HRB 225489
Brabant Alucast Germany, Site Wendlingen GmbH
aktuell 24 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Wendlingen am Neckar
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Wendlingen am Neckar
- Datenstand
- 2024-03-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-23 Chronologischen Auszug ansehenHistorischer Auszug
Historischer Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung.
Historischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
2 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Ritter Aluminium GmbH Wendlingen am Neckar
- Wendlinger Druckguß GmbH Wendlingen am Neckar
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 13 IN 342/18 · Brabant Alucast Germany, Site Wendlingen GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 13 IN 342/18
- Wirksam am
- 12.03.2024
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 225489
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Brabant Alucast Germany, Site Wendlingen GmbH, Wertstraße 23, 73240 Wendlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Martin Kellett
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 225489
Gegenstand des Unternehmens: die Konstruktion, Herstellung, Veredelung, Montage sowie der Vertrieb und Handel von Gießereierzeugnissen aus Aluminium und anderen Werkstoffen sowie von Werkzeugen, Marketing, Forschung und Entwicklung der vorgenannten Produkte; Ratschläge und Dienstleistungen für Unternehmen, die zur selben Unternehmensgruppe wie die Gesellschaft gehören sowie für Drittunternehmen; das Halten, Veräußern, Verwalten und Ausbeuten von Grundeigentum der Gesellschaft und Grundstücksangelegenheiten im allgemeinen; die die Ausbeutung von Patenten, Warenzeichen, Lizenzen und Know-How sowie von anderen Immaterialgüterrechten
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 18.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 104 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.04.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 12.03.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 13 IN 342/18 · Brabant Alucast Germany, Site Wendlingen GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 13 IN 342/18
- Wirksam am
- 12.01.2023
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 225489
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Brabant Alucast Germany, Site Wendlingen GmbH, Wertstraße 23, 73240 Wendlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Martin Kellett
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 225489
Gegenstand des Unternehmens: die Konstruktion, Herstellung, Veredelung, Montage sowie der Vertrieb und Handel von Gießereierzeugnissen aus Aluminium und anderen Werkstoffen sowie von Werkzeugen, Marketing, Forschung und Entwicklung der vorgenannten Produkte; Ratschläge und Dienstleistungen für Unternehmen, die zur selben Unternehmensgruppe wie die Gesellschaft gehören sowie für Drittunternehmen; das Halten, Veräußern, Verwalten und Ausbeuten von Grundeigentum der Gesellschaft und Grundstücksangelegenheiten im allgemeinen; die die Ausbeutung von Patenten, Warenzeichen, Lizenzen und Know-How sowie von anderen Immaterialgüterrechten
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 21.02.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 102-103 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.02.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 11.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 13 IN 342/18 · Brabant Alucast Germany, Site Wendlingen GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 13 IN 342/18
- Wirksam am
- 06.10.2021
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 225489
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Brabant Alucast Germany, Site Wendlingen GmbH, Wertstraße 23, 73240 Wendlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Martin Kellett
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 225489
Gegenstand des Unternehmens: die Konstruktion, Herstellung, Veredelung, Montage sowie der Vertrieb und Handel von Gießereierzeugnissen aus Aluminium und anderen Werkstoffen sowie von Werkzeugen, Marketing, Forschung und Entwicklung der vorgenannten Produkte; Ratschläge und Dienstleistungen für Unternehmen, die zur selben Unternehmensgruppe wie die Gesellschaft gehören sowie für Drittunternehmen; das Halten, Veräußern, Verwalten und Ausbeuten von Grundeigentum der Gesellschaft und Grundstücksangelegenheiten im allgemeinen; die die Ausbeutung von Patenten, Warenzeichen, Lizenzen und Know-How sowie von anderen Immaterialgüterrechten
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorl. Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Im Übrigen wird der Vergütungsantrag vom 8.10.2020/16.9.2021 zurückgewiesen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt aufgrund Antrag des vorl. Insolvenzverwalters vom 09.10.2020. Dieser Antrag wurde durch Schreiben vom 16.9.2021 geändert.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 2.021.414,49 EUR auszugehen.
Der vorl. Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 290 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinen Anträgen vom 09.10.2020 und 16.9.2021 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 230 % gerechtfertigt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter macht einen Gesamtzuschlag von 290 % geltend:
-Befassung mit Aus- und Absonderungsrechten: 40 %;
-Rechtliche Prüfungen: 20 %;
-Auslandsbezug: 20 %;
-Betriebsfortführung: 90 %;
-Sanierungsbemühungen: 60 %;
-vorläufiger Gläubigerausschuss: 10 %;
-arbeitsrechtliche Fragestellungen: 50%.
