HRB 123705

BRANDYOURLIFE Werbeagentur GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-13
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-13

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36b IN 6336/21 · BRANDYOURLIFE Werbeagentur GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36b IN 6336/21
Wirksam am
16.05.2023
Registerbezug
Berlin, HRB 123705
36b IN 6336/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BRANDYOURLIFE Werbeagentur GmbH, Tempelhofer Ufer 22, 10963 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 123705
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 15.05.2023 beschlossen:

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Krausenstraße 41, 10117 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 17.11.2022.
Der vorläufige Sachwalter hat für seine Tätigkeit einen Anspruch auf Festsetzung der Vergütung gem. § 12 a InsVV i.V.m. § 12 InsVV.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Hieraus ergibt sich eine Regelvergütung i.H.v. EUR, von der ein Bruchteil i.H.v. 60 % auf den Sachwalter entfallen würde (vgl. § 12 Abs. I InsVV).
Gem. § 12 a Abs. I Satz 2 InsVV erhält der vorläufige Sachwalter einen 25 %igen Bruchteil hiervon, d.h. EUR.

Der vorläufige Sachwalter macht Zuschläge i.H.v. insgesamt 30 % für den Mehraufwand bei der Bearbeitung der vorläufigen Eigenverwaltung geltend.
Einerseits war der vorläufige Sachwalter mit der Berichterstattung gem. § 270 c Abs. I Satz 1 InsO beaufragt worden. Dies beinhaltete sowohl die Prüfung der Eigenverwaltungsplanung, als auch von Haftungsansprüchen der Schuldnerin gegenüber deren Organen. Schließlich untersuchte der vorläufige Sachwalter auch die Rechnungslegung und Buchführung.
Es wird außerdem ein Zuschlag für den Mehraufwand im Rahmen sanierungsvorbereitender Tätigkeiten und Erstellung potenzieller Insolvenzpläne geltend gemacht.
Nach dem Vortrag des Antragstellers erscheinen die in Ansatz gebrachten Zuschläge berechtigt.

Diese waren demnach i.H.v. (30 % der Regelvergütung) EUR hinzu zu addieren.

Die dem vorläufigen Sachwalter entstandenen Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.

Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Die Schuldnerin wurde zum Antrag angehört. Diese erklärte sich mit der beantragten Festsetzung einverstanden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 15.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36b IN 6336/21 · BRANDYOURLIFE Werbeagentur GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36b IN 6336/21
Wirksam am
28.03.2023
Registerbezug
Berlin, HRB 123705
36b IN 6336/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BRANDYOURLIFE Werbeagentur GmbH, Tempelhofer Ufer 22, 10963 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 123705
- Schuldnerin -

hat der Sachwalter mit Antrag vom 17.11.2022 die Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit als Sachwalter gem. § 12 InsVV beantragt. Es werden Zuschläge in Höhe von 120,1 % für die Mehrarbeit im Rahmen der Sanierungsvorbereitungen und der Erarbeitung eines Insolvenzplans geltend gemacht.
Es werden außerdem gem. § 12 Abs. III InsVV Auslagen geltend gemacht.

Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung, Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36b IN 6336/21 · BRANDYOURLIFE Werbeagentur GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36b IN 6336/21
Wirksam am
16.09.2022
Registerbezug
Berlin, HRB 123705
36b IN 6336/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BRANDYOURLIFE Werbeagentur GmbH, Tempelhofer Ufer 22, 10963 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Marcel Carpin,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 123705
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 14.09.2022 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 15.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36b IN 6336/21 · BRANDYOURLIFE Werbeagentur GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36b IN 6336/21
Wirksam am
13.09.2022
Registerbezug
Berlin, HRB 123705
36b IN 6336/21

Terminsbestimmung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BRANDYOURLIFE Werbeagentur GmbH, Tempelhofer Ufer 22, 10963 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Marcel Carpin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 123705
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 12.09.2022 beschlossen:

