 3/22

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Zweibrücken unter HRA 30594 eingetragenen BRENNER Stuckateurmeisterbetrieb GmbH & Co. KG, Überhofer Straße 124, 66292 Riegelsberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Zweibrücken unter HRB 31896 eingetragene Breier & Renner Stuckateurmeisterbetrieb Verwaltungs GmbH, Überhofer Straße 124, 66292 Riegelsberg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Stephan Renner, und Herrn Tim Breier,

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 14.02.2022, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 31.01.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 16.08.2021 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 110 IN 3/22 und 105 IN 47/21 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Dipl.-Betriebswirtin Simone Gisdal, Saarbrücker Straße 4, 66130 Saarbrücken, Telefon: 0681/ 876 250, Fax: 0681/ 876 25100.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.04.2022 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 09.05.2022.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), insbesondere auch über die Aufrechterhaltung oder Stilllegung des Geschäftsbetriebs d. Schuld.
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).

- ggf. zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO)
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 25.04.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 19 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Hinweis:

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Sie kann auch als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder als signiertes elektronisches Dokument auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht allerdings nicht.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

110 IN 3/22
Amtsgericht Saarbrücken, 14.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 30594 HRA 30594: BRENNER Stuckateurmeisterbetrieb GmbH & Co. KG, Contwig, Blumenstraße 3, 66497 Contwig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken (105 IN 47/21) vom 14.12.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverw…
HRA 30594: BRENNER Stuckateurmeisterbetrieb GmbH & Co. KG, Contwig, Blumenstraße 3, 66497 Contwig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken (105 IN 47/21) vom 14.12.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich der Gesellschaft ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 105 IN 47/21 · BRENNER Stuckateurmeisterbetrieb GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
105 IN 47/21
Wirksam am
14.12.2021
Registerbezug
Zweibrücken, HRA 30594
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 47/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Zweibrücken unter HRA 30594 eingetragenen BRENNER Stuckateurmeisterbetrieb GmbH & Co. KG, Überhofer Straße 124, 66292 Riegelsberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin die im Handelsregister des Amtsgerichts Zweibrücken unter HRB 31896 eingetragene Breier & Renner Stuckateurmeisterbetrieb Verwaltungs GmbH GmbH vertreten durch die GF, Überhofer Straße 124, 66292 Riegelsberg, diese vertreten durch die Geschäftsführer den Geschäftsführer Herrn Stephan Renner, und Herrn Tim Breier,

ist am 14.12.2021, um 10:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Dipl.-Betriebswirtin Simone Gisdal, Saarbrücker Straße 4, 66130 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

105 IN 47/21
Amtsgericht Saarbrücken, 14.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Berichtigungen
HRA 30594 HRA 30594: BRENNER Stuckateurmeisterbetrieb GmbH & Co. KG, Contwig, Blumenstraße 3, 66497 Contwig. Von Amts wegen berichtigt: Persönlich haftender Gesellschafter: Breier & Renner Stuckateurmeisterbetrieb Ver…
HRA 30594: BRENNER Stuckateurmeisterbetrieb GmbH & Co. KG, Contwig, Blumenstraße 3, 66497 Contwig. Von Amts wegen berichtigt: Persönlich haftender Gesellschafter: Breier & Renner Stuckateurmeisterbetrieb Verwaltungs GmbH, Contwig (Amtsgericht Zweibrücken HRB 31896), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRA 30594 HRA 30594: BRENNER Stuckateurmeisterbetrieb GmbH & Co. KG, Contwig, Blumenstraße 3, 66497 Contwig. (Durchführung und Koordination von Bauleistungen jeglicher Art, insbesondere von Stuckateur-, Nassputz- und …
HRA 30594: BRENNER Stuckateurmeisterbetrieb GmbH & Co. KG, Contwig, Blumenstraße 3, 66497 Contwig. (Durchführung und Koordination von Bauleistungen jeglicher Art, insbesondere von Stuckateur-, Nassputz- und Malerarbeiten sowie Trockenbau.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Blumenstraße 3, 66497 Contwig. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Breier & Renner Stuckateurmeisterbetrieb Verwaltungs GmbH, Contwig (Amtsgericht Zweibrücken 09 AR 121/18), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.