Das Insolvenzgericht gewährt für rechtliche Prüfungen und Auslandsbezug jeweils keinen Zuschlag. Hinsichtlich der Befassung mit Aus- und Absonderungsrechten wird ein Zuschlag in Höhe von 20 % gewährt.
Rechtliche Prüfungen: Die für die rechtlichen Prüfungen herangezogenen Sachverhalte sind bereits Teil der Zuschläge für die Betriebsfortführung, für die arbeitsrechtichen Fragestellungen und die Befassung mit Aus- und Absonderungsrechten und somit ausreichend berücksichtigt. Ein gesonderter Zuschlag für rechtliche Prüfungen wird nicht gewährt.
Auslandsbezug: Es ergeben sich Überschneidungen mit dem Zuschlag für Betriebsfortführung. Tätigkeiten mit Auslandsbezug, die einen erheblichen Mehraufwand begründen würden, aber nicht unter die Betriebsfortführung fallen, liegen nicht vor. Der Auslandsbezug begründet sich im Wesentlichen in betriebsfortführungsspezifischen Themen.
Befassung mit Aus- und Absonderungsrechten: Die Bearbeitung entsprechender Rechte gehört zu den Regelaufgaben des Verwalters und wirkt sich nur vergütungserhöhend aus, wenn sich vom Normalfall abweichende Besonderheiten ergeben. Die Tätigkeiten des Verwalters weichen im vorliegenden Fall von dem klassischen Normalfall ab. Ein Zuschlag ist zu gewähren. Nachdem es vorliegend Überschneidungen mit dem Zuschlag für Betriebsfortführung gibt, wird hinsichtlich der Befassung mit Aus- und Absonderungsrechten ein Zuschlag in Höhe von 20 % für angemessen erachtet.
In der Gesamtschau war daher ein Zuschlag in Höhe von 230 % angemessen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 05.10.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 13 IN 342/18 · Brabant Alucast Germany, Site Wendlingen GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 13 IN 342/18
- Wirksam am
- 23.07.2020
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 225489
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Brabant Alucast Germany, Site Wendlingen GmbH, vertreten durch den
Geschäftsführer Martin Kellett, Wertstraße 23, 73240 Wendlingen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 225489
Gegenstand des Unternehmens: die Konstruktion, Herstellung, Veredelung, Montage
sowie der Vertrieb und Handel von Gießereierzeugnissen aus Aluminium und
anderen Werkstoffen sowie von Werkzeugen, Marketing, Forschung und Entwicklung
der vorgenannten Produkte; Ratschläge und Dienstleistungen für Unternehmen, die
zur selben Unternehmensgruppe wie die Gesellschaft gehören sowie für
Drittunternehmen; das Halten, Veräußern, Verwalten und Ausbeuten von
Grundeigentum der Gesellschaft und Grundstücksangelegenheiten im allgemeinen;
die die Ausbeutung von Patenten, Warenzeichen, Lizenzen und Know-How sowie von
anderen Immaterialgüterrechten
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Taylor Wessing, Isartorplatz 8, 80331 München, Gz.: BRA117.D1000
1. Die Prüfung der bis 17.07.2020 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 83-101 erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.08.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 20.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 225489 HRB 225489: Brabant Alucast Germany, Site Wendlingen GmbH, Wendlingen am Neckar, Wertstr. 23, 73240 Wendlingen am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 01.10.2018 (13 IN 342/18) wurde über d…
Forderungsprüfung 13 IN 342/18 · Brabant Alucast Germany, Site Wendlingen GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 13 IN 342/18
- Wirksam am
- 01.10.2018
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 225489
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Brabant Alucast Germany, Site Wendlingen GmbH, vertreten durch den
Geschäftsführer Martin Kellett, Wertstraße 23, 73240 Wendlingen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 225489
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Taylor Wessing, Isartorplatz 8, 80331 München, Gz.: BRA117.D1000
1. Das am 19.07.2018 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am
01.10.2018 um 11.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Jan Plathner
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt
Telefon: 069 370022-0
Telefax: 069 370022-111
Email: frankfurt@brinkmann-partner.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 21.11.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
28.11.2018 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die
Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an
besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung
Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung
einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 12.12.2018
10:00 Uhr
Sitzungssaal 12, 1. OG, Strohstraße 5, Amtsgericht Esslingen
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 12.12.2018
10:00 Uhr
Sitzungssaal 12, 1. OG, Strohstraße 5, Amtsgericht Esslingen
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss nach § 67 Abs. 1 InsO wird eingesetzt.
