HRA 72650

Brannekämper Hausbau GmbH & Co. KG

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

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Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2024-04-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Hoch- und Grundbauunternehmung Brannekämper GmbH & Co. KG München
  2. Hoch- und Grundbauunternehmung Dr. Ing. Theodor Brannekämper GmbH & Co. KG München

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
HRA 72650 Hoch- und Grundbauunternehmung Dr. Ing. Theodor Brannekämper GmbH & Co. KG, München (Pixisstr. 4, 81679 München). Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 10.02.2005 sowie Beschlus…
Hoch- und Grundbauunternehmung Dr. Ing. Theodor Brannekämper GmbH & Co. KG, München (Pixisstr. 4, 81679 München). Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 10.02.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.02.2005 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 10.02.2005 Teile des Vermögensauf die Bauunternehumung Dr. Ing. Theodor Brannekämper GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 85025) übertragen. Neue Firma: Brannekämper Hausbau GmbH & Co. KG. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.