HRB 200072

Bräuer Elektrotechnik GmbH

Amtsgericht Hildesheim · Niedersachsen

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Auf der Vienig 8, 31162 Bad Salzdetfurth

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bad Salzdetfurth
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
13.09.2019
Datenstand
2026-03-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Ingrid Bräuer

Bad Salzdetfurth

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2026-03-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Planung und Durchführung sämtlicher elektrotechnischer Arbeiten

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 50 IN 72/19 · Bräuer Elektrotechnik GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 72/19
Wirksam am
31.08.2026
Registerbezug
Hildesheim, HRB 200072
50 IN 72/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bräuer Elektrotechnik GmbH, Auf der Vienig 8, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 200072), vertr. d.: Ingrid Bräuer, Auf der Vienig 8, 31162 Bad Salzdetfurth, (Geschäftsführerin), ist am 24.07.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hildesheim, 24.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 50 IN 72/19 · Bräuer Elektrotechnik GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 72/19
Wirksam am
16.07.2024
Registerbezug
Hildesheim, HRB 200072
50 IN 72/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bräuer Elektrotechnik GmbH, Auf der Vienig 8, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 200072), vertr. d.: Ingrid Bräuer, Auf der Vienig 8, 31162 Bad Salzdetfurth, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dipl.-Ökonom Björn von Gösseln festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 30.06.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 306.544,86 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hildesheim, 15.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 50 IN 72/19 · Bräuer Elektrotechnik GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 72/19
Wirksam am
24.06.2024
Registerbezug
Hildesheim, HRB 200072
50 IN 72/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bräuer Elektrotechnik GmbH, Auf der Vienig 8, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 200072), vertr. d.: Ingrid Bräuer, Auf der Vienig 8, 31162 Bad Salzdetfurth, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dipl.-Ökonom Björn von Gösseln festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 20 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 30.06.2023 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 301.361,88 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Für die besonderen Aufwendungen im Rahmen der Ermittlung von Übernahmeinteressenten und des anschließend durchgeführten Bieterverfahrens wird ein Zuschlag in Höhe von 15 % festgesetzt.

Ein weiterer Zuschlag in Höhe von 15 % wird gewährt für die erhebliche Befassung mit steuerlichen Sachverhalten, insbesondere für die umfassenden Tätigkeiten zur Vorbereitung von Rechtsbehelfen gegen das Ergebnis der Steuerprüfung und der Tätigkeiten während des laufenden Gerichtsverfahrens.

Für die Erleichterungen aufgrund der vorangegangen vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein Abschlag i.H.v. 10 % festgesetzt.
Im vorliegenden Verfahren wurde der Insolvenzverwalter mit Beschluss vom 26.06.2019 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit Beschluss vom 30.08.2019 wurde das Insolvenzverfahren schließlich eröffnet.
Nach der Entscheidung des BGH vom 11.05.2006 (IX ZB 249/04) muss der vorläufige Insolvenzverwalter "pflichtgemäß tätig werden" um eine einen Abschlag begründende Erleichterung herbeizuführen. Vorliegend sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, die gegen eine pflichtgemäße Erfüllung sprechen. So wurde der Geschäftsbetrieb während der vorläufigen Insolvenzverwaltung fortgeführt, was intensiven Einblick ins Unternehmen erfordert. Ein Abschlag i.H.v. 10 % ist der Sachlage angemessen.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 176,40 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hildesheim, 21.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 50 IN 72/19 · Bräuer Elektrotechnik GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 72/19
Wirksam am
12.12.2023
Registerbezug
Hildesheim, HRB 200072
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Bräuer Elektrotechnik GmbH, Auf der Vienig 8, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 200072), vertr. d.: Ingrid Bräuer, Auf der Vienig 8, 31162 Bad Salzdetfurth, (Geschäftsführerin),
wird die Beendigung des Verfahrens schriftlich durchgeführt; ein Schlusstermin wird nicht abgehalten. Nicht verwertbare Vermögensgegenstände der Insolvenzmasse sind nicht vorhanden. Einwendungen bzw. Anträge:
a.) gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens auch im Hinblick auf eine
b.) gegen das Schlussverzeichnis
c.) die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters (sofern Masse vorhanden ist)
d.) Evtl. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
e) gegen den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters
können bis zum 18.01.2023 schriftlich erhoben werden.
Nach Ablauf der genannten Frist wird eine Feststellung bzw. eine Entscheidung über die Einwendungen zu den genannten Punkten getroffen.
Amtsgericht Hildesheim, 50 IN 72/19, 12.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 50 IN 72/19 · Bräuer Elektrotechnik GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 72/19
Wirksam am
25.04.2022
Registerbezug
Hildesheim, HRB 200072
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Bräuer Elektrotechnik GmbH, Auf der Vienig 8, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 200072),
vertreten durch:
Ingrid Bräuer, Auf der Vienig 8, 31162 Bad Salzdetfurth, (Geschäftsführerin),