Dieser besteht aus den Mitgliedern :
- Egon Eisele GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Dosch, Böckinger
Str.
18, 70437 Stuttgart
- Agentur für Arbeit, vertreten durch Christine Wittmann-Rabe, Nordbahnhofstr.
30-34,
70191 Stuttgart;
- Herr Adnan Kalintas, als Vertreter der Arbeitnehmerschaft, Marktstraße2,
73277
Owen, Teck
Die Bestimmung wird erst mit Zugang der Annahmeerklärung des jeweiligen
Gläubigerausschussmitglieds bei Gericht wirksam. Die Annahme ist unverzüglich
zu erklären.
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
11. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht mitgeteilt, dass
Masseunzulänglichkeit vorliegt. Dies bedeutet, dass aus der Insolvenzmasse zwar
die Verfahrenskosten gedeckt sind, die Masse jedoch nicht ausreicht, um die
sonstigen Masseverbindlichkeiten bei Fälligkeit in voller Höhe zu erfüllen (§
208 Abs. 1 InsO).
Die Rechtsfolgen der Anzeige ergeben sich aus den §§ 208 bis 211 InsO.
Insbesondere sind nunmehr - nach den Verfahrenskosten - vorrangig diejenigen
Masseverbindlichkeiten zu berichtigen, die nach der Anzeige begründet worden
sind (§ 209 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 InsO). Außerdem ist seither jede Vollstreckung
wegen einer vor der Anzeige begründeten Masseverbindlichkeit unzulässig (§ 210
InsO).
12. Alle Gläubiger haben sich zu Beginn der Versammlung durch Vorlage eines
gültigen Personalausweises/Pass auszuweisen. Im Falle der Vertretung muss eine
gültige Vollmacht eines Gläubigers vorgelegt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 01.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 13 IN 342/18 · Brabant Alucast Germany, Site Wendlingen GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 13 IN 342/18
- Wirksam am
- 24.07.2018
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 225489
In dem Verfahren über den Antrag d.
Brabant Alucast Germany, Site Wendlingen GmbH, vertreten durch den
Geschäftsführer Martin Kellett, Wertstraße 23, 73240 Wendlingen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 225489
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Taylor Wessing, Isartorplatz 8, 80331 München, Gz.: BRA117.D1000
Geschäftszweig: die Konstruktion, Herstellung, Veredelung, Montage sowie der
Vertrieb und Handel von Gießereierzeugnissen aus Aluminium und anderen
Werkstoffen sowie von Werkzeugen; Marketing, Forschung und Entwicklung der
vorgenannten Produkte; Ratschläge und Dienstleistungen für Unternehmen, die zur
selben Unternehmensgruppe wie die Gesellschaft gehören sowie für
Drittunternehmen; das Halten, Veräußern, Verwalten und Ausbeuten von
Grundeigentum der Gesellschaft und Grundstücksangelegenheiten im allgemeinen;
die Ausbeutung von Patenten, Warenzeichen, Lizenzen und Know-How sowie von
anderen Immaterialgüterrechten
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 24.07.2018 um 11:00
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt
Telefon: 069 370022-0, Fax: 069 370022-111
frankfurt@brinkmann-partner.de
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 24.07.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 225489 HRB 225489: Brabant Alucast Germany, Site Wendlingen GmbH, Wendlingen am Neckar, Wertstr. 23, 73240 Wendlingen am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Kellett, Martin, Merriot / Vereinigtes Königreich, *XX.…
HRB 225489 HRB 225489: Brabant Alucast Germany, Site Wendlingen GmbH, Wendlingen am Neckar, Wertstr. 23, 73240 Wendlingen am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Brundell, Jamie Keith, Halifax / Vereinigtes Königreich…
HRB 225489 HRB 225489: Brabant Alucast Germany, Site Wendlingen GmbH, Wendlingen am Neckar, Wertstr. 23, 73240 Wendlingen am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Berends, Roel, Lunteren / Niederlande, *XX.XX.XXXX, mit…