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters
wird bestimmt auf

Montag, 10.10.2022, 12:05 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 123705 B HRB 123705 B: BRANDYOURLIFE Werbeagentur GmbH, Berlin, Tempelhofer Ufer 22, 10963 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG…
HRB 123705 B: BRANDYOURLIFE Werbeagentur GmbH, Berlin, Tempelhofer Ufer 22, 10963 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36b IN 6336/21 · BRANDYOURLIFE Werbeagentur GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36b IN 6336/21
Wirksam am
03.02.2022
Registerbezug
Berlin, HRB 123705
36b IN 6336/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BRANDYOURLIFE Werbeagentur GmbH,
Tempelhofer Ufer 22, 10963 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Marcel Carpin,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 123705 B
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Werbeagentur

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 01.02.2022 beschlossen:
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.02.2022 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert
Krausenstraße 41, 10117 Berlin
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 28.03.2022 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 28.02.2022, 12:50 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 25.04.2022, 12:35 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Gründe:

Der Antrag ist am 22.11.2021 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.
Nach den Feststellungen des Gerichts sind Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 123705 B HRB 123705 B: BRANDYOURLIFE Werbeagentur GmbH, Berlin, Tempelhofer Ufer 22, 10963 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Tempelhofer Ufer 22, 10963 Berlin
HRB 123705 B: BRANDYOURLIFE Werbeagentur GmbH, Berlin, Tempelhofer Ufer 22, 10963 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Tempelhofer Ufer 22, 10963 Berlin
Veränderungen
HRB 123705 B HRB 123705 B: BRANDYOURLIFE Werbeagentur GmbH, Berlin, Boxhagener Straße 71 c, 10245 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Bahls, Jana
HRB 123705 B: BRANDYOURLIFE Werbeagentur GmbH, Berlin, Boxhagener Straße 71 c, 10245 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Bahls, Jana
Veränderungen
HRB 123705 B BRANDYOURLIFE Werbeagentur GmbH, Berlin, Boxhagener Straße 71 c, 10245 Berlin. Prokura: 1. Bahls, Jana, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter …
BRANDYOURLIFE Werbeagentur GmbH, Berlin, Boxhagener Straße 71 c, 10245 Berlin. Prokura: 1. Bahls, Jana, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Veränderungen
HRB 123705 B BRANDYOURLIFE Werbeagentur GmbH, Berlin, Boxhagener Straße 71 c, 10245 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Boxhagener Straße 71 c, 10245 Berlin.
BRANDYOURLIFE Werbeagentur GmbH, Berlin, Boxhagener Straße 71 c, 10245 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Boxhagener Straße 71 c, 10245 Berlin.
Veränderungen
HRB 123705 B BRANDYOURLIFE Werbeagentur GmbH, Berlin, Ahornstraße 20, 12163 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 3. Merten, Frank.
BRANDYOURLIFE Werbeagentur GmbH, Berlin, Ahornstraße 20, 12163 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 3. Merten, Frank.
Veränderungen
HRB 123705 B BRANDYOURLIFE Werbeagentur GmbH, Berlin, Ahornstraße 20, 12183 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Ahornstraße 20, 12183 Berlin Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Taskiran, Irfan; Geschäftsf…
BRANDYOURLIFE Werbeagentur GmbH, Berlin, Ahornstraße 20, 12183 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Ahornstraße 20, 12183 Berlin Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Taskiran, Irfan; Geschäftsführer:; 2. Carpin, Marcel, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 3. Merten, Frank, *XX.XX.XXXX, Berlin.
Veränderungen
HRB 123705 B BRANDYOURLIFE Werbeagentur GmbH, Berlin, Chausseestr. 8 (Aufgang F), 10115 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Chausseestr. 8 (Aufgang F), 10115 Berlin.
BRANDYOURLIFE Werbeagentur GmbH, Berlin, Chausseestr. 8 (Aufgang F), 10115 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Chausseestr. 8 (Aufgang F), 10115 Berlin.
Neueintragungen
HRB 123705 B BRANDYOURLIFE Werbeagentur GmbH, Berlin, Albtalweg 25, 13469 Berlin. Firma: BRANDYOURLIFE Werbeagentur GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Albtalweg 25, 13469 Berlin Gegenstand: Cons…
BRANDYOURLIFE Werbeagentur GmbH, Berlin, Albtalweg 25, 13469 Berlin. Firma: BRANDYOURLIFE Werbeagentur GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Albtalweg 25, 13469 Berlin Gegenstand: Consulting und strategische Beratung im Bereich der Werbung. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Taskiran, Irfan, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 17.11.2009.

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