HRB 209251

Brendel Bauplanung GmbH

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Bahnhofstr. 32, 49610 Quakenbrück

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Quakenbrück
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
31.05.2019
Datenstand
2025-09-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Liquidator(in)

Verena Brendel

Quakenbrück

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-08

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

die Planung und schlüsselfertige Erstellung von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern sowie energetische Sanierung von Bestandsgebäuden.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 11/19 · Brendel Bauplanung GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 11/19
Wirksam am
21.08.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRB 209251
9 IN 11/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brendel Bauplanung GmbH, Bauplanung, Vossgarten 11 B, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 209251), vertr. d.: Verena Brendel, Bahnhofstraße 32, 49610 Quakenbrück, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.09.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bersenbrück, 20.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 11/19 · Brendel Bauplanung GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 11/19
Wirksam am
21.01.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRB 209251
9 IN 11/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brendel Bauplanung GmbH, Bauplanung, Bahnhofstraße 32, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 209251), vertr. d.: Verena Brendel, Bahnhofstraße 32, 49610 Quakenbrück, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 05.02.2025, 10:00 Uhr, Raum E 11, Hauptgebäude, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs mit der Geschäftsführerein Verena Brendel über die Geschäftsführerhaftungsansprüche gem § 64 GmbHG.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bersenbrück, 21.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 11/19 · Brendel Bauplanung GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 11/19
Wirksam am
19.12.2022
Registerbezug
Osnabrück, HRB 209251
9 IN 11/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brendel Bauplanung GmbH, Bauplanung, Bahnhofstraße 32, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 209251), vertr. d.: Verena Brendel, Bahnhofstraße 32, 49610 Quakenbrück, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bersenbrück, 16.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 11/19 · Brendel Bauplanung GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 11/19
Wirksam am
14.11.2019
Registerbezug
Osnabrück, HRB 209251
9 IN 11/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brendel Bauplanung
GmbH, Bauplanung, Bahnhofstraße 32, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB
209251), vertr. d.: Verena Brendel, Bahnhofstraße 32, 49610 Quakenbrück,
(Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im
schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.01.2020
bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine
Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Amtsgericht Bersenbrück, 13.11.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 11/19 · Brendel Bauplanung GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 11/19
Wirksam am
02.07.2019
Registerbezug
Osnabrück, HRB 209251
9 IN 11/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brendel Bauplanung
GmbH, Bauplanung, Bahnhofstraße 32, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB
209251), vertr. d.: Verena Brendel, Bahnhofstraße 32, 49610 Quakenbrück,
(Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Es wird die Prüfung der angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren
angeordnet.

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.08.2019 bestimmt.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung
bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis:
02.08.2019,

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

c) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, schriftlich bis
zum 30.08.2019 bei Gericht einzureichen.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (02.08.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (30.08.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Amtsgericht Bersenbrück, 01.07.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 11/19 · Brendel Bauplanung GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 11/19
Wirksam am
31.05.2019
Registerbezug
Osnabrück, HRB 209251
9 IN 11/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brendel Bauplanung
GmbH, Bauplanung, Bahnhofstraße 32, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB
209251), vertr. d.: Verena Brendel, Bahnhofstraße 32, 49610 Quakenbrück,
(Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass
die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden
sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Bersenbrück, 29.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 11/19 · Brendel Bauplanung GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 11/19
Wirksam am
23.05.2019
Registerbezug
Osnabrück, HRB 209251
9 IN 11/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brendel Bauplanung
GmbH, Bauplanung, Bahnhofstraße 32, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB
209251), vertr. d.: Verena Brendel, Bahnhofstraße 32, 49610 Quakenbrück,
(Geschäftsführerin), ist am 21.05.2019 um 12:00 Uhr die Anordnung der
Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige
Sachwalter, Rechtsanwalt Thomas Lißner, Schillerstraße 20, 49074 Osnabrück,
Tel.: 0541/33850-0, Fax: 0541/33850-50, E-Mail: info@kanzlei-sunder.de,
Internet: www.kanzlei-sunder.de, ernannt worden.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:

Montag, 17.06.2019, 10:00 Uhr, Raum E 11, Hauptgebäude, Stiftshof 8, 49593
Bersenbrück eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den
ehemaligen Sachwalter und dem Insolvenzverwalter (Berichtstermin);

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

Folgender Termin wird aufgehoben:

Montag, 17.06.2019, 10:00 Uhr, Raum E 11, Hauptgebäude, Stiftshof 8, 49593
Bersenbrück eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten
Forderungen geprüft werden.

