HRB 33941 HB

BPY Verwaltungs 10 GmbH

Amtsgericht Bremen · Bremen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bremen
Rechtsform
221110
Letzte Eintragung
24.01.2020
Datenstand
2025-09-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
086

Holger Dahm

Hamburg

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.

Geschäftsanschrift

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Stand 2025-09-23

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an und die Führung der Geschäfte der Kommanditgesellschaft in Firma MCE Fonds 10 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG und MCE Fonds 10 Thesaurierende Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 502 IN 19/18 · BPY Verwaltungs 10 GmbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
502 IN 19/18
Wirksam am
03.04.2025
Registerbezug
Bremen, HRB 33941
502 IN 19/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPY Verwaltungs 10 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33941), vertr. d.: Holger Dahm, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421 - 51 57 56-0, Fax: 0421 - 51 57 56-10, Internet: www.bo-oelb.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 1.312,98 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.170,87 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Bremen, 03.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 502 IN 19/18 · BPY Verwaltungs 10 GmbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
502 IN 19/18
Wirksam am
18.03.2025
Registerbezug
Bremen, HRB 33941
502 IN 19/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPY Verwaltungs 10 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33941), vertr. d.: Holger Dahm, (Geschäftsführer), wird der Beschluss vom 03.03.2025, mit welchem die Vergütung für das eröffnete Insolvenzverfahren des ehemaligen Insolvenzverwalters festgesetzt wurde, wegen offenbarer Unrichtigkeit gem. §§ 4 InsO, 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass der Tenor richtigerweise lauten muss:

"wird die Vergütung des ehemaligen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Bora Haslinger festgesetzt auf ...".

G r ü n d e :

Der Beschluss über die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters war zu berichtigen, da versehentlich der Name des Insolvenzverwalters nicht geändert wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) oder dem Landgericht Bremen, Domsheide 16, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133346098711-000000053)
) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen, 17.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 502 IN 19/18 · BPY Verwaltungs 10 GmbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
502 IN 19/18
Wirksam am
10.03.2025
Registerbezug
Bremen, HRB 33941
Amtsgericht Bremen 03.03.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 502 IN 19/18
(Bitte stets angeben)

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

BPY Verwaltungs 10 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33941),
vertreten durch:
Holger Dahm, (Geschäftsführer),

wird die Vergütung des ehemaligen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme festgesetzt auf:

€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

G r ü n d e:

Die Vergütung des Insolvenzverwalters beträgt mindestens € 1.000,00 , § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV.

Die Vergütung war hier antragsgemäß festzusetzen zuzüglich des Auslagenersatzes sowie der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 10, 7, 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 502 IN 19/18 · BPY Verwaltungs 10 GmbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
502 IN 19/18
Wirksam am
07.03.2025
Registerbezug
Bremen, HRB 33941
Amtsgericht Bremen 03.03.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 502 IN 19/18
(Bitte stets angeben)

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

BPY Verwaltungs 10 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33941),
vertreten durch:
Holger Dahm, (Geschäftsführer),

wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme festgesetzt auf:

€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Berend Böhme wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach der Berechnung der Gerichtskosten sowie Aufteilung der Insolvenzmasse nach § 207 Abs. 3 S. 1 InsO der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.

Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 1.312,98. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).

Hiervon erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 %, § 63 Abs. 3 InsO, mindestens jedoch € 1.000,00, §§ 10, 2 Abs. 2 InsVV a. F.

Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.

Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 502 IN 19/18 · BPY Verwaltungs 10 GmbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
502 IN 19/18
Wirksam am
20.11.2024
Registerbezug
Bremen, HRB 33941
502 IN 19/18: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPY Verwaltungs 10 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33941), vertr. d.: Holger Dahm, (Geschäftsführer), ist von dem ehemaligen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Bora Alexander Haslinger, ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige und das eröffnete Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.

Amtsgericht Bremen, 19.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 502 IN 19/18 · BPY Verwaltungs 10 GmbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
502 IN 19/18
Wirksam am
16.02.2024
Registerbezug
Bremen, HRB 33941
Amtsgericht Bremen
15.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 502 IN 19/18
(Bitte stets angeben)

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

BPY Verwaltungs 10 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33941),
vertreten durch:
Holger Dahm, (Geschäftsführer),

wird der bisherige Insolvenzverwalter, Bora Alexander Haslinger, Emil-von-Behring-Str. 6, 28207 Bremen, auf seinen eigenen Antrag hin aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt entlassen.

Für das Insolvenzverfahren wird

Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421 - 51 57 56-0, Fax: 0421 - 51 57 56-10, Internet: www.bo-oelb.de

zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.

Gleichzeitig wird Termin zu einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren mit dem Tagesordnungspunkt Anträge zur eventuellen Wahl einer/s anderen Insolvenzverwalterin/s (§ 57 InsO) bestimmt auf den 01.03.2024.
Entsprechende Anträge zu dem obigen Tagesordnungspunkt müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin, folglich bis zum 29.02.2024, vorliegen.