HRB 225489 HRB 225489:Brabant Alucast Germany, Site Wendlingen GmbH, Wendlingen am Neckar, Wertstr. 23, 73240 Wendlingen am Neckar.Nicht mehr Geschäftsführer: Götschel, Stephan, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 225489 HRB 225489:Brabant Alucast Germany, Site Wendlingen GmbH, Wendlingen am Neckar, Wertstr. 23, 73240 Wendlingen am Neckar.Bestellt als Geschäftsführer: Urbon, Martin Franz, Alfdorf, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 82/14 · Brabant Alucast Germany, Site Wendlingen GmbH, Konstruktion, Herstellung, Veredelung, Montage sowie der Vertrieb und Handel von Gießereierzeugnissen aus Aluminium und anderen Werkstoffen sowie von Werkzeugen u.a. · Insolvenzgericht Esslingen
- Insolvenzgericht
- Esslingen
- Aktenzeichen
- 2 IN 82/14
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 225489
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 225489 HRB 225489:Brabant Alucast Germany, Site Wendlingen GmbH, Wendlingen am Neckar, Wertstr. 23, 73240 Wendlingen am Neckar.Bestellt als Geschäftsführer: Götschel, Stephan, München, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Gesch…
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 82/14 · Brabant Alucast Germany, Site Wendlingen GmbH, Konstruktion, Herstellung, Veredelung, Montage sowie der Vertrieb und Handel von Gießereierzeugnissen aus Aluminium und anderen Werkstoffen sowie von Werkzeugen u.a. · Insolvenzgericht Esslingen
- Insolvenzgericht
- Esslingen
- Aktenzeichen
- 2 IN 82/14
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 225489
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 225489 HRB 225489:Brabant Alucast Germany, Site Wendlingen GmbH, Wendlingen am Neckar, Wertstr. 23, 73240 Wendlingen am Neckar.Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsger…
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 82/14 · Brabant Alucast Germany, Site Wendlingen GmbH, Konstruktion, Herstellung, Veredelung, Montage sowie der Vertrieb und Handel von Gießereierzeugnissen aus Aluminium und anderen Werkstoffen sowie von Werkzeugen u.a. · Insolvenzgericht Esslingen
- Insolvenzgericht
- Esslingen
- Aktenzeichen
- 2 IN 82/14
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 225489
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 82/14 · Brabant Alucast Germany, Site Wendlingen GmbH, Konstruktion, Herstellung, Veredelung, Montage sowie der Vertrieb und Handel von Gießereierzeugnissen aus Aluminium und anderen Werkstoffen sowie von Werkzeugen u.a. · Insolvenzgericht Esslingen
- Insolvenzgericht
- Esslingen
- Aktenzeichen
- 2 IN 82/14
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 225489
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 82/14 · Brabant Alucast Germany, Site Wendlingen GmbH, Konstruktion, Herstellung, Veredelung, Montage sowie der Vertrieb und Handel von Gießereierzeugnissen aus Aluminium und anderen Werkstoffen sowie von Werkzeugen u.a. · Insolvenzgericht Esslingen
- Insolvenzgericht
- Esslingen
- Aktenzeichen
- 2 IN 82/14
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 225489
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 225489 Brabant Alucast Germany, Site Wendlingen GmbH, Wendlingen am Neckar, Wertstr. 23, 73240 Wendlingen am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Buter, Arend, SZ Amersfoort/Niederlande, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Ge…
HRB 225489 Brabant Alucast Germany, Site Wendlingen GmbH, Wendlingen am Neckar, Wertstr. 23, 73240 Wendlingen am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Ottenbreit, Dieter, Roding, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer…
HRB 225489 Brabant Alucast Germany, Site Wendlingen GmbH, Wendlingen am Neckar, Wertstr. 23, 73240 Wendlingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Sehmsdorf, Matthias, Calw, *XX.XX.XXXX.
HRB 225489 RITTER ALUMINIUM GMBH, Wendlingen am Neckar, Wertstr. 23, 73240 Wendlingen am Neckar.Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma…
HRB 225489 RITTER ALUMINIUM GMBH, Wendlingen am Neckar, Wertstr. 23, 73240 Wendlingen am Neckar.Geschäftsanschrift: Wertstr. 23, 73240 Wendlingen am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Sehmsdorf, Matthias, Calw, …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.