Ein neuer Prüfungstermin wird nach dem Berichtstermin bekannt gegeben.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Amtsgericht Bersenbrück, 21.05.2019

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 209251 HRB 209251: Brendel Bauplanung GmbH, Quakenbrück, Bahnhofstr. 32, 49610 Quakenbrück. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten…
HRB 209251: Brendel Bauplanung GmbH, Quakenbrück, Bahnhofstr. 32, 49610 Quakenbrück. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Brendel, Verena, Quakenbrück, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bersenbrück (9 IN 11/19) vom 01.05.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin ist angeordnet. Zur Eingehung von Verbindlichkeiten, die nicht zum laufenden Geschäftsbetrieb gehören, bedarf die Schuldnerin der Zustimmung des Sachwalters. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 11/19 · Brendel Bauplanung GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 11/19
Wirksam am
02.05.2019
Registerbezug
Osnabrück, HRB 209251
9 IN 11/19: Über das Vermögen der Brendel Bauplanung GmbH, Bauplanung,
Bahnhofstraße 32, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 209251), vertr. d.:
Verena Brendel, Bahnhofstraße 32, 49610 Quakenbrück, (Geschäftsführerin), ist
am 01.05.2019 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Sachwalter ist: Rechtsanwalt Thomas Lißner, Schillerstraße 20, 49074 Osnabrück,
Tel.: 0541/33850-0, Fax: 0541/33850-50, E-Mail: info@kanzlei-sunder.de,
Internet: www.kanzlei-sunder.de.

Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.

Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die
Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter
Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung
bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.05.2019
anzumelden;

b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 17.06.2019, 10:00 Uhr, Raum E 11,
Hauptgebäude, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und
zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin)
abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276
S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung
(§ 272 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück,
Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bersenbrück, 02.05.2019

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 11/19 · Brendel Bauplanung GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 11/19
Wirksam am
15.04.2019
Registerbezug
Osnabrück, HRB 209251
9 IN 11/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Brendel
Bauplanung GmbH, Bauplanung, Bahnhofstraße 32, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück,
HRB 209251), vertr. d.: Verena Brendel, Bahnhofstraße 32, 49610 Quakenbrück,
(Geschäftsführerin), ist die eigenverwaltende Schuldnerin am 15.04.2019 um
14:16 Uhr ermächtigt worden, im Rahmen der Betriebsfortführung während der
vorläufigen Eigenverwaltung Verbindlichkeiten zu Lasten der späteren
Insolvenzmasse bei den in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Lieferanten
und Dienstleistern mit den dort genannten Einzelbeträgen von insgesamt maximal
576.500,00 € zu begründen.

Amtsgericht Bersenbrück, 15.04.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 11/19 · Brendel Bauplanung GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 11/19
Wirksam am
01.03.2019
Registerbezug
Osnabrück, HRB 209251
9 IN 11/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Brendel
Bauplanung GmbH, Bauplanung, Bahnhofstraße 32, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück,
HRB 209251), vertr. d.: Verena Brendel, Bahnhofstraße 32, 49610 Quakenbrück,
(Geschäftsführerin), ist der Schuldnerin zusätzlich zu der am 29.01.2019 um
12:42 Uhr, angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Einzelermächtigung zur
Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der
Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Bersenbrück einsehbar.

Amtsgericht Bersenbrück, 01.03.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 11/19 · Brendel Bauplanung GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 11/19
Wirksam am
29.01.2019
Registerbezug
Osnabrück, HRB 209251
9 IN 11/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Brendel
Bauplanung GmbH, Bauplanung, Bahnhofstraße 32, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück,
HRB 209251), vertr. d.: Verena Brendel, Bahnhofstraße 32, 49610 Quakenbrück,
(Geschäftsführerin), ist am 29.01.2019 um 12:42 Uhr folgendes angeordnet
worden:

Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt
Thomas Lißner, Schillerstraße 20, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/33850-0, Fax:
0541/33850-50, E-Mail: info@kanzlei-sunder.de, Internet: www.kanzlei-sunder.de.

Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen
Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/
848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der
Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück,
Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bersenbrück, 29.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 209251 HRB 209251: Brendel Bauplanung GmbH, Quakenbrück, St. Antoniort 3, 49610 Quakenbrück. Änderung zur Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 32, 49610 Quakenbrück.
HRB 209251: Brendel Bauplanung GmbH, Quakenbrück, St. Antoniort 3, 49610 Quakenbrück. Änderung zur Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 32, 49610 Quakenbrück.
Neueintragungen
HRB 209251 HRB 209251:Brendel Bauplanung GmbH, Quakenbrück, St. Antoniort 3, 49610 Quakenbrück.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.01.2015. Geschäftsanschrift: St. Antoniort 3, 49610 Quak…
HRB 209251:Brendel Bauplanung GmbH, Quakenbrück, St. Antoniort 3, 49610 Quakenbrück.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.01.2015. Geschäftsanschrift: St. Antoniort 3, 49610 Quakenbrück. Gegenstand: die Planung und schlüsselfertige Erstellung von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern sowie energetische Sanierung von Bestandsgebäuden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Brendel, Verena, Quakenbrück, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.