G r ü n d e:

Der bisherige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 03.11.2023 das Gericht darum gebeten, ihn aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt zu entlassen.
Nachdem das Gericht diesem Antrag entsprochen hat, war ein neuer Insolvenzverwalter zu bestellen.
Der neue Insolvenzverwalter hat dem Gericht gegenüber die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt.
In entsprechender Anwendung des § 57 InsO besteht für die Gläubigerschaft nur in einer der (Neu-)Bestellung des Insolvenzverwalters nachfolgenden Gläubigerversammlung die Möglichkeit, eine(n) andere(n) Insolvenzverwalter/in zu wählen. Es war daher im schriftlichen Verfahren ein Stichtag für die evtl. Stellung entsprechender Anträge zu bestimmen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 502 IN 19/18 · BPY Verwaltungs 10 GmbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
502 IN 19/18
Wirksam am
13.02.2020
Registerbezug
Bremen, HRB 33941
502 IN 19/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPY Verwaltungs
10 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33941), vertr. d.:
Holger Dahm, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen
Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Bora Alexander Haslinger zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 -
31, 28195 Bremen, aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im
schriftlichen Verfahren am 18.03.2020. Den Beteiligten wird Gelegenheit
gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen
gegen die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erheben.

Amtsgericht Bremen, 12.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 33941 HB HRB 33941 HB: BPY Verwaltungs 10 GmbH, Bremen, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufge…
HRB 33941 HB: BPY Verwaltungs 10 GmbH, Bremen, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 502 IN 19/18 · BPY Verwaltungs 10 GmbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
502 IN 19/18
Wirksam am
22.01.2020
Registerbezug
Bremen, HRB 33941
502 IN 19/18: Am 22.01.2020 um 09:00 Uhr ist über das Vermögen der BPY
Verwaltungs 10 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB
33941), vertr. d.: Holger Dahm, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren
eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Bora Alexander Haslinger,
Lloydstr. 4-6, 28217 Bremen, Tel.: 0421 / 89 89 98 - 0, Fax: 0421 / 89 89 98 -
11, E-Mail: info@hasko.de, Internet: www.hasko.de. Insolvenzforderungen sind
bis zum 10.03.2020 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter
schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen.

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Stichtag, der dem Berichts- und
Prüfungstermin entspricht, ist der 23.04.2020. Anträge zur eventuellen Wahl
eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) sowie über folgende
Angelegenheiten

- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)

- Zwischenrechnungslegungen (§ 66 Abs. 3 InsO)

- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)

- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan

- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme
eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme,
Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert

- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert
(§§ 162, 163 InsO)

- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)

- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),

- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung oder Bestimmung eines
besonderen schriftlichen Termins

sowie Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem
Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin
vorliegen.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 4 Wochen vor dem
Prüfungstag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin
keine Widersprüche erhoben werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von
2 Wochen bei Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen einzulegen.
Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das
Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von
jedem Gläubiger eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 502 IN 19/18 · BPY Verwaltungs 10 GmbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
502 IN 19/18
Wirksam am
17.12.2018
Registerbezug
Bremen, HRB 33941
502 IN 19/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BPY
Verwaltungs 10 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB
33941HB), vertr. d.: Holger Dahm, (Geschäftsführer), ist am 17.12.2018 um 12:30
Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Bora Alexander Haslinger, Lloydstr. 4-6, 28217 Bremen, Tel.: 0421
/ 89 89 98 - 0, Fax: 0421 / 89 89 98 - 11, E-Mail: info@hasko.de, Internet:
www.hasko.de bestellt worden.

Amtsgericht Bremen, 17.12.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 33941 HB HRB 33941 HB: BPY Verwaltungs 10 GmbH, Bremen, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen. BPY Verwaltungs 10 GmbH; Bremen; Geschäftsanschrift: Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen; Gegenstand: Die Beteiligung als p…
HRB 33941 HB: BPY Verwaltungs 10 GmbH, Bremen, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen. BPY Verwaltungs 10 GmbH; Bremen; Geschäftsanschrift: Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen; Gegenstand: Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an und die Führung der Geschäfte der Kommanditgesellschaft in Firma MCE Fonds 10 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG und MCE Fonds 10 Thesaurierende Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG. Stammkapital: 25.000 EUR; Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. War Geschäftsführer: Dierkes, Nikolas, *XX.XX.XXXX, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: Dahm, Holger, *XX.XX.XXXX, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 18.01.2012 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.09.2018 ist der Sitz der Gesellschaft von Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 121979) nach Bremen verlegt und der Gesellschaftsvertrag unter gleichzeitiger Änderung der Firma (vormals: MCE Fonds 10 Verwaltungs GmbH) geändert in § 1 (Firma und Sitz). Tag der ersten Eintragung: 20.02.2012

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.