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lüders Rechtsanwälte, Hindenburgstr. 37, 30175 Hannover,

Insolvenzverwalter: Dipl.-Ökonom Björn von Gösseln, c/o Wilhelm & Kollegen, Hohenzollernstr. 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511/696846-0, Fax: 0511/696846-79, E-Mail: kanzlei@wilhelm-kollegen.de,

werden die Forderungen, die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldet worden sind, im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Die um die nachträglich angemeldeten Forderungen ergänzte Tabelle liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim, aus.

Einwendungen gegen die Forderungsprüfung im schriftlichen Verfahren und gegen die Forderungen selbst, können bis zum 18.05.2022 schriftlich erhoben werden.
Anschließend erfolgt die Forderungsprüfung im schriftlichen Verfahren.

Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, Betrag oder Rang bestritten wird.

50 IN 72/19, Amtsgericht Hildesheim (22.04.2022)

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 200072 HRB 200072: Bräuer Elektrotechnik GmbH, Bad Salzdetfurth, Auf der Vienig 8, 31162 Bad Salzdetfurth. Nicht mehr Geschäftsführer: Bräuer, Bernhard, Bad Salzdetfurth, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführerin…
HRB 200072: Bräuer Elektrotechnik GmbH, Bad Salzdetfurth, Auf der Vienig 8, 31162 Bad Salzdetfurth. Nicht mehr Geschäftsführer: Bräuer, Bernhard, Bad Salzdetfurth, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführerin: Bräuer, Ingrid, Bad Salzdetfurth, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 50 IN 72/19 · Bräuer Elektrotechnik GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 72/19
Wirksam am
06.09.2019
Registerbezug
Hildesheim, HRB 200072
50 IN 72/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bräuer
Elektrotechnik GmbH, Auf der Vienig 8, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim,
HRB 200072), vertr. d.: Ingrid Bräuer, Auf der Vienig 8, 31162 Bad
Salzdetfurth, (Geschäftsführerin), wird der Beschluss über die Anordnung der
vorläufigen Insolvenzverwaltung vom 25.06.2019 hinsichtlich der Beschlussformel
dahingehend berichtigt, dass es statt "wird ... am 25.06.2019 um 10:46 Uhr
angeordnet" richtig heißen muss:

"wird ... am 26.06.2019 um 10:46 Uhr angeordnet".

Amtsgericht Hildesheim, 05.09.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 200072 HRB 200072: Bräuer Elektrotechnik GmbH, Bad Salzdetfurth, Auf der Vienig 8, 31162 Bad Salzdetfurth. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hildesheim (50 IN 72/19) vom 30.08.2019 ist über das Vermögen der Gesellsc…
HRB 200072: Bräuer Elektrotechnik GmbH, Bad Salzdetfurth, Auf der Vienig 8, 31162 Bad Salzdetfurth. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hildesheim (50 IN 72/19) vom 30.08.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 50 IN 72/19 · Bräuer Elektrotechnik GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 72/19
Wirksam am
30.08.2019
Registerbezug
Hildesheim, HRB 200072
50 IN 72/19: Über das Vermögen der Bräuer Elektrotechnik GmbH, Auf der Vienig
8, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 200072), vertr. d.: Ingrid
Bräuer, Auf der Vienig 8, 31162 Bad Salzdetfurth, (Geschäftsführerin), ist am
30.08.2019 um 09:04 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Ökonom Björn von Gösseln, c/o Wilhelm & Kollegen,
Hohenzollernstr. 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511/696846-0, Fax: 0511/696846-79,
E-Mail: kanzlei@wilhelm-kollegen.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 11.10.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 11.11.2019, 09:30 Uhr, Saal 124,
Hauptgebäude, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hildesheim, 30.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 50 IN 72/19 · Bräuer Elektrotechnik GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 72/19
Wirksam am
21.08.2019
Registerbezug
Hildesheim, HRB 200072
50 IN 72/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bräuer
Elektrotechnik GmbH, Auf der Vienig 8, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim,
HRB 200072), ehemals vertr. d.: Bernhard Bräuer, verstorben am 06.07./
07.07.2019, (Geschäftsführer), gem. § 35 Abs. 1 Satz 2 GmbHG passiv vertreten
durch:

Ingrid Renate Bräuer, Auf der Vienig 8, 31162 Bad Salzdetfurth
(Gesellschafterin) ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am
25.06.2019 um 10:46 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die
Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse
erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts Hildesheim einsehbar.

Amtsgericht Hildesheim, 20.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 50 IN 72/19 · Bräuer Elektrotechnik GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 72/19
Wirksam am
01.07.2019
Registerbezug
Hildesheim, HRB 200072
Amtsgericht
Hildesheim

Beschluss

50 IN 72/19 01.07.2019

In dem Insolvenzantragsverfahren

über das Vermögen der

Bräuer Elektrotechnik GmbH, Auf der Vienig 8, 31162 Bad Salzdetfurth (AG
Hildesheim, HRB 200072),

vertreten durch:

Bernhard Bräuer, Auf der Vienig 8, 31162 Bad Salzdetfurth, (Geschäftsführer),

- Antragstellerin -

vorläufiger Insolvenzverwalter:

Dipl.-Ökonom Björn von Gösseln, c/o Wilhelm & Kollegen, Hohenzollernstr. 53,
30161 Hannover, Tel.: 0511/696846-0, Fax: 0511/696846-79, E-Mail:
kanzlei@wilhelm-kollegen.de,

wird gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) zur Sicherung der Masse und zum
Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin zusätzlich zu der am 25.06.2019
um 10:46 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung dem vorläufigen
Insolvenzverwalter die Ermächtigung zur Vornahme folgender einzelner Geschäfte
mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt:

· Einrichten und Führen eines Sonderkontos für die spätere
Insolvenzmasse.

Im Übrigen bleibt der Beschluss vom 25.06.2019 bestehen.

Oppermann

Richterin am Amtsgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 50 IN 72/19 · Bräuer Elektrotechnik GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 72/19
Wirksam am
26.06.2019
Registerbezug
Hildesheim, HRB 200072
50 IN 72/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bräuer
Elektrotechnik GmbH, Auf der Vienig 8, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim,
HRB 200072), vertr. d.: Bernhard Bräuer, Auf der Vienig 8, 31162 Bad
Salzdetfurth, (Geschäftsführer), ist am 25.06.2019 um 10:46 Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Ökonom Björn von Gösseln,
c/o Wilhelm & Kollegen, Hohenzollernstr. 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511/
696846-0, Fax: 0511/696846-79, E-Mail: kanzlei@wilhelm-kollegen.de bestellt
worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim,
Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hildesheim, 26.06.2019

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HRB 200072 HRB 200072: Bräuer Elektrotechnik GmbH, Bad Salzdetfurth, Auf der Vienig 8, 31162 Bad Salzdetfurth. Nicht mehr Geschäftsführer: Bräuer, Thomas, Bad Salzdetfurth, *XX.XX.XXXX.
HRB 200072: Bräuer Elektrotechnik GmbH, Bad Salzdetfurth, Auf der Vienig 8, 31162 Bad Salzdetfurth. Nicht mehr Geschäftsführer: Bräuer, Thomas, Bad Salzdetfurth, *XX.XX.XXXX.
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HRB 200072: Bräuer Elektrotechnik GmbH, Bad Salzdetfurth, Auf der Vienig 8, 31162 Bad Salzdetfurth. Bestellt als Geschäftsführer: Bräuer, Thomas, Bad Salzdetfurth, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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